Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 31.05.1991 - X B 221/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,14982
BFH, 31.05.1991 - X B 221/90 (https://dejure.org/1991,14982)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1991 - X B 221/90 (https://dejure.org/1991,14982)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1991 - X B 221/90 (https://dejure.org/1991,14982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,14982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden Dritter nach Anfechtung eines Steuerbescheides aufgrund irriger Beurteilung eines Sachverhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.01.1982 - VII B 141/81

    Beschwerdeverfahren - Beiladung - Aufhebung

    Auszug aus BFH, 31.05.1991 - X B 221/90
    Außerdem muß das FA die Beiladung des Dritten beantragt oder veranlaßt haben (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1982 VII B 141/81, BFHE 134, 537, BStBl II 1982, 239).
  • BFH, 19.05.1981 - VIII B 90/79

    Aufhebung eines Steuerbescheides - Änderung eines Steuerbescheides - Beiladung …

    Auszug aus BFH, 31.05.1991 - X B 221/90
    Eine Beiladung eines Dritten nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 setzt lediglich voraus, daß ein Steuerbescheid möglicherweise wegen irriger Beurteilung eines Sachverhalts aufzuheben oder zu ändern ist und hieraus bei diesem Dritten rechtliche Folgerungen zu ziehen sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).
  • BFH, 17.05.1994 - IV B 84/93

    Voraussetzungen eines selbstständigen Beiladungsgrundes

    Die sonstigen formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Änderungsbescheid sind indes keine Beiladungserfordernisse und erst bei Erlaß des Änderungsbescheides zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse in BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633; vom 31. Mai 1991 X B 221/90, BFH/NV 1991, 724 sowie Senatsbeschluß IV B 123/91, NV).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht