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Rechtsprechung
   BFH, 27.10.2004 - X B 87/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15164
BFH, 27.10.2004 - X B 87/04 (https://dejure.org/2004,15164)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2004 - X B 87/04 (https://dejure.org/2004,15164)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - X B 87/04 (https://dejure.org/2004,15164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an eine Begründung hinsichtlich der Geltendmachung einer Aufklärungspflichtverletzung des Finanzgerichts (FG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - X B 87/04
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) mit der Begründung gerügt, das Finanzgericht (FG) hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 82/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht; Rüge der Verletzung des rechtlichen …

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - X B 87/04
    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger --wie im Streitfall-- sachkundig vertreten bzw. selbst sachkundig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800).
  • FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03

    Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …

    Aber erst durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I 1996, 2049) ist als notwendige Folge des Wegfalls der Vermögensteuer und des damit verbundenen Wegfalls der Feststellung von Einheitswerten des Betriebsvermögens für den Gewerbebetrieb Abs. 2 in § 7 g EStG in der Weise geändert worden, dass auf das - nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu ermittelnde - Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes abzustellen ist (siehe auch BFH-Beschluss vom 31.01.2005, X B 87/04, BFH/NV 2005, 906).
  • BFH, 04.05.2005 - XI B 224/03

    Hinweispflicht; Verfahrensmangel

    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger sachkundig vertreten oder selbst sachkundig ist (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 27. Oktober 2004 X B 87/04, juris Nr.: STRE200451353).
  • BFH, 26.04.2005 - VII B 10/05

    Einseitige Erledigungserklärung

    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen zur Erreichung des Prozessziels bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, klar auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Betroffene sachkundig vertreten oder --wie im Streitfall-- selbst sachkundig ist (…BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 VII B 82/03, BFH/NV 2004, 800, und vom 27. Oktober 2004 X B 87/04, BFH/NV - CD-ROM, Index 1266580).
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