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Rechtsprechung
   BFH, 20.03.2008 - X B 215/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18102
BFH, 20.03.2008 - X B 215/07 (https://dejure.org/2008,18102)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2008 - X B 215/07 (https://dejure.org/2008,18102)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2008 - X B 215/07 (https://dejure.org/2008,18102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung sowie des Erfordernisses einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts und zur Wahrung der Rechtsprechungseinheit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 176; ; AO § 176 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, des Erfordernisses einer Entscheidung zur Rechtsfortbildung und zur Wahrung der Rechtsprechungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem …

    Auszug aus BFH, 20.03.2008 - X B 215/07
    Abgesehen davon gehen die Kläger selbst davon aus, dass der BFH in den von ihnen zitierten Urteilen vom 16. März 2004 VIII R 33/02 (BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927) und vom 31. Oktober 1990 I R 3/86 (BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610) die von ihnen thematisierte Frage, ob "der Steuerpflichtige nach § 176 AO und § 242 BGB einen die Gerichte bindenden Rechtsanspruch" (auf Vertrauensschutz) habe, bereits beantwortet habe.

    Die Kläger haben es unterlassen, einen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angegriffenen FG-Urteil zu formulieren, der von den von ihnen zitierten Divergenzurteilen des BFH in BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927 und in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610 sowie des FG des Saarlandes vom 8. August 2007 1 V 1152/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 21) abweichen soll.

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 33/02

    Bindung der Gerichte an Billigkeitsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 20.03.2008 - X B 215/07
    Abgesehen davon gehen die Kläger selbst davon aus, dass der BFH in den von ihnen zitierten Urteilen vom 16. März 2004 VIII R 33/02 (BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927) und vom 31. Oktober 1990 I R 3/86 (BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610) die von ihnen thematisierte Frage, ob "der Steuerpflichtige nach § 176 AO und § 242 BGB einen die Gerichte bindenden Rechtsanspruch" (auf Vertrauensschutz) habe, bereits beantwortet habe.

    Die Kläger haben es unterlassen, einen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angegriffenen FG-Urteil zu formulieren, der von den von ihnen zitierten Divergenzurteilen des BFH in BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927 und in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610 sowie des FG des Saarlandes vom 8. August 2007 1 V 1152/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 21) abweichen soll.

  • FG Saarland, 08.08.2007 - 1 V 1152/07

    Schutz des Vertrauens in das BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1990, BStBl. I 1990, …

    Auszug aus BFH, 20.03.2008 - X B 215/07
    Die Kläger haben es unterlassen, einen abstrakten und entscheidungserheblichen Rechtssatz aus dem angegriffenen FG-Urteil zu formulieren, der von den von ihnen zitierten Divergenzurteilen des BFH in BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927 und in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610 sowie des FG des Saarlandes vom 8. August 2007 1 V 1152/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 21) abweichen soll.
  • BFH, 01.08.2008 - VIII B 154/07

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil: Rüge von Verfahrensmängeln - …

    Hierzu gehört sowohl bei dem Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung als auch bei dem der Divergenz der Vortrag, dass die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage oder die Rechtsfrage, die das FG abweichend von der Entscheidung eines anderen Gerichts beurteilt haben soll, für die Entscheidung des konkreten Streitfalles erheblich sind (…Klärungsfähigkeit, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2008 X B 211/07, BFH/NV 2008, 982; vom 20. März 2008 X B 215/07, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 10. Mai 2007 VIII B 58/06, n.v.; vom 26. Februar 2008 VIII B 88/07, n.v.;… vom 18. April 2006 VIII B 83/05, BFH/NV 2006, 1464;… vom 5. September 2007 VI B 15/07, BFH/NV 2007, 2282).
  • BFH, 16.05.2008 - IV B 85/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Richtigkeit der eingetragenen …

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichung muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den mutmaßlichen Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2008 X B 215/07, juris).
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