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Rechtsprechung
   BFH, 14.08.1998 - X B 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4586
BFH, 14.08.1998 - X B 4/98 (https://dejure.org/1998,4586)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1998 - X B 4/98 (https://dejure.org/1998,4586)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1998 - X B 4/98 (https://dejure.org/1998,4586)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.05.1995 - III B 40/92

    Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 14.08.1998 - X B 4/98
    Eine solche Anweisung wird jedoch sinnlos, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die Akten, deren Einsicht begehrt wird, wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels dem Bundesfinanzhof (BFH) vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411;… vom 7. September 1995 III B 159/93, BFH/NV 1996, 229).

    Im übrigen entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Beschwerde, wenn dem Kläger auf entsprechenden Antrag beim BFH die Möglichkeit der Akteneinsicht gewährt worden ist und er die Akten eingesehen hat (z.B. BFH in BFH/NV 1996, 411, m.w.N.).

  • BFH, 07.09.1995 - III B 158/93

    Beschwerdefähigkeit der Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BFH, 14.08.1998 - X B 4/98
    Eine solche Anweisung wird jedoch sinnlos, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die Akten, deren Einsicht begehrt wird, wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels dem Bundesfinanzhof (BFH) vorliegen (…BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411; vom 7. September 1995 III B 159/93, BFH/NV 1996, 229).
  • BFH, 07.09.1995 - III B 159/93

    Rechtasschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Verweigerung oder gegen die …

    Auszug aus BFH, 14.08.1998 - X B 4/98
    Eine solche Anweisung wird jedoch sinnlos, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die Akten, deren Einsicht begehrt wird, wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels dem Bundesfinanzhof (BFH) vorliegen (…BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411; vom 7. September 1995 III B 159/93, BFH/NV 1996, 229).
  • BFH, 09.09.2003 - VI B 63/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Versagung der Akteneinsicht

    Eine solche Anweisung macht jedoch keinen Sinn, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die den Streitfall betreffenden Akten wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels bereits dem BFH vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209;… vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787;… vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411;… vom 7. September 1995 III B 159/93, BFH/NV 1996, 229).
  • BFH, 26.09.2003 - III B 112/02

    NZB: rechtliches Gehör, Akteneinsicht

    Vielmehr ist in diesen Fällen im Revisions- oder Nichtzulassungsverfahren zu prüfen, ob die Versagung der Akteneinsicht bei einem FA in der Nähe der Büroräume des Prozessbevollmächtigten den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2024 - IX B 101/24

    (Fehlendes) Rechtsschutzbedürfnis für eine Akteneinsichtsbeschwerde

    Eine solche Anweisung wird sinnlos, wenn das FG-Verfahren durch eine Entscheidung über die Sache abgeschlossen ist und die Akten, deren Einsicht begehrt wird, wegen eines dagegen eingelegten Rechtsmittels dem BFH vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 14.08.1998 - X B 4/98, BFH/NV 1999, 209, unter II.;… vom 09.09.2003 - VI B 63/02, BFH/NV 2004, 207, unter 2. …und vom 29.09.2005 - III B 106/05, BFH/NV 2006, 110, unter II.2.; ebenso Brandis in Tipke/Kruse, § 78 FGO Rz 21 sowie Stalbold in Gosch, FGO § 78 Rz 59).
  • BFH, 21.04.2005 - VIII B 276/04

    Akteneinsicht

    Eine solche Anweisung geht jedoch ins Leere, wenn das finanzgerichtliche Verfahren durch eine Entscheidung in der Sache bereits abgeschlossen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

    Denn das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Akteneinsicht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz zu dienen, weil das eingelegte Rechtsmittel, wie hier die Revision (s. unter 1.), unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209;… vom 5. Juni 2000 II K 1/00, BFH/NV 2000, 1363), zumal die Klägerin über ihren dazu bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten hat.
  • BFH, 14.03.2000 - XI B 141/99

    Antrag auf Akteneinsicht

    Damit ist das Rechtsschutzbedürfnis der Kläger für eine Entscheidung bezüglich ihres Antrags auf Akteneinsicht vom 19. Oktober 1999 entfallen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Stand September 1999, Vor § 115 FGO, Rz. 24 f.).
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