Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2009 - X B 229/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Zuordnung eines Wirtschaftsguts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12; FGO § 115 Abs. 2
Voraussetzungen der Revisionszulassungsgründe der Divergenz bzw. der Notwendigkeit einer Rechtsfortbildung - datenbank.nwb.de
Zuordnung eines Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen; Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH kommt nicht als Divergenzentscheidung in Betracht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2008 - 2 K 322/06
- BFH, 23.04.2009 - X B 229/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 229/08
Er stellt diesem Rechtssatz einen gegenteilig zu verstehenden gegenüber, den er dem Beschluss des BFH vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 (BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121) entnommen hat.Der Kläger hat nicht berücksichtigt, dass sowohl dem Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121 wie der weiteren vom Kläger genannten Entscheidung des BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) Fälle zugrunde liegen, in denen über die steuerliche Behandlung von jedenfalls zum Teil privat veranlassten Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Auslandsreise zu entscheiden war.
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 229/08
Der Kläger hat nicht berücksichtigt, dass sowohl dem Vorlagebeschluss des VI. Senats des BFH in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121 wie der weiteren vom Kläger genannten Entscheidung des BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) Fälle zugrunde liegen, in denen über die steuerliche Behandlung von jedenfalls zum Teil privat veranlassten Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Auslandsreise zu entscheiden war. - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 229/08
Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern, ob sich die private und die betriebliche Nutzung nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise trennen lassen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21). - BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70
Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand …
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 229/08
Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern, ob sich die private und die betriebliche Nutzung nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise trennen lassen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21). - BFH, 20.11.1980 - IV R 8/78
Schwimmhalle - Abzugsverbot - Veranlagung
Auszug aus BFH, 23.04.2009 - X B 229/08
Die genannten Kriterien sind unverändert anerkannt (vgl. z.B. Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 12 Rz 25 "Schwimmhalle" unter Hinweis auf das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 20. November 1980 IV R 8/78, BFHE 132, 262, BStBl II 1981, 201) und werden von dem in der Rechtsprechung --jedenfalls des VI. Senats des BFH-- festzustellenden Wandel der Betrachtung des Abzugs- und Aufteilungsverbots nicht berührt.
- BFH, 15.10.2019 - V R 29/19
Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum …
a.E.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz 3 a.E.; Sunder-Plassmann, a.a.O., § 11 FGO Rz 28a, m.w.N.; Gräber/Teller, a.a.O., § 11 Rz 8), da im Rahmen eines Vorlagebeschlusses nicht abschließend über die Rechtsfrage entschieden wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.03.2018 - I B 63/17, BFH/NV 2018, 835, sowie vom 23.04.2009 - X B 229/08, juris, betreffend Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH). - BFH, 21.01.2021 - VII B 121/20
Verzinsung eines Erstattungsanspruchs
Die Abweichung der Vorentscheidung von der in einem Vorabentscheidungsersuchen eines anderen nationalen Gerichts an den EuGH gemäß Art. 267 AEUV vertretenen Rechtsauffassung kann schon grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht tragen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.04.2009 - X B 229/08, juris, zu einem Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH nach § 11 FGO). - BFH, 21.03.2018 - I B 63/17
Darlegung eines Unionsrechtsverstoßes - Vorabentscheidungsersuchen an EuGH
Rn. 13 Die Abweichung des FG-Urteils von der in einem Vorabentscheidungsersuchen eines anderen nationalen Gerichts an den EuGH gemäß Art. 267 AEUV vertretenen Rechtsauffassung kann indessen schon grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht tragen (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. April 2009 X B 229/08, juris, zu einem Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH nach § 11 FGO).
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