Rechtsprechung
| BFH, 24.01.1995 - X B 208/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussetzung eines finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde trotz fehlender Sachuteilsvoraussetzungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.08.1994 - X B 26/94
Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind …
Auszug aus BFH, 24.01.1995 - X B 208/94
Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. August 1994 X B 26/94 (BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803) kommt eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden beim BVerfG nicht in Betracht, wenn die Klage wegen Fehlens einer Sachurteilsvoraussetzung unzulässig ist und daher nicht zu einer Sachprüfung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerungsgrundlagen führen kann.Prozeßzinsen sind eine Folge der berechtigten Inanspruchnahme des Gerichts; allein die Möglichkeit ihrer Entstehung im Falle eines Obsiegens kann eine Klageerhebung nicht rechtfertigen (BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803).
Eine Kostenentscheidung entfällt, weil durch die Beschwerdeentscheidung kein Verfahren i. S. des § 143 Abs. 1 FGO beendet worden ist (BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803).
- BFH, 18.02.1994 - VI B 123/93
Klageaussetzung auf Grund eines anhängigen nicht aussichtlosen Musterverfahrens
Auszug aus BFH, 24.01.1995 - X B 208/94
Nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Februar 1994 VI B 123/93 (BFH/NV 1994, 548) umfaßt die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer hinsichtlich des Arbeitnehmer- Pauschbetrags (§ 9 a Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --) auch den Fall, daß der Gesetzgeber bei Verfassungswidrigkeit des § 9 a Satz 1 Nr. 1 EStG wieder einen Arbeitnehmerfreibetrag einführt. - BVerfG, 29.09.1994 - 2 BvR 1593/94
Auszug aus BFH, 24.01.1995 - X B 208/94
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine zu dieser Frage erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 29. September 1994 2 BvR 1593/94 nicht zur Entscheidung angenommen (Der Steuer-Eildienst -- StE -- 1994, 705).
- BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
Rechtsschutzinteresse für Klage bei nicht vorläufigen Steuerbescheiden
Dem steht nicht entgegen, dass ein unzulässiges Klageverfahren nicht auszusetzen ist (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1995 X B 208/94, BFH/NV 1995, 569), denn die Kläger hatten mangels Vorläufigkeit des Bescheides ein Rechtsschutzinteresse an der Klage. - BFH, 13.04.2000 - XI R 4/99
Vorsorgeaufwendungen - Sonderausgaben - Vorsorgepauschale - Kinderfreibeträge - …
Dem steht nicht entgegen, dass ein unzulässiges Klageverfahren nicht auszusetzen ist (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1995 X B 208/94, BFH/NV 1995, 569), denn die Kläger hatten mangels Vorläufigkeit des Bescheides ein Rechtsschutzinteresse an der Klage. - BFH, 30.12.1996 - X B 89/95
Besondere Anforderungen an die Darlegungspflicht eines Rechtssuchenden im …
Unabhängig davon ist nicht erkennbar, was zum Thema Rechtsschutzbedürfnis in Fällen der streitigen Art angesichts der einschlägigen Rechtsprechung hierzu (…vgl. außer den Zitaten in der Begründung des Urteils des Finanzgerichts -- FG --: BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1994 IV B 99/93, BFH/NV 1995, 127; vom 24. Januar 1995 X B 208/94, BFH/NV 1995, 569, …und vom 17. Mai 1995 X R 18/94, BFH/NV 1995, 1003) und deren prinzipieller Unterscheidung danach, ob der Vorläufigkeitsvermerk dem in Frage stehenden Steuerbescheid vor oder nach Klageerhebung beigefügt wird, noch klärungsbedürftig sein sollte, und mit welchem Rechtssatz das FG von welchem Rechtssatz welcher BFH-Entscheidung genau divergiert. - BFH, 19.06.1997 - X B 236/95 Unabhängig davon ist nicht erkennbar, was zum Thema Rechtsschutzbedürfnis in Fällen der streitigen Art angesichts der einschlägigen Rechtsprechung hierzu (…vgl. außer den Zitaten im angefochtenen Urteil: BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 1994 IV B 99/93, BFH/NV 1995, 127; vom 24. Januar 1995 X B 208/94, BFH/NV 1995, 569;… vom 17. Mai 1995 X R 18/94, BFH/NV 1995, 1003;… vom 8. August 1995 XI B 152/94, BFH/NV 1996, 158, und vom 22. März 1996 III B 173/95, BFHE 180, 217, 221, BStBl II 1996, 506 [BFH 22.03.1996 - III B 173/95]) und deren prinzipieller Unterscheidung danach, ob der Vorläufigkeitsvermerk dem in Frage stehenden Bescheid vor oder nach Klageerhebung bei gefügt wird, noch klärungsbedürftig sein sollte, und mit welchem Rechtssatz das Finanzgericht von welchem Rechtssatz welcher BFH-Entscheidung genau divergiert.
- FG Köln, 29.09.2000 - 15 K 337/92
Anspruch auf Einkommensteuerherabsetzung; Verfassungswidrigkeit einer Bemessung …
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