Rechtsprechung
| BFH, 28.06.1990 - X B 163/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80
Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 28.06.1990 - X B 163/88
Entscheidungen des FG oder des Vorsitzenden des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen im Sinn des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, …und vom 17. Januar 1989 X B 180/88, BFH/NV 1989, 645). - BFH, 17.01.1989 - X B 180/88
Zulässigkeit der Herausgabe von Akten durch das Gericht an einen Rechtsanwalt zur …
Auszug aus BFH, 28.06.1990 - X B 163/88
Entscheidungen des FG oder des Vorsitzenden des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen im Sinn des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 17. Januar 1989 X B 180/88, BFH/NV 1989, 645).
- BFH, 08.05.1992 - III B 175/92
Beschwerde gegen die Verweigerung oder die Art und Weise der Gewährung der …
Entscheidungen des FG oder des Senatsvorsitzenden des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i.S. des § 128 Abs. 2 FGO und daher mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. u.a. Beschlüsse des BFH vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475; vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325, und des erkennenden Senats in BFH/NV 1992, 49).Wie jede Rechtsverfolgung vor Gericht setzt auch das Beschwerdeverfahren vor dem BFH ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. Beschluß in BFH/NV 1991, 325).
zu versenden, das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wurde, ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und bei Zulassung der Revision im Revisionsverfahren zu entscheiden (so auch BFH-Beschluß in BFH/NV 1991, 325).
- BFH, 30.11.1992 - X B 147/92
Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Verweigerung oder die Art und …
Entscheidungen des FG oder des Senatsvorsitzenden des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i.S. des § 128 Abs. 2 FGO und damit mit der Beschwerde anfechtbar (z.B. BFH-Beschluß vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475; Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).Für die Beschwerde fehlt das auch für das Beschwerdeverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. hierzu Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1991, 325).
Inwieweit durch die Weigerung des Vorsitzenden, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben und die Akten an das von den Klägern benannte Amtsgericht zu übermitteln, das Recht der Kläger auf rechtliches Gehör verletzt wurde, ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und bei Zulassung der Revision im Revisionsverfahren zu entscheiden (BFH in BFH/NV 1991, 325).
- BFH, 21.06.1994 - VIII B 5/93
Kein Rechtsschutzbedürfnis für gesonderte Beschwerde gegen im Endurteil …
Im Einzelfall gilt dies jedoch nur, wenn der Beschwerdeführer ein Rechtsschutzbedürfnis für das Beschwerdeverfahren hat (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 1987 II B 108/86, BFHE 148, 444, BStBl II 1987, 267, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).Würde ferner das finanzgerichtliche Urteil rechtskräftig, weil eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht oder ohne Erfolg eingelegt worden ist, könnte sich die Stattgabe der Beschwerde nicht mehr auswirken (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1987 VIII B 93/85, BFH/NV 1988, 574, …und vom 26. Januar 1993 VI B 112/92, BFH/NV 1993, 672: Kein Rechtsschutzinteresse für die Beschwerde gegen den Beiladungsbeschluß nach Erledigung der Hauptsache; vgl. ferner BFH-Beschlüsse vom 30. November 1992 X B 147/92, BFH/NV 1993, 665 zu II. 2. b, und in BFH/NV 1991, 325).
- BFH, 12.07.1991 - III B 152/87
Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Finanzgerichts über die Art und Weise der …
Entscheidungen des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i. S. des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).Nach dem Beschluß des BFH in BFH/NV 1991, 325 entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des FG, wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens im Rahmen eines anderen Verfahrens einsieht.
- BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Wie jede Rechtsverfolgung vor Gericht setzt auch das Beschwerdeverfahren vor dem BFH ein Rechtsschutzinteresse voraus (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325). - BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
Rechtsschutzbedürfnis; Aufrechnung
Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ist Voraussetzung (auch) für die Durchführung jedes Rechtsmittelverfahrens (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325; BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84, BFHE 143, 420, BStBl II 1985, 501). - BFH, 09.07.2007 - I B 58/07
Beschwerde gegen Ablehnung der Aktenübersendung
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts (FG), wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens einsieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325;… vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49). - BFH, 09.07.2007 - I B 57/07
Beschwerde gegen Ablehnung der Aktenübersendung
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts (FG), wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens einsieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325;… vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49). - BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94
Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten
Beispielsweise entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des FG, wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens im Rahmen eines anderen Verfahrens eingesehen hat (…BFH- Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325). - BFH, 02.12.1992 - X B 66/92
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Wie jede Rechtsverfolgung vor dem Gericht setzt auch das Beschwerdeverfahren vor dem BFH ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (BFH-Beschluß vom 28. Juni 1990 X B 183/88, BFH/NV 1991, 325). - BFH, 11.08.1992 - III B 198/92
Bestehens eines Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde wegen Nichtgewährung …
- BFH, 16.07.1992 - I B 29/92
Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines …
- BFH, 19.05.1995 - III B 40/92
Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht
- BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 08.05.1992 - III B 177/92
Bestehen eines Rechtsschutzinteresses hinsichtlich einer Beschwerde wegen …
- BFH, 24.10.1991 - V B 146/91
Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung von Akteneinsicht
- BFH, 12.07.1991 - III B 142/87
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde
- BFH, 27.02.1997 - X B 274/96
Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach übereinstimmender …
- FG Thüringen, 29.03.2006 - II 410/05
Keine Beschwer durch Nullbescheid
- FG Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 2 K 100/95
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".