Rechtsprechung
| BFH, 01.09.1993 - X B 200/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46
c) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags von 2, 17 v.H. des Nachzahlungsbetrages wäre nicht einmal dann zu beanstanden, wenn dadurch der mögliche Zinsvorteil --neben den nach § 233a AO 1977 in Höhe von 0, 5 v.H. pro Monat anfallenden Nachzahlungszinsen-- gleichsam noch einmal abgeschöpft würde (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, sowie BFH-Beschluss vom 1. September 1993 X B 200/92, juris). - BFH, 14.04.1998 - IV B 3/97
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage …
Durch die Rechtsprechung des BFH ist zudem geklärt, daß der fehlende Zinsvorteil in die Abwägung einbezogen werden muß, ob und ggf. in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 578 und 731, sowie vom 1. September 1993 X B 200/92, nicht veröffentlicht, und BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78). - BFH, 01.09.1993 - X B 223/92 Parallelentscheidung: BFH, 1.9.1993, X B 200/92, NV.
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