Rechtsprechung
| BFH, 31.05.1991 - X B 221/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden Dritter nach Anfechtung eines Steuerbescheides aufgrund irriger Beurteilung eines Sachverhaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 174 AO
Abgabenordnung; Beiladung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.01.1982 - VII B 141/81
Beschwerdeverfahren - Beiladung - Aufhebung
Auszug aus BFH, 31.05.1991 - X B 221/90
Außerdem muß das FA die Beiladung des Dritten beantragt oder veranlaßt haben (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1982 VII B 141/81, BFHE 134, 537, BStBl II 1982, 239). - BFH, 19.05.1981 - VIII B 90/79
Aufhebung eines Steuerbescheides - Änderung eines Steuerbescheides - Beiladung …
Auszug aus BFH, 31.05.1991 - X B 221/90
Eine Beiladung eines Dritten nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 setzt lediglich voraus, daß ein Steuerbescheid möglicherweise wegen irriger Beurteilung eines Sachverhalts aufzuheben oder zu ändern ist und hieraus bei diesem Dritten rechtliche Folgerungen zu ziehen sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).
- BFH, 17.05.1994 - IV B 84/93
Voraussetzungen eines selbstständigen Beiladungsgrundes
Die sonstigen formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Änderungsbescheid sind indes keine Beiladungserfordernisse und erst bei Erlaß des Änderungsbescheides zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse in BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633; vom 31. Mai 1991 X B 221/90, BFH/NV 1991, 724 sowie Senatsbeschluß IV B 123/91, NV).
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