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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2010 - X B 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14243
BFH, 25.08.2010 - X B 25/10 (https://dejure.org/2010,14243)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2010 - X B 25/10 (https://dejure.org/2010,14243)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2010 - X B 25/10 (https://dejure.org/2010,14243)
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    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung

  • openjur.de

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 25.08.2010 - X B 25/10
    Rn. 6 b) Bei dieser Rüge lässt die Klägerin außer Acht, dass das FG seiner Entscheidung ausdrücklich die grundlegende Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei und weitere richtungsweisende BFH-Urteile zu den Anforderungen an das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht zugrunde gelegt hat.

    Nach der Rechtsprechung ist für die Frage der Gewinn-(Einkünfte-)erzielungsabsicht das Streben nach einem Totalgewinn, d.h. nach einem positiven Gesamtergebnis des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation (§ 16 Abs. 2, 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes) entscheidend (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c aa).

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …

    Auszug aus BFH, 25.08.2010 - X B 25/10
    Rn. 5 a) Die Klägerin rügt die Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des angerufenen Senats vom 23. Mai 2007 X R 33/04 (BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).

    Eine Abweichung des FG-Urteils von der BFH-Entscheidung in BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874 scheidet deshalb auch mangels eines vergleichbaren Sachverhalts aus.

  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der …

    Auszug aus BFH, 25.08.2010 - X B 25/10
    Der BFH habe im Urteil vom 4. September 2008 IV R 1/07 (BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335) abstrakt die Formulierung "Verkauft ein Unternehmer den Betrieb und hat das FA davon Kenntnis, ist danach die Ungewissheit über die Einkünfteerzielungsabsicht beseitigt" gewählt, ohne näher auszuführen, aus welchen Quellen diese Kenntnis kommen müsse.

    Nach dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335 ist die Ungewissheit i.S. von § 165 AO i.V.m. § 171 Abs. 8 AO, ob ein Steuerpflichtiger mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig geworden ist oder ob Liebhaberei vorliegt, beseitigt, wenn die für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht maßgeblichen Hilfstatsachen festgestellt werden können und das FA davon positive Kenntnis hat.

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter …

    Auszug aus BFH, 25.08.2010 - X B 25/10
    Sie sind durch die Rechtsprechung geklärt bzw. offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG getan hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445).
  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 25.08.2010 - X B 25/10
    Rn. 11 3. Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2007 III B 36/06, BFH/NV 2007, 1518), kommt diese aus den unter 2. dargelegten Gründen ebenfalls nicht in Betracht.
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der …

    Rn. 41 (2) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO zeitlich nicht begrenzt (…vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2005 II R 9/01, BFH/NV 2006, 478; BFH-Beschlüsse vom 25. August 2010 X B 25/10, BFH/NV 2010, 2234, …und vom 19. Oktober 2011 IV B 24/10, BFH/NV 2012, 164).
  • BFH, 21.08.2013 - X R 20/10

    Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei …

    Angesichts dieser Rechtslage können vorläufige Veranlagungen nicht auf einen bestimmten Zeitrahmen begrenzt werden (so schon Senatsbeschluss vom 25. August 2010 X B 25/10, BFH/NV 2010, 2234).
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür - …

    Nicht die Unrichtigkeit des angefochtenen FG-Urteils im Einzelfall, sondern nur die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen rechtfertigt die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. August 2010 X B 25/10, BFH/NV 2010, 2234).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 193/10

    Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden …

    Rn. 3 Eine Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt bzw. offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 25. August 2010 X B 25/10, BFH/NV 2010, 2234).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 156/10

    Vorläufige Steuerfestsetzung - wesentliche Erweiterung i. S. des § 7g EStG

    Denn bei einer solchen Sachlage ist das FA grundsätzlich in der Lage, die für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht maßgeblichen Hilfstatsachen abschließend festzustellen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. August 2010 X B 25/10, BFH/NV 2010, 2234).
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