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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2008 - X B 147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10011
BFH, 15.07.2008 - X B 147/08 (https://dejure.org/2008,10011)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2008 - X B 147/08 (https://dejure.org/2008,10011)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - X B 147/08 (https://dejure.org/2008,10011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 Satz 2 EinigVtr)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Unvereinbarkeit von Verwaltungsakten mit rechtsstaatlichen Grundsätzen bei Verletzung des Willkürverbots und/oder bei Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen …

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - X B 147/08
    Sie bringen vor, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93 (BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686) ab.

    Die behauptete Abweichung vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 liegt nicht vor.

    a) Nach dem Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, ist bei der Auslegung von Art. 19 Satz 2 EinigVtr zum einen dem in Satz 1 zum Ausdruck kommenden Ziel Rechnung zu tragen, wonach "vorrechtsstaatliche" Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich wirksam bleiben sollen.

    b) Das FG hat sich in dem angefochtenen Urteil mit den vom beschließenden Senat im Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, herausgearbeiteten Grundsätzen ausdrücklich befasst und den Streitfall daran gemessen.

    Dass es diese Voraussetzungen im Gegensatz zu der Auffassung der Kläger verneint hat, stellt keine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, im Grundsätzlichen dar; allein auf eine solche kann die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gestützt werden (…Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046).

  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - X B 147/08
    Danach muss der Beschwerdeführer zur gebotenen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der von ihm herausgestellten (abstrakten) Rechtsfrage substantiiert ausführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - X B 147/08
    Dass es diese Voraussetzungen im Gegensatz zu der Auffassung der Kläger verneint hat, stellt keine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, im Grundsätzlichen dar; allein auf eine solche kann die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gestützt werden (Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046).
  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von …

    Die Frage nach der Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. des Art. 19 Satz 2 EinigVtr ist daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, da sie bereits geklärt ist (…BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300;… Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166 und vom 15. Juli 2008 X B 147/08, BFH/NV 2008, 1656).

    Rn. 7 Auch der Vortrag der Kläger, im Streitfall seien die zu beurteilenden Steuerbescheide entsprechend den vom angerufenen Senat im Beschluss in BFH/NV 2008, 1656 aufgestellten Kriterien mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar gewesen, ist nicht ausreichend.

  • FG Sachsen, 06.07.2009 - 6 K 1295/05

    Kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Auseinandersetzungsvertrag …

    Zwar kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zustande gekommener Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück dienen (BFH, BFH/NV 2008, 1656 ; BFH, BStBl. II 2004, 703).

    Jedoch ist ein Vertrag zwischen Verwandten durch persönliche Verhältnisse i. S. des § 9 Abs. 2 BewG beeinflusst, da wegen der verwandtschaftlichen Beziehungen ein anderer Preis als unter Fremden vereinbart werden kann (BFH, BFH/NV 2008, 1656 ;… Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG , § 9 Rdnr. 5;… Knittel in Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 9 Rdnr. 97).

  • FG Thüringen, 29.04.2009 - 3 K 409/08

    Rechtsstaatswidrigkeit eines in Folge von Steuerhinterziehung ergangenen …

    ... "Unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen" sind hiernach jedenfalls Verwaltungsakte, die einen Bezug zu einer alltäglichen sozialistischen "Gesetzlichkeit" nicht mehr erkennen lassen, weil sie das Willkürverbot verletzen und/oder gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss 15.07.2008, X B 147/08, BFH/NV 2008, 1656 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden bei grob rechtsstaatswidrigen Willkürmaßnahmen …

    Hierunter fallen Verwaltungsakte, die einen Bezug zu einer alltäglichen sozialistischen "Gesetzlichkeit" nicht mehr erkennen lassen, weil sie in verfahrens- wie materiell-rechtlicher Hinsicht das Willkürverbot verletzen und/oder gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X B 147/08, 2008, 1656).
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