Rechtsprechung
| BFH, 13.07.2011 - X B 187/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung; Benennungsverlangen
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 160 Abs 1 S 1
Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen - rechtsinformationen.bund.de
Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 160 Abs 1 S 1 AO
Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung der Verwertung eines möglicherweise fehlerhaften Gutachtens bei der Entscheidungsfindung durch das Finanzgericht i.R.d. Zulassung der Revision - datenbank.nwb.de
Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens; grundsätzliche Bedeutung; Benennungsverlangen gegenüber dem leistenden Steuerpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsätzliche Bedeutung der Verwertung eines möglicherweise fehlerhaften Gutachtens bei der Entscheidungsfindung durch das Finanzgericht i.R.d. Zulassung der Revision
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 07.09.2010 - 3 K 13/09
- BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BFH, 09.08.1989 - I R 66/86
Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Rn. 8 Ein Benennungsverlangen gegenüber dem leistenden Steuerpflichtigen (hier dem Kläger) ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich gerechtfertigt, wenn die Vermutung nahe liegt, dass der Zahlungsempfänger die erlangten Einnahmen nicht versteuert hat (BFH-Urteil vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995).Rn. 9 Ein solches Benennungsverlangen kann auch gerechtfertigt sein, wenn dem Steuerpflichtigen die in Frage stehenden Betriebsausgaben mit Sicherheit entstanden sind (BFH-Urteil in BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995).
- BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Denn durch die (ganz oder teilweise) Verweigerung des Betriebsausgabenabzugs im Falle der unterbliebenen Empfängerbenennung wird der Steuerpflichtige gleichsam als "Haftender" für die Steuerschuld des Zahlungsempfängers in Anspruch genommen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51). - BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98
Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Sodann wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob und inwieweit Ausgaben, bei denen der Empfänger nicht benannt worden ist, zum Abzug zuzulassen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 188, 280, BStBl II 1999, 434).
- BFH, 25.03.2010 - X B 176/08
Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Da die gerichtliche Sachaufklärungspflicht durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455), hätten die Kläger darlegen müssen, dass sie entsprechende Beweisanträge gestellt haben oder aus welchen Gründen sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch von Amts wegen hätte aufdrängen müssen. - BFH, 17.12.1980 - I R 148/76
Abzug von Betriebsausgaben - Nichtbenennung des Empfängers - Mineralölmarkt - …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Entscheidend ist, ob es dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der von ihm geleisteten Zahlungen zumutbar war, sich der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu versichern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger der Zahlungen zu bezeichnen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333). - BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113). - BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung). - BFH, 05.10.2010 - X B 72/10
Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Ferner ist auch darzulegen, dass es sich in beiden Fällen um vergleichbare Sachverhalte und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2010 X B 72/10, BFH/NV 2011, 273). - BFH, 01.02.2007 - IX S 17/06
Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) verlangt lediglich, dass das beschließende Gericht eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung abwartet und, sofern es eine solche Frist zur Stellungnahme zum Vorbringen des anderen Beteiligten nicht setzt, die Entscheidung bis zum Ablauf einer solchen Frist zurückstellt, innerhalb derer eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 2007 IX S 17/06, BFH/NV 2007, 957). - BFH, 24.11.2010 - VII B 168/10
Nur Hersteller des Fahrgestells ist energiesteuerrechtlich Hersteller eines …
Auszug aus BFH, 13.07.2011 - X B 187/10
Erforderlich ist darüber hinaus ein substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage im allgemeinen Interesse liegt (BFH-Beschluss vom 24. November 2010 VII B 168/10, BFH/NV 2011, 601, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung). - BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85
Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des …
- FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08
Einkommensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht: Zur Frage, ob und gegebenenfalls in …
- BFH, 12.06.2012 - I B 148/11
Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen …
Voraussetzung hierfür ist, dass die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113; vom 13. Juli 2011 X B 187/10, BFH/NV 2011, 1899;… vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774). - FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2026 - 4 K 4061/24
Kein Betriebsausgabenabzug bei Abdeckrechnungen von Servicegesellschaften im …
Entscheidend ist, ob es dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der von ihm geleisteten Zahlungen zumutbar war, sich der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu versichern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger der Zahlungen zu bezeichnen (BFH-, Beschluss vom 13. Juli 2011 - X B 187/10, BFH/NV 2011, 1899). - FG Köln, 18.04.2013 - 10 K 1043/10
Zinszahlung an ausländischen Gläubiger, Domizilgesellschaft, Benennung des …
Entscheidend ist, ob es dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der von ihm geleisteten Zahlungen zumutbar war, sich der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu versichern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger der Zahlungen zu bezeichnen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333; Beschluss vom 13.07.2011 X B 187/10, BFH/NV 2011, 1899). - FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 - 11 K 11049/22
Betriebsausgabenabzug des Darlehensnehmers bei Zahlung von Zinsen an eine …
Entscheidend ist, ob es dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der von ihm geleisteten Zahlungen zumutbar war, sich der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu versichern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger der Zahlungen zu bezeichnen (so auch BFH, Urteil vom 17. Dezember 1980, I R 148/76, BStBl. II 1981, 333; Beschluss vom 13. Juli 2011, X B 187/10, BFH/NV 2011, 1899). - FG München, 17.09.2018 - 7 K 1258/17
Behandlung von Zinszahlungen als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben
Entscheidend ist, ob es dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der von ihm geleisteten Zahlungen zumutbar war, sich der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu versichern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger der Zahlungen zu bezeichnen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 I R 148/76, BFHE 132, 211, BStBl II 1981, 333; Beschluss vom 13.07.2011 X B 187/10, BFH/NV 2011, 1899).
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