Rechtsprechung
| BFH, 01.06.2015 - X B 6/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht - Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht - Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags - rechtsinformationen.bund.de
Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht - Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht - Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1
Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags - datenbank.nwb.de
Entscheidungserheblichkeit des Beweisantrags; keine weitere Begründung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unterbliebene Zeugenvernehmung durch das Finanzgericht
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.11.2014 - 14 K 4043/12
- BFH, 01.06.2015 - X B 6/15
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.06.2013 - X B 258/12
Fahrtenbuch in Form monatsweiser Blätter
Auszug aus BFH, 01.06.2015 - X B 6/15
Nach Ablauf der Begründungsfrist ist nur noch eine Erläuterung und Vervollständigung der fristgerecht mit einem Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit geltend gemachten Zulassungsgründe möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2013 X B 258/12, BFH/NV 2013, 1412;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 22). - BFH, 28.04.2014 - X B 12/14
Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"
- BFH, 06.08.2018 - X B 22/18
Nichtigkeit von Schätzungen
Ein diesbezüglicher Verfahrensmangel ist gegeben, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, Rz 12). - BFH, 13.12.2018 - V R 65/16
Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs
Deshalb liegt regelmäßig ein Verfahrensmangel vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265). - BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18
Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs …
Rn. 10 b) Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung liegt u.a. vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, Rz 12;… vom 22. Juni 2016 III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571, Rz 11).
- BFH, 12.02.2018 - X B 64/17
Sachaufklärungspflicht - vorweggenommene Beweiswürdigung
Rn. 11 a) Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, Rz 12). - BFH, 30.12.2022 - XI B 104/21
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Verstoßes …
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung liegt u.a. vor, wenn das FG einen entscheidungserheblichen Beweisantrag übergeht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.06.2015 - X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, Rz 12;… vom 22.06.2016 - III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571, Rz 11;… vom 25.10.2018 - XI B 57/18, BFH/NV 2019, 130, Rz 10). - FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21
Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …
Einen Beweis über nicht entscheidungserhebliche Tatsachen braucht das Gericht nicht zu erheben (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit eines Beweisantrags: BFH-Beschluss vom 01.06.2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265). - FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21
Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in …
Einen Beweis über nicht entscheidungserhebliche Tatsachen braucht das Gericht nicht zu erheben (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit eines Beweisantrags: BFH-Beschluss vom 01.06.2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265). - BFH, 16.03.2016 - V B 98/15
Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG …
Der materiell-rechtliche Standpunkt des FG kann folglich für die Beurteilung des Beweisantrags erst dann nicht mehr maßgebend sein, wenn im Hinblick auf die materiell-rechtliche Rechtsansicht des FG zulässige und begründete Zulassungsrügen vorgebracht worden sind, mithin in Bezug auf diese Rechtsauffassung ein selbständiger Zulassungsgrund vorliegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, unter II.2.a, m.w.N.). - FG Köln, 12.02.2020 - 7 K 2827/13
Zurückweisung als Bevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
Einem Beweisantrag braucht das Gericht nicht nachzukommen, soweit die darin benannte Tatsache nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 01.06.2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265). - FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17
Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines …
Einem Beweisantrag braucht das Gericht nicht nachzukommen, soweit die darin benannte Tatsache nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 01.06.2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265). - FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 129/18
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