Rechtsprechung
| BFH, 08.05.1989 - X B 189/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beschwerdeschrift bezüglich der Nichtzulassung einer Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BFH, 08.05.1989 - X B 189/88
Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn die grundsätzliche Bedeutung offenkundig ist (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725).
- BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Offenkundigkeit wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn eine Rechtsfrage seit längerer Zeit in der Literatur kontrovers diskutiert, vom BFH noch nicht geklärt und für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen von Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1993 VII B 154/93, BFH/NV 1994, 835, 836; vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243; vom 2. November 1988 II B 194/87, BFH/NV 1989, 789, 790; vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725; Offerhaus, a.a.O., § 115 FGO Rz. 134, m. umf. - BFH, 19.03.1997 - III B 90/96
Liebhaberei bei Betriebsunterhaltung
Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch ein allgemeines Klärungsbedürfnis nicht offenkundig, wovon auszugehen ist, wenn die für grundsätzlich gehaltene Rechtsfrage seit längerer Zeit in der Literatur kontrovers diskutiert wird, vom BFH noch nicht entschieden und für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen von Bedeutung ist (vgl. BFH- Beschlüsse vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725;… vom 2. November 1988 II B 194/87, BFH/NV 1989, 789; vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243). - BFH, 27.08.1993 - X B 36/93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auch wenn die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf einen Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) gestützt wird, muß die grundsätzliche Bedeutung dargelegt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1989 X R 189/88, BFH/NV 1990, 243;… vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753; vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842).
- BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91
Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Der Beschwerdeführer muß vielmehr erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (…Klein / Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, 1986, Rdnr. 160; vgl. auch BFH, Beschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243). - BFH, 24.11.1992 - XI B 47/92
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in …
Die weiteren Ausführungen der Kläger, daß im Verfahren vor dem Großen Senat auch die Verfassungsmäßigkeit des § 10d EStG zu überprüfen wäre, weil es einfach unverständlich sei, daß im Rahmen eines materiell-rechtlichen Gesetzes formal-rechtliche Institute der AO 1977 "unterlaufen" würden, reichen zur Begründung ebenfalls nicht aus (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243). - BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91
Ungleichbehandlung von Personenkraftwagen mit Selbstzündemotor, Dieselbetrieb, …
Der Beschwerdeführer muß vielmehr erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (…Klein / Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, 1986, Rdnr. 160; vgl. auch BFH, Beschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243). - BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Revision
Im übrigen wäre die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil weder ein die Entscheidung des FG tragender konkreter Rechtssatz als klärungsbedürftig dargetan ist noch dargelegt wurde, inwiefern der Entscheidung einer derartigen Rechtsfrage trotz des vorliegenden summarischen Verfahrens über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung zukommen würde (vgl. BFHBeschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243).
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