Rechtsprechung
| BFH, 09.02.1996 - X B 199/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der formgerechten Erhebung der Sachaufklärungsrüge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.05.1993 - X R 78/91
Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer …
Auszug aus BFH, 09.02.1996 - X B 199/95
Denn im Urteil vom 26. Mai 1993 X R 78/91 (BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718) hat der erkennende Senat mit Zustimmung des VIII. und des III. Senats und in Übereinstimmung mit dem IV. und dem XI. Senat entschieden, daß. - BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 09.02.1996 - X B 199/95
Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) geltend gemacht, das Finanzgericht (FG) habe Beweisanträge übergangen, ist diese nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66;… ausführlich Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40 m. w. N.) nur dann formgerecht erhoben, wenn dargelegt wird:. - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 09.02.1996 - X B 199/95
Darüber hinaus muß nach ständiger Rechtsprechung (z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479;… vom 22. Januar 1993 III B 311/90, BFH/NV 1994, 713) aus der Entscheidung des FG ein diese tragender Rechtssatz abgeleitet werden, der zu einem ebenfalls die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Entscheidung des BFH in Widerspruch stehen kann.
- BFH, 22.01.1993 - III B 311/90
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 FGO )
Auszug aus BFH, 09.02.1996 - X B 199/95
Darüber hinaus muß nach ständiger Rechtsprechung (z. B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 22. Januar 1993 III B 311/90, BFH/NV 1994, 713) aus der Entscheidung des FG ein diese tragender Rechtssatz abgeleitet werden, der zu einem ebenfalls die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Entscheidung des BFH in Widerspruch stehen kann. - BFH, 09.02.1996 - X B 201/95
Auszug aus BFH, 09.02.1996 - X B 199/95
Anmerkung: Ebenso hat der BFH in zwei Parallelverfahren mit Beschlüssen vom gleichen Tage X B 200/95 und X B 201/95 entschieden. - BFH, 09.02.1996 - X B 200/95
Auszug aus BFH, 09.02.1996 - X B 199/95
Anmerkung: Ebenso hat der BFH in zwei Parallelverfahren mit Beschlüssen vom gleichen Tage X B 200/95 und X B 201/95 entschieden.
- BFH, 09.09.1998 - I R 104/97
Spartenbezogene Umsatztantieme als verdeckte vGA
Die Rüge mangelnder Sachaufklärung ist unzulässig (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620, m.w.N.). - BFH, 10.12.1997 - VIII B 17/97
Vorliegen eines groben Verschulden hinsichtlich einer nachträglich bekannt …
Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung von dem materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz auszugehen, soweit nicht in bezug auf diesen zulässige und begründete Rügen erhoben worden sind (…vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1993 VIII B 38/93, BFH/NV 1994, 387; ferner zur Maßgeblichkeit des materiell-rechtlichen Standpunkts z. B. BFH-Beschluß vom 9. März 1995 V B 85/94, BFH/NV 1995, 949, 950, sowie zu den weiteren Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO BFH-Beschluß vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620). - BFH, 27.05.1998 - III B 22/98
Anforderungen an den Inhalt der die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage …
Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung von dem materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz auszugehen, soweit nicht in bezug auf diesen zulässige und begründete Rügen erhoben worden sind (…vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1993 VIII B 38/93, BFH/NV 1994, 387; ferner zu den weiteren Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO BFH-Beschluß vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620).
- BFH, 27.10.1997 - X B 203/95
Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdebegründung
Wird als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt bzw. Sachvortrag von Amts wegen eine Beweiserhebung vornehmen bzw. den Sachverhalt weiter aufklären müssen, oder wird gerügt, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. zur unterlassenen, aber gebotenen Amtsermittlung: Beschlüsse vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55;… vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920;… vom 19. März 1997 X B 262/96, BFH/NV 1997, 514; sowie zum übergangenen Beweisantrag: Beschlüsse vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620;… vom 2. August 1996 VIII B 74/95, BFH/NV 1997, 133) genaue Angaben bzw. schlüssige Ausführungen zu bestimmten Punkten erforderlich. - BFH, 26.10.1998 - X B 58/97
Beschwerdebegründung - Darlegung - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht - …
a) Wird als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht (FG) habe angebotene Beweise (Sachverständigen- gutachten) übergangen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620;… vom 21. November 1996 XI B 60/96, BFH/NV 1997, 366) genaue Angaben bzw. schlüssige Ausführungen zu einer Reihe von Punkten erforderlich. - BFH, 19.11.1997 - XI B 10/97
Voraussetzungen für die Darlegung von Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung als …
Die nach Auffassung des Beschwerdeführers voneinander abweichenden Rechtssätze sind erkennbar oder doch zumindest in nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1996 X B 199/95, BFH/NV 1996, 620, m. w. N.).
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