Rechtsprechung
| BFH, 27.08.2009 - X B 74/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf Besteuerung der Alterseinkünfte
- Judicialis
FGO § 73 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit einer unterbliebenen Berücksichtigung der Besteuerung bestehender Lebensversicherung-Versicherungsverträge (LV- Versicherungsvertrag) i.R.e. Neuregelung der Besteuerung der Rentenanwartschaften mit dem Gleichheitsgrundsatz; Weiter gesetzgeberischer ...
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung bei einer Nichtzulassungsbeschwerde (hier: grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten aufgrund des Alterseinkünftegesetz)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 09.04.2009 - 6 K 890/07
- BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Die beiden Urteile des Finanzgerichts Münster datieren vom 14. Oktober 2008 und sind daher vor dem Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278) ergangen, in dem der Senat die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte grundsätzlich bejaht hat.Diese besonderen Sachverhaltsmerkmale seien vom BFH in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 nicht erörtert worden.
Der Senat hat sich --im Gegensatz zum Vorbringen der Kläger-- in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 eingehend mit der Gleichbehandlung der in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Pflichtversicherten und den freiwillig Versicherten auseinandergesetzt.
Es ist den Klägern zwar zuzugeben, dass der Senat im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung den Gesichtspunkt der unterschiedlichen Grundstrukturen der Versorgungssysteme --gesetzliche Rentenversicherung auf der einen und berufsständische Versorgungswerke auf der anderen Seite-- intensiv erörtert hat (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278, unter II. 2. b a.A. (2)).
Die Kläger sind der Auffassung, ihr Sachverhalt unterscheide sich von dem der Senatsentscheidung in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 zugrunde liegenden Sachverhalt dadurch, dass in dem dortigen Fall der Rentenbezieher bereits seit längerer Zeit Altersrenten bezogen habe.
Mit dieser Argumentation gehen die Kläger nicht darauf ein, dass der Senat in dem Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 das Problem der Ungleichbehandlung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den privaten Lebensversicherungsverträgen im Rahmen der Übergangsregelung ausdrücklich angesprochen hat und in der vom Gesetzgeber gefundenen Lösung, die privaten Leibrentenversicherungen weiterhin der Ertragsanteilsbesteuerung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.
Die Besteuerung der korrespondierenden Rentenzahlungen lediglich mit dem Ertragsanteil wurde von dem BFH insoweit als eine folgerichtige gesetzliche Lösung angesehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278, unter II. 2. b cc).
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Auf dieser Grundlage dürfe er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten --oder wie hier bei den Beziehern von privaten Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen worden waren, Privilegierungen-- gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, m.w.N.). - BFH, 21.01.2009 - X B 125/08
Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer …
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO kann das Gericht --bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen-- mehrere bei ihm anhängige Verfahren nicht nur zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung, sondern zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden; das Ermessen ist pflichtgemäß unter Berücksichtigung des Zwecks der Vorschrift auszuüben (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 73 FGO Rz 21).
- BFH, 31.01.2008 - VIII B 253/05
Klärungsbedarf bei einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage - …
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Hat der BFH eine Rechtsfrage bereits entschieden, muss der Beschwerdeführer substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die bereits entschiedene Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere, welche neuen und gewichtigen, vom BFH bisher noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und/oder im Fachschrifttum gegen diese Rechtsprechung vorgebracht werden (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740, und Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705). - BFH, 20.06.2007 - X B 116/06
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Hat der BFH eine Rechtsfrage bereits entschieden, muss der Beschwerdeführer substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die bereits entschiedene Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere, welche neuen und gewichtigen, vom BFH bisher noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und/oder im Fachschrifttum gegen diese Rechtsprechung vorgebracht werden (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VIII B 253/05, BFH/NV 2008, 740, und Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 X B 116/06, BFH/NV 2007, 1705). - BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07
Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer …
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Die Rüge des Verfahrensmangels der überlangen Verfahrensdauer hätte u.a. Ausführungen dazu erfordert, dass das FG zu einem früheren Zeitpunkt anders entschieden hätte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2007 VII B 75/07, BFH/NV 2008, 126). - BFH, 24.10.1979 - VII R 95/78
Gemeinsame Verhandlung - Zusammenlegung mehrerer Verfahren
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Der Beschluss, die Streitsachen zur gemeinsamen Verhandlung zu verbinden, hat nicht zu einer echten Verbindung i.S. des § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO geführt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105). - FG Nürnberg, 09.04.2009 - 6 K 890/07
Zur Verfassungsmäßigkeit der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem …
Auszug aus BFH, 27.08.2009 - X B 74/09
Das FG hat nicht dadurch gegen Verfahrensrecht verstoßen, dass es die Verfahren 6 K 890/2007 und 6 K 1618/2007 zwar zur gemeinsamen Verhandlung, nicht aber zur gemeinsamen Entscheidung verbunden hat.
- BFH, 10.09.2015 - V R 17/14
Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Strohmann als …
Dadurch sollte den Beteiligten erspart werden, in den beiden Streitsachen dieselben Ausführungen zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 1979 VII R 95/78, BFHE 129, 111, BStBl II 1980, 105, und vom 27. August 2009 X B 74/09, nicht veröffentlicht, Rz 8 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".