Rechtsprechung
| BFH, 08.11.2016 - X B 28/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 81 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes - rechtsinformationen.bund.de
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes - IWW
§ 160 der Abgabenordnung (AO), § ... 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 160 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de
FGO § 81 Abs. 1
Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der unkritisch übernommene Bericht der Steuerfahndung
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 16.02.2016 - 3 K 148/14
- BFH, 08.11.2016 - X B 28/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.07.2009 - I B 219/08
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme erfordert Zeugenvernehmung
Auszug aus BFH, 08.11.2016 - X B 28/16
Die Verwertung von Aussagen Dritter in anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist aber dann nicht zulässig, wenn sich dem Gericht eine eigene Vernehmung dieser Personen als Zeugen aufdrängen muss (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VI B 162/04, BFH/NV 2005, 1613, unter II.1., und vom 27. Juli 2009 I B 219/08, BFH/NV 2010, 45, unter II.1.a, beide m.w.N.). - BFH, 17.05.2005 - VI B 162/04
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Zeugenvernehmung
Auszug aus BFH, 08.11.2016 - X B 28/16
Die Verwertung von Aussagen Dritter in anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist aber dann nicht zulässig, wenn sich dem Gericht eine eigene Vernehmung dieser Personen als Zeugen aufdrängen muss (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VI B 162/04, BFH/NV 2005, 1613, unter II.1., …und vom 27. Juli 2009 I B 219/08, BFH/NV 2010, 45, unter II.1.a, beide m.w.N.).
- BFH, 05.08.2022 - VI B 65/21
Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Die Verwertung von Aussagen Dritter in anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist aber dann nicht zulässig, wenn sich dem Gericht eine eigene Vernehmung dieser Personen als Zeugen aufdrängen muss (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.05.2005 - VI B 162/04, BFH/NV 2005, 1613;… vom 27.07.2009 - I B 219/08, BFH/NV 2010, 45; vom 08.11.2016 - X B 28/16, Rz 10, und vom 23.10.2019 - IX B 54/19, Rz 15).Dementsprechend haben sie einen solchen Rechtssatz auch keinem Rechtssatz der vermeintlichen Divergenzentscheidung --dem BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - X B 28/16-- gegenübergestellt.
- BFH, 23.01.2026 - X B 7/25
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Ablauf einer Zeugenvernehmung
Die Verwertung von Aussagen Dritter in anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist aber dann nicht zulässig, wenn sich dem Gericht eine eigene Vernehmung dieser Personen als Zeugen aufdrängen muss (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.07.2009 - I B 219/08, BFH/NV 2010, 45, unter II.1.a, und vom 08.11.2016 - X B 28/16, BFH/NV 2017, 307, Rz 10, m.w.N.). - BFH, 23.10.2019 - IX B 54/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts, Verfahrensmangel
Die Verwertung von Aussagen Dritter in anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist aber dann nicht zulässig, wenn sich dem Gericht eine eigene Vernehmung dieser Personen als Zeugen aufdrängen muss (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - X B 28/16, BFH/NV 2017, 307, Rz 10; Stiepel in Gosch, FGO § 81 Rz 25). - BFH, 02.07.2019 - III B 125/18
Verzicht auf mündliche Zeugeneinvernahme
Rn. 7 a) Der Kläger rügt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nach § 81 Abs. 1 FGO, der u.a. besagt, dass bei mehreren in Betracht kommenden Beweismitteln die Beweisaufnahmen mit demjenigen Beweismittel durchzuführen ist, das den "unmittelbarsten" Eindruck vom streitigen Sachverhalt vermittelt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2016 - X B 28/16, BFH/NV 2017, 307). - BFH, 07.08.2019 - V B 111/18
Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH §§ 191, 69, 34 AO wg. …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist aber ihre Verwertung gegen den Widerspruch eines Beteiligten nicht zulässig solange die erneute Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich ist (vgl. ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 08.11.2016 - X B 28/16, BFH/NV 2017, 307; vom 27.07.2009 - I B I B 219/08, BFH/NV 2010, 45, sowie BFH-Urteil vom .
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