Rechtsprechung
| BFH, 23.11.2004 - X B 94/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises auf die Notwendigkeit der Nachholung einer versäumten Handlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Nachholung der versäumten Prozesshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.06.2004 - 10 K 5977/03
- BFH, 23.11.2004 - X B 94/04
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei …
Zudem ist innerhalb der Antragsfrist gemäß § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO die versäumte Rechtshandlung nachzuholen (…BFH-Beschlüsse vom 21.07.2005 - X B 66/05, BFH/NV 2005, 1862; vom 23.11.2004 - X B 94/04, juris). - BFH, 21.07.2005 - X B 66/05
Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung
Eines zusätzlichen Hinweises des Senatsvorsitzenden auf die Notwendigkeit, innerhalb der Antragsfrist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO auch die versäumte Rechtshandlung nachzuholen, bedurfte es nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. November 2004 X B 94/04, juris Nr: STRE200550016). - BFH, 07.03.2006 - X B 188/05
Wiedereinsetzung
Eines zusätzlichen Hinweises des Vertreters des Senatsvorsitzenden auf die Notwendigkeit, innerhalb der Antragsfrist nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO auch die versäumte Rechtshandlung nachzuholen, bedurfte es nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 23. November 2004 X B 94/04, juris Nr: STRE200550016).
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