Rechtsprechung
| BFH, 15.05.1996 - X R 119/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Revisionsbegründung im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 22.06.1994 - 7 K 229/89
- BFH, 15.05.1996 - X R 119/94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.11.1983 - I R 174/79
Keine Betriebsaufspaltung bei mehrheitlicher Beteiligung, wenn …
Auszug aus BFH, 15.05.1996 - X R 119/94
Jedenfalls beziehe sich diese Vereinbarung nur auf Beschlüsse zum Pachtverhältnis mit A. Insofern könnten sich die Klägerinnen nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 1983 I R 174/79 (BFHE 140, 90, BStBl II 1984, 212) berufen. - BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
Auszug aus BFH, 15.05.1996 - X R 119/94
Der Revisionskläger muß im einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470;… vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536). - BFH, 08.05.1985 - I R 108/81
Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge …
Auszug aus BFH, 15.05.1996 - X R 119/94
Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 2 FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Mai 1985 I R 108/81, bFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523). - BFH, 19.02.1992 - X R 164/90
Anforderung an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 15.05.1996 - X R 119/94
Der Revisionskläger muß im einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 19. Februar 1992 X R 164/90, BFH/NV 1992, 536).
- BFH, 16.03.2000 - III R 21/99
Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung
Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat; der Revisionskläger muss insoweit im Einzelnen dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (…BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 X R 110/96, BFH/NV 1999, 336; vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893;… vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, ständige Rechtsprechung). - BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00
Revisionsbegründung; Tarifierung eines "Sportplaners"
Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (BFH-Beschluss vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893, m.w.N.). - BFH, 27.07.2000 - VII R 113/98
Revision, Mehrfacheinlegung
Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (BFH-Beschluss vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893, m.w.N.).
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