Rechtsprechung
| BFH, 21.07.2005 - X B 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 1
Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung - datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.02.2005 - 14 K 464/01
- BFH, 21.07.2005 - X B 66/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.11.2004 - X B 94/04
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Nachholung der versäumten …
Auszug aus BFH, 21.07.2005 - X B 66/05
Eines zusätzlichen Hinweises des Senatsvorsitzenden auf die Notwendigkeit, innerhalb der Antragsfrist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO auch die versäumte Rechtshandlung nachzuholen, bedurfte es nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. November 2004 X B 94/04, juris Nr: STRE200550016).
- BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15
Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer …
Rn. 9 b) Nur beiläufig weist der Senat darauf hin, dass auch die Frist des § 56 Abs. 2 FGO nicht verlängerbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 X B 66/05, BFH/NV 2005, 1862; Söhn in HHSp, § 56 FGO Rz 460; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 17;… s. auch BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2013 III B 59/13, BFH/NV 2014, 560, Rz 8). - BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei …
- BFH, 23.12.2013 - III B 59/13
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Gewährung von Prozesskostenhilfe
Denn die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung beträgt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 3 FGO einen Monat nach Wegfall des Hindernisses; innerhalb dieser Monatsfrist ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 X B 66/05, BFH/NV 2005, 1862).
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