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Rechtsprechung
   BFH, 12.09.2005 - X B 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14008
BFH, 12.09.2005 - X B 19/05 (https://dejure.org/2005,14008)
BFH, Entscheidung vom 12.09.2005 - X B 19/05 (https://dejure.org/2005,14008)
BFH, Entscheidung vom 12. September 2005 - X B 19/05 (https://dejure.org/2005,14008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; FGO § 115 Abs. 2
    Liebhaberei; Beschwerdebegründungsfrist - verspätetes Vorbringen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - X B 19/05
    Im Zusammenhang mit der schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Rüge, dass die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des BFH erfordere, hätten sich die Kläger insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, dass die Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei im Grundsätzlichen geklärt und im Übrigen von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt (…Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2001 X B 20/01, BFH/NV 2002, 527; BFH-Urteile vom 6. März 2003 XI R 46/01, BFHE 202, 124, BStBl II 2003, 602, und vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - X B 19/05
    Im Zusammenhang mit der schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Rüge, dass die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des BFH erfordere, hätten sich die Kläger insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, dass die Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei im Grundsätzlichen geklärt und im Übrigen von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt (…Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2001 X B 20/01, BFH/NV 2002, 527; BFH-Urteile vom 6. März 2003 XI R 46/01, BFHE 202, 124, BStBl II 2003, 602, und vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 29.09.2000 - X B 23/00

    Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - X B 19/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, soweit es um die Anforderungen an ihre Begründung geht, grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, …und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - X B 19/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, soweit es um die Anforderungen an ihre Begründung geht, grundsätzlich nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (…Senatsbeschlüsse vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, und vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 22).
  • BFH, 04.12.2001 - X B 20/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 12.09.2005 - X B 19/05
    Im Zusammenhang mit der schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Rüge, dass die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des BFH erfordere, hätten sich die Kläger insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, dass die Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei im Grundsätzlichen geklärt und im Übrigen von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2001 X B 20/01, BFH/NV 2002, 527; BFH-Urteile vom 6. März 2003 XI R 46/01, BFHE 202, 124, BStBl II 2003, 602, und vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 24.04.2007 - X B 169/06

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde können nur solche Zulassungsgründe berücksichtigt werden, die innerhalb der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 3 Satz 1 und 4 FGO) vorgebracht werden (…Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 2005 X B 131/04, BFH/NV 2005, 1862, und vom 12. September 2005 X B 19/05, BFH/NV 2006, 60).
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