Rechtsprechung
| BFH, 15.03.2006 - X B 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 74
Aussetzung des Klageverfahrens - Musterverfahren vor BFH - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 20.12.2005 - 4 K 44/04
- BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Das FG setzte nach vorheriger Anhörung der Beteiligten das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH) I R 22/05 aus.Mit der Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss des FG macht die Klägerin geltend, der Sachverhalt im Streitfall sei nicht mit dem Sachverhalt des Revisionsverfahrens I R 22/05 vergleichbar, da in jenem Fall über eine Teilwertabschreibung auf ein Gebäude und nicht über eine Teilwertabschreibung auf den Firmenwert einer Apotheke zu befinden sei.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) weist im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass er bereits in seiner Stellungnahme an das FG die Auffassung vertreten habe, dass der Streitfall nicht mit dem anhängigen Revisionsverfahren I R 22/05 vergleichbar sei.
Zwar ist sowohl im Streitfall als auch im Revisionsverfahren I R 22/05 die Frage der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu klären.
Im Verfahren I R 22/05 wird aber zu entscheiden sein, ob ohne Beachtung der Art des Wirtschaftsgutes, der sich daraus ergebenden Länge der Restnutzungsdauer und der Höhe der Wertminderung auf die Hälfte der Restnutzungsdauer abzustellen ist (so BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Tz. 6) oder ob --insbesondere bei Gebäuden, bei denen die Hälfte der Restnutzungsdauer erheblich länger als fünf Jahre sein kann-- bei Zeiträumen über fünf Jahren eine sachlich begründete Prognose über die Wertermittlung nicht möglich ist.
Da --jedenfalls nach Auffassung des FG in dem dem Revisionsverfahren I R 22/05 zugrunde liegenden Streitfall-- bei dem Prognosezeitraum (fünf Jahre oder die Hälfte der Restnutzungsdauer des Gebäudes) entscheidend auf die Art des Wirtschaftsgutes abzustellen ist und es obendrein im Streitfall darauf bei der Beurteilung der Frage, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, nicht ankommt, sind die beiden Fallgestaltungen nicht gleich gelagert.
- BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Vielmehr ist nach der Grundsatzentscheidung des BFH vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 (BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408) die Aussetzung eines Klageverfahrens nach § 74 FGO nur geboten, wenn vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat.Nach dem Beschluss in BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 muss es sich bei den anhängigen Verfahren um "echte" Musterverfahren handeln.
- FG Münster, 14.01.2005 - 9 K 1564/03
Restnutzungsdauer; Abschreibung: Gebäude; Körperschaftsteuer 2000 und …
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Zudem basiere die Entscheidung der Vorinstanz (Urteil des FG Münster vom 14. Januar 2005 9 K 1564/03 K, G, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 683) auf der Überlegung, dass entgegen dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 25. Februar 2000 IV C 2 -S 2171 b- 14/00 (BStBl I 2000, 372 Tz. 6) bei der Frage, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliege, nicht auf die halbe Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, sondern auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren abzustellen sei.
- BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt die Aussetzung eines Klageverfahrens nicht schon deshalb in Betracht, weil in derselben Rechtsfrage ein Musterprozess vor dem BFH anhängig ist (BFH-Entscheidungen vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944;… vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732;… a.A. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 74 Rz. 15; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 74 FGO Tz. 21). - BFH, 27.11.1992 - III B 133/91
Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger …
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Diese Voraussetzungen bilden im Interesse eines möglichst wirksamen Rechtsschutzes der Steuerpflichtigen nach dem BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 133/91 (BFHE 169, 498, BStBl II 1993, 240) zudem die Grenze für die Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung im Hinblick auf vor dem BVerfG anhängige Verfahren. - BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kommt die Aussetzung eines Klageverfahrens nicht schon deshalb in Betracht, weil in derselben Rechtsfrage ein Musterprozess vor dem BFH anhängig ist (BFH-Entscheidungen vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944; vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732;… a.A. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 74 Rz. 15; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 74 FGO Tz. 21). - BFH, 04.08.1988 - VIII B 83/87
Aussetzung des Verfahrens - Erledigungserklärung - Erledigung in der Hauptsache - …
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Eine Kostenentscheidung ist in diesem Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947, …und vom 20. Oktober 1987 VII B 82/87, BFH/NV 1988, 387). - BFH, 20.10.1987 - VII B 82/87
Teilrücknahme von Haftungsbescheiden durch Herabsetzung von Haftungsbeträgen …
Auszug aus BFH, 15.03.2006 - X B 8/06
Eine Kostenentscheidung ist in diesem Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947, und vom 20. Oktober 1987 VII B 82/87, BFH/NV 1988, 387).
- BFH, 24.09.2012 - VI B 79/12
§ 74 FGO - Aussetzung des Verfahrens
Ein Klageverfahren darf jedoch nicht allein deshalb nach § 74 FGO ausgesetzt werden, weil bei dem BFH ein anderer Rechtsstreit anhängig ist, der eine vergleichbare Rechtsfrage betrifft oder als Musterverfahren geführt wird (…z.B. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2010, 1847;… vom 6. Mai 2005 XI B 181/04, BFH/NV 2005, 1607;… vom 9. März 2004 X B 173/03, BFH/NV 2004, 956;… vom 28. Januar 2004 I B 71/03 u.a., BFH/NV 2004, 915;… vom 31. August 1999 V B 20/98, BFH/NV 2000, 245; vom 7. Februar 1992 III B 24/91 u.a., BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408; vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, …und vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 74 FGO Rz 90; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 74 FGO Rz 14; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 74 Rz 5 f.; offen BFH-Entscheidungen vom 1. April 2009 II B 20/09, juris, und vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140;… a.A. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 74 Rz 12; Dumke in Schwarz, FGO § 74 Rz 61). - FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 3180/11
Zur steuerlichen Behandlung von Expatriates
Nach ständiger Rechtsprechung kommt die Aussetzung eines Klageverfahrens nicht schon deshalb in Betracht, weil in derselben Rechtsfrage ein Musterprozess vor dem BFH anhängig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15.03.2006 X 8/06, BFH/NV 2006, 1140 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung). - BFH, 14.07.2009 - III B 82/08
Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als Freigrenze ist …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung eines Musterverfahrens nur geboten, wenn es sich um ein beim BVerfG anhängiges Musterverfahren handelt (z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140, m.w.N.).
- BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14
Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf …
Eine Kostenentscheidung hat betreffend des Antrags auf Aussetzung des Verfahrens nicht zu ergehen, weil es sich insoweit um ein unselbständiges Nebenverfahren handelt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 83/87, BFHE 154, 15, BStBl II 1988, 947; vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140;… vom 10. Mai 2006 III B 89/05, BFH/NV 2006, 1505;… vom 28. April 2008 I B 42/08, BFH/NV 2008, 1523). - BFH, 01.04.2009 - II B 20/09
Rechtswidrige Aussetzung eines Klageverfahrens wegen einer beim BFH anhängigen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens zumindest voraus, dass es sich bei dem anhängigen Revisionsverfahren um ein "echtes" Musterverfahren in dem Sinne handelt, dass die Streitfragen im Wesentlichen gleichgelagert sind (so BFH-Beschluss vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140). - FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09
Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …
Zum anderen setzt nach der Rechtsprechung des BFH eine Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines bei einem anderen Gericht anhängigen (Revisions-)Verfahrens voraus, dass es sich um ein "echtes" Musterverfahren in dem Sinne handelt, dass die Streitfragen im Wesentlichen gleichgelagert sind (so BFH-Beschluss vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140). - FG München, 20.02.2013 - 9 K 3184/11
Aussetzung des Verfahrens § 74 FGO; Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; …
Diese Voraussetzungen bilden im Interesse eines möglichst wirksamen Rechtsschutzes der Steuerpflichtigen zudem die Grenze für die Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung im Hinblick auf vor dem BVerfG anhängige Verfahren (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1995 III R 52/90, BFHE 178, 559, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 20; BFH-Beschluss vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140 jeweils m.w.N.). - FG Köln, 22.05.2013 - 8 K 2094/10
Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- FG München, 20.02.2013 - 9 K 1748/11
Aussetzung des Verfahrens § 74 AO; Änderung des Verwaltungsakts § 68 FGO; …
Diese Voraussetzungen bilden im Interesse eines möglichst wirksamen Rechtsschutzes der Steuerpflichtigen zudem die Grenze für die Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung im Hinblick auf vor dem BVerfG anhängige Verfahren (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1995 III R 52/90, BFHE 178, 559, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 20; BFH-Beschluss vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140 jeweils m.w.N.). - FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 4172/09
Saldierung von Dauerschuldzinsen mit Zinserträgen
Rn. 24 Die Aussetzung eines Klageverfahrens wegen eines vor dem BFH anhängigen Musterverfahrens ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Musterverfahren und das Klageverfahren hinsichtlich der entscheidungserheblichen Streitfrage im Wesentlichen gleich gelagert sind (BFH-Beschluss vom 15.3.2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140). - FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 2990/12
Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen …
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