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Rechtsprechung
   BFH, 07.06.2011 - X B 212/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16301
BFH, 07.06.2011 - X B 212/10 (https://dejure.org/2011,16301)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2011 - X B 212/10 (https://dejure.org/2011,16301)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - X B 212/10 (https://dejure.org/2011,16301)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit einer Rechtsfrage für die Entscheidung eines Streitfalles

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen; Erheblichkeit einer Rechtsfrage für die Entscheidung eines Streitfalles

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit einer Rechtsfrage für die Entscheidung eines Streitfalles

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit einer Rechtsfrage für die Entscheidung eines Streitfalles

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit einer Rechtsfrage für die Entscheidung eines Streitfalles

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der Notwendigkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Erheblichkeit der Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Dies erfordert hinsichtlich der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, dass die Kläger substantiierte und konkrete Angaben darüber machen, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte vom Kläger herauszuarbeitende Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, nicht veröffentlicht, juris, und vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).

    Bei dem Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Verfahrensmangel) ist weitergehend eine konkrete und schlüssige Bezeichnung der Tatsachen zu fordern, die den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl. auch § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO; BFH-Beschluss in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 26).

  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision - …

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Rn. 12 Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall --so sie denn vorliegen-- rechtfertigen jedoch für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).

    Rn. 13 3. Eine Ausnahme hiervon kommt nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nur dann in Betracht, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 2102).

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Es gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO höchstrichterlich entwickelten Anforderungen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698;… zur Qualifikation dieses Zulassungsgrundes als speziellen Tatbestand der "Grundsatzrevision" vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Für die Entscheidung des Streitfalles erheblich ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom Finanzgericht (FG) getroffene Entscheidung zu begründen (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 16.07.2008 - X B 202/07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender …

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Rn. 5 aa) Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO müssen die Kläger eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • BFH, 09.02.2006 - X B 107/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Daher erfordert auch dieser Zulassungsgrund das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).
  • BFH, 19.12.2006 - X B 183/06

    Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungen bei Gebäuden bzw. die …

    Auszug aus BFH, 07.06.2011 - X B 212/10
    Dies erfordert hinsichtlich der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, dass die Kläger substantiierte und konkrete Angaben darüber machen, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte vom Kläger herauszuarbeitende Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, nicht veröffentlicht, juris, und vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 04.12.2012 - X B 151/11

    Verfassungsgemäße Ertragsanteilsbesteuerung einer privaten …

    Zwar ist die Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil u.a. auch dann zuzulassen, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, und vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709).

    Die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers rechtfertigt die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2010, 2102, und in BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung …

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls das Herausstellen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281, und vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38).

    Diese --vermeintlich-- falsche Rechtsanwendung wäre allenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler, dessen Rüge die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, und in BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).

    Zwar ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil u.a. auch dann zuzulassen, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2010, 2102, und in BFH/NV 2011, 1709).

  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine …

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls das Herausstellen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281, und vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38), sowie substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit der herausgestellten Rechtsfrage (…z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 X B 26/03, BFH/NV 2004, 82).
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung - …

    Diese Regelung erfordert hinsichtlich des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, dass die Kläger eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2011 X B 212/10, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 85/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der …

    Daher erfordert auch dieser Zulassungsgrund das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938, und vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).

    Eine Ausnahme hiervon kommt nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nur dann in Betracht, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 1709).

  • BFH, 09.09.2013 - III B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorliegen eines Verzichts auf mündliche Verhandlung - …

    Es gelten die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO höchstrichterlich entwickelten Anforderungen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709;… zur Qualifikation dieses Zulassungsgrundes als speziellen Tatbestand der "Grundsatzrevision" vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38).

    Daher erfordert auch dieser Zulassungsgrund das Herausstellen einer klärungsbedürftigen, entscheidungserheblichen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41 und § 116 Rz 38, 32).

  • BFH, 15.04.2016 - X B 155/15

    Anschlussprüfung trotz vernichteter Unterlagen

    Rn. 14 Anders kann es sich lediglich dann verhalten, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei …

    Anders kann es sich lediglich dann verhalten, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, sowie vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709).
  • BFH, 03.08.2012 - X B 153/11

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung bei …

    Eine Ausnahme hiervon kommt nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nur dann in Betracht, wenn das angefochtene Urteil derart schwerwiegende Fehler bei der Auslegung des revisiblen Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG "objektiv willkürlich" erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 176/12

    Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund

    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls das Herausstellen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281, und vom 7. Juni 2011 X B 212/10, BFH/NV 2011, 1709;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38), sowie substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit der herausgestellten Rechtsfrage (…z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 X B 26/03, BFH/NV 2004, 82).
  • BFH, 20.07.2017 - VIII B 107/16

    Schätzung durch das FG - Zulassung der Revision - Anforderungen an die …

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden …

  • BFH, 31.01.2012 - IV B 22/11

    Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels bei Übergehen eines …

  • BFH, 22.03.2023 - II B 26/22

    Gesetzlicher Richter; Wertberechnung einer Nießbrauchlast

  • BFH, 19.09.2012 - X B 40/11

    NZB: Sachaufklärungsmängel

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