Rechtsprechung
| BFH, 26.01.1994 - X R 11/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Überlassung einer Eigentumswohnung an Kinder als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Kinder
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.01.1994 - X R 94/91
Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger …
Auszug aus BFH, 26.01.1994 - X R 11/92
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 1994 X R 94/91 (BFHE 173, 345) nutzt der Eigentümer eine Wohnung auch dann zu eigenen Wohnzwecken, wenn einkommensteuerlich zu berücksichtigende Kinder i.S. des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG darin einen selbständigen Haushalt führen.Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Gründe seines Urteils vom 26. Januar 1994 X R 94/91 Bezug.
- FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20
Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft
Rn. 45 So hat der BFH in seinen Entscheidungen vom 26. Januar 1994 (X R 54/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842) eine steuerunschädliche Überlassung der Wohnung an ein Kind im Sinne des § 32 EStG dann angenommen, wenn die Wohnung diesem zur alleinigen Nutzung überlassen wird und damit die Erweiterung des Ausnahmetatbestands in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ohne gleichzeitige Nutzung durch den Eigentümer von einer alleinigen Nutzung der Wohnung durch das Kind abhängig gemacht. - FG Münster, 21.06.2000 - 7 K 5576/97
Eigenheimförderung - Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher …
Aus den BFH-Urteilen vom 26.1.1994, X R 11/92, BFH/NV 1994, 846 und X R 54/93, BFH/NV 1994, 842 auf die sich der Kl. beruft ergibt sich nichts anderes, denn der BFH verweist dort jeweils ausdrücklich auf die Gründe des BFH-Urteils in BStBl. II 1994, 544.Die Urteile in BFH/NV 1994, 842 und BFH/NV 1994, 846 erwähnen dabei sogar ausdrücklich den jeweils vorliegenden Zusammenhang zwischen steuerlicher Berücksichtigung des Kindes und der alleinigen Nutzung der vom Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Wohnung durch das Kind.
- BFH, 05.09.2001 - X R 74/97
Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats nutzt der Steuerpflichtige zwar eine Wohnung, die er seinen Kindern außerhalb des Familienhaushalts in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung überlässt, zu "eigenen Wohnzwecken" i.S. des § 10e Abs. 1 EStG, so dass ihm hierfür unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG zusteht (Senatsurteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544, und X R 11/92, BFH/NV 1994, 846).
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