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Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1997 - X B 269/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7195
BFH, 02.04.1997 - X B 269/96 (https://dejure.org/1997,7195)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1997 - X B 269/96 (https://dejure.org/1997,7195)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1997 - X B 269/96 (https://dejure.org/1997,7195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.04.1993 - IV R 88/92

    Zweigniederlassung als Teilbetrieb (§ 16 EStG )

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
    Die Rechtsprechung hat sich mit Bezug auf mannigfache Sachverhalte mit der -- auch für die Anwendung des § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) maßgebenden -- Definition des Teilbetriebes i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) befaßt (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; vom 29. April 1993 IV R 88/92, BFH/NV 1994, 694).

    Insbesondere zu Einzelhandelsfilialen ist entschieden worden, daß sie in der Regel bloße Verkaufsstellen des Gesamtbetriebes sind, es sei denn, das dort beschäftigte leitende Personal wirke beim Wareneinkauf und bei der Preisgestaltung mit (vgl. Urteil in BFH/NV 1994, 694, m. w. N. der Rechtsprechung).

  • BFH, 12.09.1979 - I R 146/76

    Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
    Die Rechtsprechung hat sich mit Bezug auf mannigfache Sachverhalte mit der -- auch für die Anwendung des § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) maßgebenden -- Definition des Teilbetriebes i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) befaßt (z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51;… vom 29. April 1993 IV R 88/92, BFH/NV 1994, 694).
  • BFH, 07.01.1993 - VII B 115/92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Kläger, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, …und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835, m. w. N.).
  • BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
    Die unsubstantiierte Behauptung des Klägers, das FG sei seinen Einwendungen nicht nachgegangen und habe nicht die Gesamtumstände des Falles gewürdigt, reicht für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nicht aus (BFH- Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
  • BFH, 20.05.1996 - X B 108/95

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen …

    Auszug aus BFH, 02.04.1997 - X B 269/96
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Kläger, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835, m. w. N.).
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Welches sachliche Gewicht die den Teilbetrieb begründenden Merkmale im Einzelfall besitzen, unterliegt im Wesentlichen der tatrichterlichen Beurteilung im konkreten Fall (BFH-Beschluss vom 2. April 1997 X B 269/96, BFH/NV 1997, 481).
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Andernfalls ist in der Regel davon auszugehen, daß es sich bei den Filialen um bloße Verkaufsstellen des Gesamtbetriebs handelt (BFH-Urteile vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15; vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; vom 24. April 1980 IV R 61/77, BFHE 131, 220, BStBl II 1980, 690;… in BFH/NV 1992, 516;… in BFH/NV 1994, 694; Beschluß vom 2. April 1997 X B 269/96, BFH/NV 1997, 481).

    Eine solche Einflußnahme ist zwar regelmäßig zu fordern (vgl. BFH in BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15, unter 4. der Gründe; in BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51; in BFH/NV 1997, 481); aber auch die Bedeutung dieses Gesichtspunkts ist von der jeweiligen Art des Vertriebs (z.B. Einzelhandel mit großem Warensortiment oder Großhandel für Einzelprodukte) und der jeweiligen Branche abhängig.

  • FG Münster, 18.11.1997 - 13 K 1477/94
    Dabei kommt es entscheidend auf die Verhältnisse beim Veräußerer im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs der veräußerten Wirtschaftsgüter an (vgl. nur BFH-Urteile vom 13.02.1996 - VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409 ; BFH-Beschluß vom 02.04.1997 - X B 269/96, BFH/NV 1997, 481).
  • FG München, 25.10.2006 - 1 K 5083/04

    Beurteilung der Veräußerung einer Bäckerei-Verkaufsfiliale mit verpachtetem Café …

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einzelhandelsfiliale keine bloße Verkaufsstelle, sondern ein selbständiger Teilbetrieb ist, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 X B 269/98, BFH/NV 1997, 481).
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