Rechtsprechung
| BFH, 21.10.2009 - X B 249/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen ist kein Verfahrensmangel; Einstufung einer vom Richter gestellten Frage als entscheidungserheblich; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung; Entscheidung über teils unzulässige ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115
Anforderungen an eine unter Berufung auf Verfahrensmängel eingereichte Beschwerde - datenbank.nwb.de
Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen kein Verfahrensmangel; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.11.2008 - 3 K 11627/02
- BFH, 21.10.2009 - X B 249/08
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BFH, 09.10.1991 - II B 56/91
Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …
Auszug aus BFH, 21.10.2009 - X B 249/08
Verfahrensmängel liegen vor, wenn das Verfahren wegen falscher Anwendung oder Nichtanwendung einer Verfahrensvorschrift mit einem Fehler oder Fehlern behaftet ist, sofern dadurch der materielle Inhalt der Entscheidung beeinflusst sein kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1991 II B 56/91, BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930).Sie werden aber nicht als Verfahrensvorschriften, sondern als materielle Rechtsvorschriften behandelt (BFH-Beschluss in BFHE 165, 185, BStBl II 1991, 930).
- BFH, 02.04.2002 - X B 56/01
Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …
Auszug aus BFH, 21.10.2009 - X B 249/08
Das FG ist aber unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung mit den Beteiligten umfassend zu erörtern (BFH-Beschluss vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947). - BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von …
Auszug aus BFH, 21.10.2009 - X B 249/08
Allein der Einwand, das FG habe materielles Recht verletzt, stellt aber nach einhelliger Auffassung noch keinen Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 FGO dar, da die Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu dient, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753, m.w.N.). - BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage
Auszug aus BFH, 21.10.2009 - X B 249/08
Stützt das FG seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige, für sich tragfähige Begründungen, so müssen für die Zulassung der Revision hinsichtlich beider Begründungen Zulassungsgründe bestehen (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563). - BFH, 03.04.2007 - I B 151/06
Schlüssige Darlegung der Divergenz; keine grundsätzliche Bedeutung bei …
Auszug aus BFH, 21.10.2009 - X B 249/08
b) Im Übrigen kommt ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht nur in Betracht, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 3. April 2007 I B 151, 152/06, BFH/NV 2007, 1671).
- BFH, 10.07.2012 - VI B 75/12
Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen - Nachweis der beruflichen …
Der Einwand, das FG habe materielles Recht verletzt, stellt nach einhelliger Auffassung jedoch noch keinen Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 FGO dar, da die Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu dient, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (…BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753, m.w.N, und vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).Das wiederum bedeutet, dass ein etwaiger Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze als Verletzung materiellen Rechts gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO im Rahmen einer Revision zu prüfen ist, wenn die Revision zugelassen ist (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
- BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde …
Ein solcher Verstoß kommt --neben dem im Streitfall nicht einschlägigen Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags-- nur in Betracht, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444, unter 2.b der Gründe).Dass das FG aus den Beweismitteln nicht die von den Antragstellern gewünschten rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen hat, kann von Letzteren als Einwand gegen mögliche materiell-rechtliche Fehler nicht erfolgreich mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 444, unter 1. der Gründe).
- BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11
Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil …
Denn unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler --wie im Streitfall-- oder auch Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze reichen als materiell-rechtliche Fehler nicht aus, um die Revision zuzulassen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2011 IX B 144/10, BFH/NV 2011, 1367, m.w.N.; vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
- BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10
Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht
Rn. 2 II. 1. Die Beschwerde ist teils unzulässig, teils unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444). - BFH, 25.08.2010 - X B 149/09
Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA …
Der Vortrag, das Urteil des FG entspreche nicht dem geltenden Recht, rechtfertigt aber grundsätzlich --mit Ausnahme außergewöhnlich schwerwiegender Fehler, die hier erkennbar nicht vorliegen-- die Zulassung der Revision nicht, da die Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu dient, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444). - BFH, 29.12.2010 - III B 90/09
Ausreichende Bezeichnung eines angefochtenen Urteils - Grundsätzliche Bedeutung …
Hierbei erfolgende --im Streitfall jedoch nicht erkennbare-- Verstöße des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze begründen als materielle Rechtsfehler grundsätzlich keine Divergenz (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 182, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BFH, 03.05.2012 - III B 27/11
Schätzung im Taxigewerbe
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen und habe darüber hinaus die Bedeutung von Aufbewahrungsfristen verkannt, macht sie, auch soweit sie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht als Verfahrensfehler (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444) zu einer Zulassung der Revision führen können. - BFH, 12.05.2011 - III B 31/10
Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - …
Hierbei erfolgende --im Streitfall nicht erkennbare-- Verstöße des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze begründen als materielle Rechtsfehler grundsätzlich keinen Verfahrensmangel (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444). - BFH, 06.03.2013 - X B 93/11
NZB; Beiladung; grundsätzliche Bedeutung
Selbst Verstöße gegen Denkgesetze und andere Fehler bei der Beweiswürdigung gehören revisionsrechtlich grundsätzlich zum materiellen Recht und stellen keinen Verfahrensfehler dar (im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444, …und vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165;… vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 76). - FG Hessen, 25.11.2021 - 6 K 720/18
Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung und fehlendem Beweis …
Sie stützt sich gerade nicht auf zuvor nicht erörterte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte und gibt dem Rechtstreit insoweit keine Wendung, mit der ein kundiger Prozessbeteiligter selbst bei Berücksichtigung der Vielzahl der vertretbaren Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (…z.B. BFH vom 22.05.2006 - X B 187/05, BFH/NV 2006, 1507;… BFH vom 25.01.2008 - X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; BFH vom 21.10.2009 - X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
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