Rechtsprechung
| BFH, 16.09.2008 - X B 66/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ablehnung eines Beweisantrags
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Beweisantrag zur Erhebung eines Zeugenbeweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 8 K 1457/04
- BFH, 16.09.2008 - X B 66/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01
NZB; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 66/08
Das FG ist nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (…vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 2003 IX R 46/00, BFH/NV 2004, 46; BFH-Beschluss vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63, m.w.N.).Denn zumutbarer Inhalt und Intensität der richterlichen Ermittlungen stehen notwendig im Zusammenhang mit dem Vorbringen der Beteiligten, die gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 und 3 FGO eine Pflicht zur Förderung des finanzgerichtlichen Verfahrens haben (vgl. etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 63).
- BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 66/08
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschwerdeführer --woran es im Streitfall mangelt-- schlüssig und substantiiert darlegt, dass die Vorentscheidung an einem besonders schwerwiegenden materiell-rechtlichen Fehler leide, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (…vgl. Begründung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BTDrucks 14/4061, S. 9) und der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, m.w.N.) zur Zulassung der Revision führen könnte (vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2004 XI ZB 39/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2222). - BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 66/08
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Beschwerdeführer --woran es im Streitfall mangelt-- schlüssig und substantiiert darlegt, dass die Vorentscheidung an einem besonders schwerwiegenden materiell-rechtlichen Fehler leide, der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (…vgl. Begründung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BTDrucks 14/4061, S. 9) und der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, m.w.N.) zur Zulassung der Revision führen könnte (vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2004 XI ZB 39/03, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 2222). - BFH, 30.04.2002 - X B 132/00
Ablehnung von Beweisanträgen; Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 66/08
Z.B. hat es die Rechtsprechung ausreichen lassen, dass Zeugen durch Angabe der Firmen, bei denen sie beschäftigt sind/waren, bezeichnet werden, sofern der Antragsteller nicht in der Lage ist, den Zeugen als Beweismittel mit vollständigem Namen und genauer Anschrift zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2002 X B 132/00, BFH/NV 2002, 1457, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BFH, 03.06.2003 - IX R 46/00
Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 66/08
Das FG ist nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 2003 IX R 46/00, BFH/NV 2004, 46;… BFH-Beschluss vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63, m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 16.06.2009 - 15 K 30331/06
Abzugsfähigkeit einer Durchlaufspende an natürliche Personen als Sonderausgabe …
Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten als wahr unterstellt oder wenn das Beweismittel nicht erreichbar, unzulässig oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (BFH-Beschluss vom 16. September 2008 X B 66/08, juris, m.w.N.). - BFH, 25.04.2013 - V R 10/11
Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen
Rn. 15 aa) Ein ordnungsgemäß angebotener Beweisantrag kann unberücksichtigt bleiben, wenn er für das unter Beweis gestellte Beweisthema untauglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2008 X B 66/08, juris, …und vom 28. September 2011 X B 69/11, BFH/NV 2012, 32).
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