Rechtsprechung
| BFH, 26.10.2011 - X B 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen
- openjur.de
Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen
- Bundesfinanzhof
AO § 162 Abs 1
Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen - rechtsinformationen.bund.de
Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 162 Abs 1 AO
Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Negative Schlussfolgerungen aus der Vernichtung von Buchführungsunterlagen eines Steuerpflichtigen durch eine Naturkatastrophe als bedeutsame Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Buchführungsunterlagen bzw. Aufzeichnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.02.2011 - 15 K 355/10
- FG Niedersachsen, 25.02.2011 - 15 K 355/10
- BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10
Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Rn. 11 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt voraus, dass die Beschwerdebegründung konkrete Rechtsfragen bezeichnet und auf deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit im angestrebten Revisionsverfahren sowie auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406, unter II.1., m.w.N.). - BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Rn. 17 a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d). - BFH, 05.05.2011 - X B 149/10
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (Senatsbeschluss vom 5. Mai 2011 X B 149/10, BFH/NV 2011, 1348, unter II.1.b, m.w.N.).
- BFH, 19.10.2005 - X B 86/05
Divergenz
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Rn. 17 a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben bzw. welche Tatsachen es hätte aufklären müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118, unter 2.a, …und vom 18. Mai 2011 X B 124/10, BFH/NV 2011, 1838, unter II.2.d). - BFH, 28.06.1972 - I R 182/69
Ordnungsmäßige Buchführung - Verlust der gesamten Unterlagen - Höhere Gewalt - …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Dies wäre aber angesichts des Umstands, dass die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung eine Schätzungsbefugnis auch bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen bejaht (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b, m.w.N., …und vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff), erforderlich gewesen. - BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93
Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden …
Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 44/11
Dies wäre aber angesichts des Umstands, dass die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung eine Schätzungsbefugnis auch bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen bejaht (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b, m.w.N., und vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff), erforderlich gewesen.
- BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem …
Rn. 17 Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b;… vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff.;… vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, sowie vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, unter II.1.b). - FG Münster, 22.12.2014 - 9 V 1742/14
Finanzrechtsweg, Buchführungsmängel, Hinzuschätzung
Für die Frage der Berechtigung einer Hinzuschätzung dem Grunde nach kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, und vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 14 A 2687/13
Heranziehung eines Gastwirts zur Vergnügungsteuer für bei ihm aufgestellte …
Rn. 46 Vgl. für Verlust durch Hochwasser vgl. BFH, Beschluss vom 26.10.2011 - X B 44/11 -, juris Rn. 12, und Seer in: Tipke/Kruse, AO, FGO, Loseblattsammlung (Stand: November 2014), § 162 AO Rn. 37, durch Brand Trzaskalik in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, FGO, Loseblattsammlung (Stand: Dezember 2014), § 162 AO Rn. 25.
- FG Schleswig-Holstein, 08.05.2024 - 1 V 123/23
Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinn bei einem Buffet-Restaurant mit …
Rn. 68 Für die Frage der Berechtigung einer (Hinzu-)schätzung dem Grunde nach kommt es dabei auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (…BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017; vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168;… vom 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171; FG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2014 9 V 1742/14, juris; FG Baden- Württemberg, Urteil vom 2. Juni 2022 1 K 2740/19, juris). - FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19
Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - …
Rn. 112 c) Für die Frage der Berechtigung einer Hinzuschätzung dem Grunde nach kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (…BFH-Entscheidungen vom 19.07.2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, Rn. 20; vom 26.10.2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, Rn. 12;… vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 17; FG Münster…, Beschluss vom 22.12.2014 9 V 1742/14, juris, Rn. 91). - BFH, 03.05.2012 - III B 27/11
Schätzung im Taxigewerbe
Denn eine Schätzungsbefugnis nach § 162 der Abgabenordnung (AO) besteht auch bei einem unverschuldeten Verlust von Buchführungsunterlagen bzw. Aufzeichnungen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168); dies gilt insbesondere, wenn im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel unter Verstoß gegen § 147 Abs. 1 AO nicht aufbewahrt werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599). - FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18
Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode
Eine Schätzungsbefugnis ist selbst bei einem unverschuldeten Verlust der Kassendaten gegeben (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168;… BFH-Urteile vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28 unter II.3.b ff und vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BStBl II 1972, 819).
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