Rechtsprechung
| BFH, 28.06.2005 - X B 46/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln und eines schwerwiegenden Rechtsfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.01.2005 - 14 K 274/04
- BFH, 28.06.2005 - X B 46/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.04.2001 - I R 30/00
Revisionsbegründung; Unterzeichnung
Auszug aus BFH, 28.06.2005 - X B 46/05
Hiervon kann im Streitfall angesichts der auf eine Würdigung der Umstände des Einzelfalles abhebenden und im Übrigen auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 I R 30/00, BFH/NV 2001, 1285, 1286) gestützten Argumentation des FG nicht die Rede sein. - BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01
Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im …
Auszug aus BFH, 28.06.2005 - X B 46/05
Es ist kein Verfahrensmangel, auf dem das Urteil des FG beruhen kann, wenn die Verwaltungsbehörde --wie vom Kläger gerügt wird-- zu Unrecht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist versagt und das FG eine deswegen erhobene Anfechtungsklage ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts als unbegründet abweist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473).
- BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
Abgrenzung von Verfahrensfehler und Rechtsfehler bei streitiger Wiedereinsetzung …
aa) Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in seiner ständigen Rechtsprechung Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit Einsprüchen, die die Finanzbehörde als unzulässig verworfen hat, als materiell-rechtliche Fragen an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juli 2009 X B 33/08, nicht veröffentlicht --n.v.--;… vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578) Der BFH hat dementsprechend entschieden, es werde schon dem Grunde nach kein Verfahrensmangel dargelegt, wenn sich der Steuerpflichtige darauf berufe, die Finanzbehörde habe nach Versäumung der Einspruchsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Unrecht versagt und das FG die Entscheidung der Finanzbehörde in seiner Entscheidung bestätigt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 282/01, BFH/NV 2002, 1473;… vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 X B 46/05, n.v.).
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