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Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2002 - X B 169/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6190
BFH, 15.05.2002 - X B 169/01 (https://dejure.org/2002,6190)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2002 - X B 169/01 (https://dejure.org/2002,6190)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - X B 169/01 (https://dejure.org/2002,6190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115; ; FGO § 116; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Gewinnerzielungsabsicht - Autohandel - Betriebsvermögen - Totalgewinn - Private Lebensführung - Verlustbringende Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2 15
    Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    a) Das Finanzgericht (FG) hat die Gewinnerzielungsabsicht hinsichtlich des von der Ehefrau des Klägers betriebenen Autohandels unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 2. Juni 1999 X R 149/95 (BFH/NV 2000, 23) und in Anwendung der Grundsätze dieses Urteils verneint.

    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnabsicht geschlossen werden (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, sowie Senatsbeschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204, jeweils m.w.N. zur insoweit st. Rspr. des Bundesfinanzhofs --BFH--).

    Hierzu gehört u.a. auch die Absicht, Steuern zu sparen (Senatsurteile in BFH/NV 2000, 23, …sowie vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160).

  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Dabei reichen längere Verlustperioden allein grundsätzlich nicht aus, um eine Betätigung als Liebhaberei anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, und vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468, unter II. 1. a.).

    Außerdem bedarf es zur Feststellung einkommensteuerlich relevanter Verhaltensweisen --je nach Fallgestaltung-- einerseits einer in die Zukunft gerichteten Prognose, andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte liefern (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. b; vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110, und in BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, unter II. 1.).

  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnabsicht geschlossen werden (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, sowie Senatsbeschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204, jeweils m.w.N. zur insoweit st. Rspr. des Bundesfinanzhofs --BFH--).

  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Außerdem bedarf es zur Feststellung einkommensteuerlich relevanter Verhaltensweisen --je nach Fallgestaltung-- einerseits einer in die Zukunft gerichteten Prognose, andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte liefern (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. b;… vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110, und in BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, unter II. 1.).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 106/97

    Versicherungsagentur als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Hierzu gehört u.a. auch die Absicht, Steuern zu sparen (…Senatsurteile in BFH/NV 2000, 23, sowie vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160).
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Dabei reichen längere Verlustperioden allein grundsätzlich nicht aus, um eine Betätigung als Liebhaberei anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, und vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468, unter II. 1. a.).
  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Damit rügt der Kläger keinen Verfahrensfehler, sondern die --mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu rügende-- materielle Unrichtigkeit der Entscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510;… vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458, m.w.N).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Außerdem bedarf es zur Feststellung einkommensteuerlich relevanter Verhaltensweisen --je nach Fallgestaltung-- einerseits einer in die Zukunft gerichteten Prognose, andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte liefern (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. b; vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110, und in BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727, unter II. 1.).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Damit rügt der Kläger keinen Verfahrensfehler, sondern die --mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu rügende-- materielle Unrichtigkeit der Entscheidung (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510; vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458, m.w.N).
  • BFH, 09.03.1999 - X B 156/98

    Gebrauchtwagenhandel; Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1081, und in BFH/NV 2000, 23, sowie Senatsbeschluss vom 9. März 1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204, jeweils m.w.N. zur insoweit st. Rspr. des Bundesfinanzhofs --BFH--).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - 23 U 207/02

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung …

    Aber auch die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (BFH 10.Senat, Beschluss vom 15.05.2002 X B 169/01).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05

    Möglichkeit der Steuerbarkeit von Versicherungsentschädigungen; Beurteilung einer …

    Hierzu gehört auch die Absicht, Steuern zu sparen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428).
  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische …

    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Überschusserzielungsabsicht geschlossen werden, wobei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428 m.w.N.).

    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH, Urteil vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428; Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BStBl II 1998, 727; Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663;… Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 08.05.2014 - 16 K 376/12

    Vorsteuerabzug für Aufwendungen in Zusammenhang mit dem automobilen Motorsport

    Dabei können einzelne Umstände einen Anscheinsbeweis liefern, der jedoch vom Steuerpflichtigen entkräftet werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Februar 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 4071/04

    Selbständiger Weinhandel einer im Baugewerbe tätigen GmbH & Co. KG als …

    Zusätzlich muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt oder fortführt (z.B. BFH, Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BStBl II 1985, 455; vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663;… vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950;… vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFH/NV 2003, 107; Beschluss vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428).  .
  • FG Köln, 20.02.2003 - 10 K 3534/99

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht; doppelte Haushaltsführung anlässlich einer …

    Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen (vgl. zuletzt Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 15.5.2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428 mwN).
  • FG Köln, 20.03.2002 - 10 K 3545/99

    Vorjahresverluste eines Kommanditisten beim Wechsel in eine Stellung als voll …

    Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen (vgl. zuletzt Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 15.5.2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428 mwN).
  • FG München, 28.09.2005 - 10 K 1427/03

    Repräsentationsaufwendungen; Motorsport

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2002 - 2 K 399/00

    Gewinnerzielungsabsicht eines Amway-Beraters; Feststellung 1994 und 1995

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