Rechtsprechung
| BFH, 16.12.2009 - X B 182/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu § 7g EStG a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG a.F. § 7g
Zulassung der Revision bzgl. eines materiell-rechtlichen Fehlers im Hinblick auf eine Prognoseentscheidung eines Finanzgerichts; Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage bei auslaufendem Recht bzgl. gleicher Rechtsfrage bei einer Nachfolgeregelung - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu § 7g EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.06.2008 - 9 K 5022/05
- BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.04.2009 - III B 16/08
Tatsachenwürdigung hinsichtlich der voraussichtlichen Anschaffung von …
Auszug aus BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Die Abwägung der einzelnen Indizien des Streitfalls und die Prognoseentscheidung des FG gehören jedoch zur Rechtsanwendung und können allenfalls zu einem materiell-rechtlichen Fehler führen (vgl. auch den BFH-Beschluss vom 9. April 2009 III B 16/08, n.v.).Die Klägerin bringt im Stil einer Revisionsbegründung nur vor, das FG habe bei Anwendung des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG im Streitjahr eine falsche Prognoseentscheidung getroffen (vgl. insoweit ebenfalls den BFH-Beschluss vom 9. April 2009 III B 16/08, n.v.).
- BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …
Auszug aus BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Sie verweist in der Beschwerdebegründung nur pauschal darauf, das Finanzgericht (FG) sei bei der Entscheidungsfindung von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 14. August 2001 XI R 18/01 (BFHE 198, 415, BStBl II 2004, 181) abgewichen und arbeitet weder den tragenden Rechtssatz dieser Entscheidung, noch den abweichenden tragenden Rechtssatz heraus, den das FG im angefochtenen Urteil formuliert haben soll. - BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
Auszug aus BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Zur Darlegung der Divergenz muss der Beschwerdeführer einen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung herausarbeiten und einem eben solchen Rechtssatz einer anderen Gerichtsentscheidung gegenüberstellen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, nicht veröffentlicht --n.v.--;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 48 und 53, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
- BFH, 24.11.2005 - II B 46/05
Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; Wechsel auf der Richterbank
Auszug aus BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
In einem solchen Fall müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, nach der Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 2005 II B 46/05, BFH/NV 2006, 587;… Senatsbeschluss vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 98 ff. und § 116 FGO Rz 178, jeweils m.w.N.). - BFH, 17.03.2009 - X B 34/08
Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht
Auszug aus BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
In einem solchen Fall müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, nach der Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 2005 II B 46/05, BFH/NV 2006, 587; Senatsbeschluss vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 98 ff. und § 116 FGO Rz 178, jeweils m.w.N.). - BFH, 23.07.2009 - X B 64/08
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Nach dem Senatsbeschluss vom 23. Juli 2009 X B 64/08 (Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 916) gelten die vorstehenden Grundsätze auch für Rechtsfragen, die im Bezug auf die Regelung des § 7g EStG a.F. grundsätzlich bedeutsam sein sollen.
- BFH, 03.11.2010 - I B 40/10
Grundsätzliche Bedeutung bei "ausgelaufenem Recht
NV: Betrifft die aufgeworfene Rechtsfrage "ausgelaufenes Recht" (hier: 3 7g Abs. 3 EStG in der Fassung des Streitjahres 2006), müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, nach der Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (speziell zur Rücklagenbildung des § 7g Abs. 3 EStG siehe die BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675;… vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278) 10 .In einem solchen Fall müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, nach der Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (…s. allgemein Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 2005 II B 46/05, BFH/NV 2006, 587;… vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141; speziell zur Rücklagenbildung des § 7g Abs. 3 EStG 2002 s. die BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675;… vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278).
Rn. 11 Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage stellt sich im Übrigen bei der Nachfolgeregelung nicht (vgl. die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 675, und in BFH/NV 2010, 1278): Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) wurde § 7g EStG 2002 grundlegend geändert, wobei insbesondere das Konzept der steuerfreien Rücklage aufgegeben und durch den sog. Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde.
- BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer …
Diese --vermeintlich-- falsche Rechtsanwendung wäre allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler, dessen Rüge die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675;… vgl. auch z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 27 und 45). - BFH, 25.07.2011 - I B 8/11
Keine Existenzgründer-Ansparabschreibung bei fehlender Investitionsabsicht - …
In einem solchen Fall müssen in der Beschwerdebegründung besondere Gründe geltend gemacht werden, die ausnahmsweise eine Abweichung von der Regel rechtfertigen, nach der Rechtsfragen, die solches Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt (…s. allgemein Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 2005 II B 46/05, BFH/NV 2006, 587;… vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141; speziell zur Rücklagenbildung des § 7g Abs. 3 EStG s. die BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675;… vom 18. März 2010 X B 124/09, BFH/NV 2010, 1278;… Senatsbeschluss vom 3. November 2010 I B 40/10, BFH/NV 2011, 637). - BFH, 27.06.2012 - X B 62/11
Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler
Es läge damit allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler vor, dessen Rüge die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht rechtfertigt (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 X B 182/08, BFH/NV 2010, 675, …und vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".