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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2002 - X B 190/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8529
BFH, 24.06.2002 - X B 190/01 (https://dejure.org/2002,8529)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2002 - X B 190/01 (https://dejure.org/2002,8529)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - X B 190/01 (https://dejure.org/2002,8529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; FGO § 155; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Fristversäumnis - Begründungsfrist - Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Bevollmächtigter - Prozessvertreter - Zurechnung - Fristenkontrolle - Kanzleiangestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 116 Abs. 3 S. 1; ZPO § 85
    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • BFH, 29.10.1999 - VI R 36/99

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    Dies war im Streitfall spätestens der Tag, an dem dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin die Handakten vorgelegt wurden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 VI R 36/99, BFH/NV 2000, 470).

    Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 56 Abs. 2 Satz 4 FGO) kann jedoch nicht gewährt werden, weil bis zum Ablauf der Zweiwochenfrist die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung begründen können, nicht glaubhaft gemacht worden sind und die Tatsachen auch nicht gerichtsbekannt waren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 470;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 56 Rz. 48, m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZB 31/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    c) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533) eine effektive Fristenkontrolle unter Verwendung der EDV nur dann glaubhaft gemacht ist, wenn sich aufgrund dieser Aufzeichnungen die Eintragung von Fristen sowie von Postausgängen ebenso schlüssig und zwingend nachvollziehen lassen wie aufgrund von herkömmlichen Fristenkalendern, bzw. Postausgangsbüchern (z.B. durch Sicherung aufgrund spezieller Programme gegen spätere "Korrekturen"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1996 VII ZB 31/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 343, und vom 23. März 1995 VII ZB 3/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1756).
  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    c) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533) eine effektive Fristenkontrolle unter Verwendung der EDV nur dann glaubhaft gemacht ist, wenn sich aufgrund dieser Aufzeichnungen die Eintragung von Fristen sowie von Postausgängen ebenso schlüssig und zwingend nachvollziehen lassen wie aufgrund von herkömmlichen Fristenkalendern, bzw. Postausgangsbüchern (z.B. durch Sicherung aufgrund spezieller Programme gegen spätere "Korrekturen"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1996 VII ZB 31/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 343, und vom 23. März 1995 VII ZB 3/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1756).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 3/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders; …

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    c) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533) eine effektive Fristenkontrolle unter Verwendung der EDV nur dann glaubhaft gemacht ist, wenn sich aufgrund dieser Aufzeichnungen die Eintragung von Fristen sowie von Postausgängen ebenso schlüssig und zwingend nachvollziehen lassen wie aufgrund von herkömmlichen Fristenkalendern, bzw. Postausgangsbüchern (z.B. durch Sicherung aufgrund spezieller Programme gegen spätere "Korrekturen"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1996 VII ZB 31/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 343, und vom 23. März 1995 VII ZB 3/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1756).
  • BFH, 13.11.1998 - X R 31/97

    Wiedereinsetzung; Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    Im Hinblick auf die versäumte Wiedereinsetzungsfrist kann der Senat dahinstehen lassen, inwieweit die Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens den Begründungsanforderungen entspricht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder …

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    Denn von Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die als Prozessbevollmächtigte ein Rechtsmittel einlegen, muss erwartet werden, dass sie die Voraussetzungen und die Anforderungen für dieses Rechtsmittel kennen oder sich zumindest davon Kenntnis verschaffen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1992 III B 76/92, BFH/NV 1994, 105;… vom 7. Januar 1998 VII B 222/97, BFH/NV 1998, 616; vom 9. August 2001 III R 14/01, BFH/NV 2002, 48).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 67/85

    Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    Denn der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, dessen Verschulden sich die Klägerin gemäß § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO zurechnen lassen muss (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848, 850), hat die Begründungsfrist nach § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO schuldhaft versäumt und im Übrigen den Wiedereinsetzungsantrag nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt.
  • BFH, 21.02.2001 - X R 5/01

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    Ein Rechtsirrtum über das einzulegende Rechtsmittel bzw. den einzulegenden Rechtsbehelf bzw. die insoweit zu wahrenden Anforderungen sind danach --insbesondere bei einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe-- nicht entschuldbar (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2001 X R 5/01, BFH/NV 2001, 936).
  • BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99

    Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    Denn der Bevollmächtigte muss bei jeder im Zusammenhang mit einer fristwahrenden Prozesshandlung erfolgenden Vorlage der Handakten selbst prüfen, ob eine Rechtsmittelfrist abläuft, und für eine rechtzeitige Bearbeitung Sorge tragen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 1988 IV R 98/87, BFH/NV 1989, 786; vom 26. Mai 2000 VIII B 110/99, BFH/NV 2000, 1482, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der …

    Auszug aus BFH, 24.06.2002 - X B 190/01
    a) Zu diesen Anforderungen gehört insbesondere der Vortrag, wie die Fristenkontrolle im Büro des Bevollmächtigten im Einzelnen organisiert war (zu Darlegungsmängeln dieser Art z.B. BFH-Beschluss vom 14. Dezember 1994 X R 176/93, BFH/NV 1995, 798, m.w.N.; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1992 2 B 92.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 60 VwGO Nr. 175; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. April 1989 VII ZB 3/89, Versicherungsrecht 1989, 715).
  • BFH, 08.04.1992 - II R 73/91

    Beurteilung des schuldhaften Versäumens der Revisionsfrist beim Antrag auf …

  • BFH, 23.11.1992 - III B 76/92

    Irrtum über Frist für Nichtzulassungsbeschwerde (§ 56 FGO )

  • BVerwG, 07.02.1992 - 2 B 92.91

    Glaubhafte Darlegung eines eine schuldhafte Fristversäumung ausschließenden …

  • BFH, 16.12.1999 - XI R 96/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden durch …

  • BFH, 07.01.1998 - VII B 222/97

    Voraussetzung der unverschuldeten Fristversäumung bei der Wiedereinsetzung in den …

  • BFH, 01.03.1989 - X R 198/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründung

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZB 3/89

    Gemeinschaftspraxis - Ausgangskontrolle - Schriftsätze - Unterzeichnung - …

  • BFH, 25.05.1988 - IV R 98/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Nichteinhaltung der Begründungsfrist

  • BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84

    Anforderungen an fristgerechte Begründung der Revision

  • BFH, 24.01.2005 - III B 34/04

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485; vom 24. Juni 2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1554, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 15.07.2019 - 5 K 1264/19

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Eine Fristversäumung kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (st. Rspr. BFH, Beschluss vom 07.02.1977 - IV B 62/76, BStBl. II 291; BFH, Beschluss vom 24.06.2002 - X B 190/01, BFH/NV 2002, 1594; BFH…, Urt. vom 11.07.2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185;… Rätke in: Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 110 Rdn. 58;… Bruns, in: Gosch, AO, § 110 Rdn. 19 m.w.N.;… Koenig, in: Koenig, AO, § 110 Rdn. 44).
  • BFH, 04.01.2005 - III B 7/04

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Ein Verschulden i.S. des § 56 Abs. 1 FGO ist, wenn es um die Fristversäumung eines Steuerberaters geht, nur zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (BFH-Beschluss vom 24. Juni 2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1554, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.03.2019 - 5 V 483/19

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) hinsichtliche einer …

    Eine Fristversäumung kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (st. Rspr. BFH, Beschluss vom 07.02.1977 - IV B 62/76, BStBl. II 291; BFH, Beschluss vom 24.06.2002 - X B 190/01, BFH/NV 2002, 1594; BFH…, Urt. vom 11.07.2017 - IX R 41/15, BFH/NV 2018, 185;… Rätke in Klein, AO, 14. Aufl. 2018, § 110 Rdn. 58;… Bruns, in: Gosch, AO, § 110 Rdn. 19 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 2 K 2122/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung der Klageschrift an das …

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…BFH-Beschlüsse vom 15.7.2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485; vom 24.6.2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1594, jeweils m. w. N.).
  • FG Hamburg, 05.05.2022 - 5 K 93/21

    Abgabenordnung: Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen …

    Es ist die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt zu wahren (BFH, Beschluss vom 24. Juni 2002, X B 190/01, BFH/NV 2002, 1594 m.w.N.).
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