Rechtsprechung
| BFH, 22.02.1989 - X R 102/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,15509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.05.1977 - II R 127/70
Formfehler - Inhaltsfehler - Revision - Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BFH, 22.02.1989 - X R 102/88
§ 56 FGO gilt nur bei Versäumung gesetzlicher Fristen des Gerichtsverfahrens, nicht jedoch für die Heilung von Inhaltsfehlern in der Revisionsbegründungsschrift (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Mai 1977 II R 127/70, BFHE 122, 34, BStBl II 1977, 613).
- BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Das Institut der Wiedereinsetzung dient nicht dazu, inhaltliche Mängel oder Unvollständigkeiten einer fristgerecht eingereichten Begründung zu heilen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47, m.w.N.; Bundessozialgericht vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris, m.w.N.). - BFH, 14.11.2012 - V B 41/11
Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Akteneinsicht
Das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht dazu da, inhaltliche Unvollständigkeiten einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung zu heilen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1977 II R 127/70, BFHE 122, 34, BStBl II 1977, 613; BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1997 III ZR 285/95, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1309; Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 56 FGO Rz 57).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.