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Rechtsprechung
   BFH, 16.07.2013 - X B 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21334
BFH, 16.07.2013 - X B 15/13 (https://dejure.org/2013,21334)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2013 - X B 15/13 (https://dejure.org/2013,21334)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - X B 15/13 (https://dejure.org/2013,21334)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte Zulassungsgrund durch eine spätere, in einem anderen Verfahren ergangene BFH-Entscheidung entfallen ist - nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen ...

  • openjur.de

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte Zulassungsgrund durch eine spätere, in einem anderen Verfahren ergangene BFH-Entscheidung entfallen ist; nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte Zulassungsgrund durch eine spätere, in einem anderen Verfahren ergangene BFH-Entscheidung entfallen ist - nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte Zulassungsgrund durch eine spätere, in einem anderen Verfahren ergangene BFH-Entscheidung entfallen ist - nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte Zulassungsgrund durch eine spätere, in einem anderen Verfahren ergangene BFH-Entscheidung entfallen ist - nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO ; § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Revisionszulassung in Fällen, in denen der ursprünglich geltend gemachte Zulassungsgrund durch eine spätere, in einem anderen Verfahren ergangene BFH-Entscheidung entfallen ist

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung, wenn die ursprünglich geltend gemachte Rechtsfrage in einem anderen Verfahren höchstrichterlich geklärt wird; Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Doppelansatz von Altersvorsorgeaufwendungen aufgrund unklarer Bescheinigung eines Versorgungswerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.05.2013 - X B 33/13

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von …

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    NV: Gibt der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung Altersvorsorgeaufwendungen in einer Höhe an, die das Doppelte der tatsächlichen Aufwendungen beträgt, kann das FA nach Kenntnisnahme von der tatsächlichen Höhe der Aufwendungen die Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern (Anschluss an den Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13, DStR 2013, 1170) 8 .

    Rn. 8 Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 1170) zu einem mit dem Streitfall ebenfalls weitestgehend identischen Sachverhalt entschieden, dass in derartigen Fällen eine Tatsache nachträglich bekanntgeworden ist und auch die Grundsätze von Treu und Glauben einer Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegenstehen.

    Denn die Entscheidung der Vorinstanz steht in Einklang mit den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere mit dem Senatsbeschluss in DStR 2013, 1170.

  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 …

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    NV: War eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zeitpunkt ihrer Einlegung aussichtsreich, ist die Revision trotz zwischenzeitlicher Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfrage zuzulassen, wenn sie aus anderen Gründen Aussicht auf Erfolg hätte (Anschluss an den BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 2012 1 BvR 2952/08, WM 2013, 15) 10 .

    Diese verfahrensrechtliche Position darf dem Beschwerdeführer nicht dadurch entzogen werden, dass durch die für ihn nicht vorhersehbare Entscheidungsreihenfolge des Rechtsmittelgerichts die klärungsbedürftige Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt wird (zum Ganzen BAG-Beschluss vom 27. März 2012 3 AZN 1389/11, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 3196, unter II.2.a; BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 2012 1 BvR 2952/08, Wertpapier-Mitteilungen 2013, 15, unter IV.3., m.w.N.: Auslegung der gesetzlichen Revisionszulassungsgründe im Lichte des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes).

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    Diese verfahrensrechtliche Position darf dem Beschwerdeführer nicht dadurch entzogen werden, dass durch die für ihn nicht vorhersehbare Entscheidungsreihenfolge des Rechtsmittelgerichts die klärungsbedürftige Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt wird (zum Ganzen BAG-Beschluss vom 27. März 2012 3 AZN 1389/11, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 3196, unter II.2.a; BVerfG-Beschluss vom 28. Juni 2012 1 BvR 2952/08, Wertpapier-Mitteilungen 2013, 15, unter IV.3., m.w.N.: Auslegung der gesetzlichen Revisionszulassungsgründe im Lichte des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes).
  • BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06

    Grund und Boden; unterschiedliche WG; Kaufpreisaufteilung

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    Rn. 9 Befindet sich das FG aber in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, kommt es auf eine (mögliche) Abweichung von dem Urteil eines anderen FG nicht mehr an (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    Rn. 12 4. Eine Divergenz zum Urteil des FG Münster vom 26. Juli 2012 3 K 207/10 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2078, rkr.) hat die Klägerin bereits nicht in der erforderlichen Weise dargelegt (zu den gesetzlichen Darlegungsanforderungen vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2011 - IX B 91/11

    Geltendmachung einer Divergenz - Abgrenzung Erhaltungsaufwand und nachträgliche …

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    Eine Divergenz kann nur in Bezug auf ein Urteil geltend gemacht werden, das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht durch neuere höchstrichterliche Rechtsprechung überholt ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2011 IX B 91/11, BFH/NV 2012, 58).
  • FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 207/10

    Keine neue Tatsache bei Erkennbarkeit aus Grundbesitzakte

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    Rn. 12 4. Eine Divergenz zum Urteil des FG Münster vom 26. Juli 2012 3 K 207/10 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2078, rkr.) hat die Klägerin bereits nicht in der erforderlichen Weise dargelegt (…zu den gesetzlichen Darlegungsanforderungen vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 29.02.2012 - 8 K 905/11

    Keine neue Tatsache bei Einreichung aller für die Beiträge zur Sächsischen …

    Auszug aus BFH, 16.07.2013 - X B 15/13
    Rn. 6 1. Der Senat kann zugunsten der Klägerin unterstellen, dass die Entscheidung der Vorinstanz von dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 29. Februar 2012 8 K 905/11 (juris) abweicht.
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Befindet sich das FG aber in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, kommt es auf eine (mögliche) Abweichung von dem Urteil eines anderen FG nicht mehr an (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2013 X B 15/13, BFH/NV 2013, 1609;… vom 19. August 2013 X B 44/13, BFH/NV 2013, 1672, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2019 - III B 149/18

    Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht; Übersehen eines …

    Bei der Prüfung, ob ein Grund zur Zulassung der Revision vorliegt, können zwar ausnahmsweise die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde und nicht die zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde maßgeblich sein, und zwar dann, wenn die Revision aus anderen Gründen Aussicht auf Erfolg hätte (BFH-Beschluss vom 16.07.2013 - X B 15/13, BFH/NV 2013, 1609;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 97; Werth in Gosch, FGO § 115 Rz 71).
  • FG München, 10.04.2014 - 14 K 1495/12

    Das Schießen eines Schützenvereins als sportliche Veranstaltung

    Darüber hinaus hat der Senat vorliegend in Übereinstimmung mit der (ständigen) BFH-Rechtsprechung entschieden (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2013 X B 15/13, BFH/NV 2013, 1609).
  • BSG, 02.10.2024 - B 5 R 75/24 B
    Rn. 8 Der Zulassungsgrund der Divergenz besteht nur, wenn die angefochtene Entscheidung des LSG der nunmehr vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung nicht entspricht und die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (…vgl BSG Beschluss vom 8.9.2015 - B 1 KR 34/15 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 28 - juris RdNr 7; vgl auch BVerfG Beschluss vom 28.6.2012 - 1 BvR 2952/08 - juris RdNr 27; BFH Beschluss vom 16.7.2013 - X B 15/13 - juris RdNr 10; BAG Beschluss vom 27.3.2012 - 3 AZN 1389/11 - juris RdNr 22).
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