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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2011 - X B 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10644
BFH, 08.11.2011 - X B 55/11 (https://dejure.org/2011,10644)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2011 - X B 55/11 (https://dejure.org/2011,10644)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2011 - X B 55/11 (https://dejure.org/2011,10644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • openjur.de

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 173 Abs 1 Nr 2
    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • rechtsinformationen.bund.de

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 173 Abs 1 Nr 2 AO
    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Anwendbarkeit des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Nichtbeachtung von internen Anweisungen zur Steuerüberwachung durch ein Finanzamt als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Aufklärungspflicht und der Mitwirkungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus BFH, 08.11.2011 - X B 55/11
    Rn. 9 Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verstoß des FA gegen seine Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1988 VIII R 121/83, BFHE 156, 339, BStBl II 1989, 585).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 53/09

    Änderung eines Steuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 08.11.2011 - X B 55/11
    Rn. 11 Das vom Kläger angesprochene, beim beschließenden Senat anhängige Verfahren X R 53/09 ist nicht einschlägig.
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 08.11.2011 - X B 55/11
    Voraussetzung ist hier, dass das Finanzamt (FA) bei Erlass des ursprünglichen Bescheids offenkundigen Zweifelsfragen, Unklarheiten oder Zweifeln, die sich ohne weiteres aufdrängen, nicht nachgeht und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt, deren Ergiebigkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911, und vom 12. Juli 2001 VII R 68/00, BFHE 196, 317, BStBl II 2002, 44).
  • BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 08.11.2011 - X B 55/11
    Voraussetzung ist hier, dass das Finanzamt (FA) bei Erlass des ursprünglichen Bescheids offenkundigen Zweifelsfragen, Unklarheiten oder Zweifeln, die sich ohne weiteres aufdrängen, nicht nachgeht und Ermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt, deren Ergiebigkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911, und vom 12. Juli 2001 VII R 68/00, BFHE 196, 317, BStBl II 2002, 44).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei …

    Auszug aus BFH, 08.11.2011 - X B 55/11
    Eine solche Abwägung hat regelmäßig zur Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502).
  • BFH, 10.11.2009 - VI B 54/09

    Änderung wegen neuer Tatsachen: Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 08.11.2011 - X B 55/11
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 10. November 2009 VI B 54/09, BFH/NV 2010, 602).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer …

    Nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. Senatsbeschluss vom 8. November 2011 X B 55/11, BFH/NV 2012, 169) müsse das FA jedenfalls offenkundigen Zweifelsfragen und Unklarheiten, die sich ohne weiteres aufdrängen, nachgehen und diese möglichst klären.
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1774/17

    Veräußerungserlös aus einem Managementbeteiligungsprogramm kein geldwerter …

    Liegen sowohl eine Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt als auch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen vor, trifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 8. November 2011 X B 55/11, BFH/NV 2012, 169).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 2 K 1731/17

    Voraussetzung für die Annahme von Arbeitslohn in Form von Erlösen aus der …

    Liegen sowohl eine Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt als auch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen vor, trifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 8. November 2011 X B 55/11, BFH/NV 2012, 169).
  • FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 2664/11

    Einkommensteuer/Abgabenordnung: Mittelbare verdeckte Einlage durch die …

    Sofern sowohl der Steuerpflichtige Mitwirkungspflichten, als auch die Finanzbehörde Ermittlungspflichten verletzt hat, ist eine vom Finanzgericht als Tatgericht nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Pflichtverstöße vorzunehmen; eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO scheidet in solchen Fällen nur dann aus, wenn der finanzbehördliche Verstoß gegen die Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. November 2011 X B 55/11, BFH/NV 2012, 169; vom 14. Mai 2013 X B 33/13 BStBl II 2013, 997;… BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502; jeweils m.w.N.;… zur grundsätzlich nicht revisiblen Tatsachenwürdigung vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 49/09, BFH/NV 2012, 692).
  • FG München, 19.05.2015 - 2 K 2799/12

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Beraterverträge, Einfamilienhaus

    Haben sowohl die Finanzbehörde als auch der Steuerpflichtige es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft -nach Abwägung der Pflichtverletzungenin der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2011 X B 55/11, BFH/NV 2012, 169;… BFH-Beschluss vom 28. Februar 2008 IV B 53/07, BFH/NV 2008, 924).
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