Rechtsprechung
| BFH, 14.10.1993 - X B 52/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erlass von Umsatzsteuer eines Bauunternehmers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.10.1992 - X B 152/92
Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten …
Auszug aus BFH, 14.10.1993 - X B 52/93
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung verspricht Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das angestrebte Verfahren erfolgreich sein wird (Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80, m.w.N.).Das Ergebnis der Ermessensentscheidung hängt auch insoweit von einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles ab (BFH in BFH/NV 1993, 80, 91, m.w.N.).
- BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90
Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind …
Auszug aus BFH, 14.10.1993 - X B 52/93
Dieser Grundsatz wird begründet mit dem Wesen einer Ermessensermächtigung, einen Spielraum dafür zu geben, unter einer Mehrzahl von rechtlich zulässigen Verhaltensweisen zu wählen; hieraus folge, daß die nach näherer Maßgabe des § 102 FGO gebotene gerichtliche Rechtskontrolle nur auf den Zeitpunkt der Wahl durch die Verwaltungsbehörde selbst bezogen sein könne (BFH-Urteile vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919; vom 26. März 1991 VII R66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, jeweils m.w.N.). - BFH, 26.07.1972 - I R 158/71
Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines …
Auszug aus BFH, 14.10.1993 - X B 52/93
Dieser Grundsatz wird begründet mit dem Wesen einer Ermessensermächtigung, einen Spielraum dafür zu geben, unter einer Mehrzahl von rechtlich zulässigen Verhaltensweisen zu wählen; hieraus folge, daß die nach näherer Maßgabe des § 102 FGO gebotene gerichtliche Rechtskontrolle nur auf den Zeitpunkt der Wahl durch die Verwaltungsbehörde selbst bezogen sein könne (BFH-Urteile vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919; vom 26. März 1991 VII R66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, jeweils m.w.N.).
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Umbau- und Modernisierungsaufwendungen als Anschaffungskosten, wenn mit dem …
Ferner kann eine überlange Verfahrensdauer die tatsächlichen Grundlagen einer Ermessensentscheidung so verändern, daß der ablehnende Verwaltungsakt nicht aufrechterhalten bleiben kann (Beschluß des BFH vom 14. Oktober 1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562). - FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
Bei später veränderter Sachlage ist es den Betroffenen zumutbar, in soweit ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen (BFH-Urteil vom 06.03.1996 II R 102/93, BStBl II 1996, 396; vgl. zum Fall überlanger Verfahrensdauer BFH-Beschlüsse vom 26.05.2000 V B 28/00, BFH/NV 2000, 1326 undvom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562).Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit durch übermäßig hohe Aufwendungen für die Bestreitung des Lebensunterhalts herbeigeführt wurde oder die Steuererklärungen nicht oder nicht pünktlich abgegeben und dadurch Steuern verkürzt wurden (BFH-Beschlüsse vom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562 undvom 18.08.1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137 sowie BFH-Urteil vom 14.11.1957 IV 418/56 U, BStBl III 1956, 153).
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 23.02.1999 - IV 123/96
Billigkeitserlaß entstandener Säumniszuschläge; Bestehende ernsthafte Zweifel an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.05.2000 - V B 28/00
PKH; hinreichende Erfolgsaussichten; Billigkeitsverfahren hinsichtlich …
c) Die Antragstellerin beruft sich auch zu Unrecht auf die Grundsätze des Beschlusses des BFH vom 14. Oktober 1993 X B 52/93 (BFH/NV 1994, 562). - BFH, 26.10.1999 - V B 130/99
Billigkeitserlass aus persönlichen Gründen
Wie sich aus den Akten ergibt, hatte der Antragsteller bereits früher einmal den Erlaß der Steuern begehrt und auch im damaligen Verfahren PKH beantragt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562), die Klage aber dann zurückgenommen. - FG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 K 1767/12
Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines beantragten Erlasses von Einkommensteuer aus …
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die mangelnde Leistungsfähigkeit durch übermäßig hohe Aufwendungen für die Bestreitung des Lebensunterhalts herbeigeführt wurde oder die Steuererklärungen nicht oder nicht pünktlich abgegeben bzw. falsche Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt wurden (BFH-Beschlüsse vom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562 …und vom 18.08.1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137 sowie BFH-Urteil vom 14.11.1957 IV 418/56 U, BStBI III 1956, 153). - FG Hessen, 20.07.2006 - 6 V 1316/06
Erlass; Erlasswürdigkeit; Erlassbedürftigkeit; Billigkeitsgründe; Vorsteuer; …
Ausnahmen gelten nach der Rechtsprechung allenfalls dann, wenn sich der Stpfl in einer unauflöslichen Konfliktsituation befindet (…BFH Beschluss vom 17.2.2005 X B 178/03, BFH/NV 2005, 1121 ), wenn die steuerlichen Verfehlungen längere Zeit (im dort entschiedenen Fall 20 Jahre) zurückliegen (BFH Beschluss vom 14.10.1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562) oder wenn jugendliches Alter, Krankheit und Schicksalsschläge die steuerlichen Verfehlungen in einem milderen Licht erscheinen lassen (…BFH Beschluss vom 15.10.1992 X B 152/92 BFH/NV 1993, 80). - BFH, 02.07.1997 - II S 4/97 Angesichts der Tatsache, daß das FA einen Erlaß der Vermögensteuern bereits mit Verfügung vom 12. August 1983 bestandskräftig abgelehnt hat, könnten die erneuten Erlaßanträge vom 27. April 1987 und 29. Oktober 1993 nur Erfolg haben, soweit sie sich auf damals noch nicht festgesetzte Steuern -- etwa die im Wege der Neuveranlagung auf den 1. Januar 1981 und 1982 erst am 18. Dezember 1986 festgesetzten Steuern -- bezogen oder aber geltend gemacht wurde, daß sich nach der ablehnenden Entscheidung des FA die tatsächlichen Verhältnisse geändert hätten (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1993 X B 52/93, BFH/NV 1994, 562).
- FG Thüringen, 28.01.1997 - III 170/96
Steuererlass aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten; Säumniszuschläge als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".