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| BFH, 14.01.1997 - X B 154/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.07.1996 - X R 72/93
Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren …
Auszug aus BFH, 14.01.1997 - X B 154/96
z. B. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, Der Betrieb 1996, 2419.
- BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
Diese Ausnahmeregelung, die Erwerbe zwischen Ehegatten im übrigen nur dann unberücksichtigt läßt, wenn zusätzlich die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 EStG) vorliegen, ist --ebenso wie die begünstigenden Regelungen für Ehegatten (§ 10e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Sätze 2 und 3 EStG)-- auf Erwerbe zwischen anderen Angehörigen (vgl. § 15 AO 1977) oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft weder zugunsten (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111; BFH-Beschluß vom 1. April 1997 X B 223/96, BFH/NV 1997, 652, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Juli 1997 2 BvR 995/97, sowie BFH-Beschluß vom 14. Januar 1997 X B 154/96, BFH/NV 1997, 290) noch zuungunsten anwendbar (…vgl. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10e EStG Rz. 188;… Boeker in Lademann, a.a.O., § 10e Rz. 36).
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