Rechtsprechung
| BFH, 17.07.1991 - X R 120/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 68
- Wolters Kluwer
Angefochtener Steuerbescheid - Revisionsverfahren - Vertretener Revisionsbeklagter - Bestellung eines Rechtsanwalts - Bestellung eines Steuerberater - Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Art.1 Nr. 1 BFH-EntlG
Finanzgerichtsordnung; Anwendung der Vorschriften über den Vertretungszwang
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abzug vergeblicher Aufwendungen? (IBR 1992, 259)
Papierfundstellen
- BFHE 165, 322
- BB 1991, 2436
- BB 1991, 2436 L
- DB 1991, 257
- BStBl II 1992, 36
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 120/90
Nach der Rechtslage vor 1987 konnten vor Bezug entstandene Aufwendungen --unabhängig davon, ob sie zum beabsichtigten Erfolg führten-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bestand (z.B. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C III 2 a, m.w.N.). - BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77
Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf
Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 120/90
Ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang war von dem Zeitpunkt an anzunehmen, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen ließ, daß ein Steuerpflichtiger den Entschluß, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu begründen, endgültig gefaßt hatte (BFH-Urteil vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470, unter 2b). - BFH, 16.01.1984 - GrS 5/82
Beschwerde eines Zeugen - Verhängung von Ordnungsmitteln - Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 120/90
Prozeßhandlungen, die zur Beendigung des Verfahrens führen, wie z.B. eine Rücknahme der Revision oder eine Erledigungserklärung, kann der Kläger persönlich vornehmen (Beschluß vom 16. Januar 1984 GrS 5/82, BFHE 140, 408, BStBl II 1984, 439, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 17.02.1981 - VII R 14/80
Revisionsverfahren - Rechtsanwalt - Bevollmächtigter - Rüchnahme der Revision
Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 120/90
Die Vorschriften über den Vertretungszwang sind daher großzügig auszulegen, wenn es um die Beendigung eines beim BFH anhängigen Verfahrens geht (BFH-Beschluß vom 17. Februar 1981 VII R 14/80, BFHE 132, 400, BStBl II 1981, 395).
- BFH, 17.05.2000 - X R 87/98
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen
Scheitere der beabsichtigte Erwerb oder die beabsichtigte Herstellung, seien die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht abziehbar (BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916;… X R 114/89, BFH/NV 1992, 27;… X R 118/90, BFH/NV 1992, 29; X R 120/90, BFH/NV 1992, 293).Zu Unrecht habe das FG seine Entscheidung auf die BFH-Urteile in BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916; in BFH/NV 1992, 27; in BFH/NV 1992, 29, und in BFH/NV 1992, 293 gestützt.
- BFH, 16.09.2003 - X B 55/03
Verfahrensrecht - Vertretungszwang vor dem BFH
Auf das Senatsurteil vom 17. Juli 1991 X R 120/90 (BFHE 165, 322, BStBl II 1992, 36) kann sich der Antragsteller nicht berufen, weil es zu § 68 FGO in der bis 2000 geltenden Fassung ergangen ist. - FG Sachsen, 17.09.1997 - 1 K 309/95
Abziehbarkeit von vergeblichen Aufwendungen als Vorkosten
Vergebliche Aufwendungen sind nicht als Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG abziehbar (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-, vgl. Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85 , BStBl. II 1991, 916;… X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/ NV 1992, 293).
- FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
Einkommensteuer; nachfolgende Eigennutzung als Voraussetzung für die …
Scheitert bereits das Bau- oder Anschaffungsvorhaben, so sind getätigte vergebliche Rufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG begünstigt, weil sie nicht in dem vom Gesetz verlangten unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der zur eigenen Nutzung bestimmten Wohnung stehen ( BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 BStBl II 1991, 916X R 114/89 BFH/Nv 1992, 27, X R 118/90 BFH/Nv 1992, 29 und X R 120/90 BFH/Nv 1992, 293). - FG München, 20.10.1998 - 16 K 2936/98 Zum Lohnsteuer-Jahresausgleich wurde entschieden, daß ein Pfändungs- und Überweisungsgläubiger den Lohnsteuer-Jahresausgleich anstelle des Steuerpflichtigen unterschreiben kann und es ferner genügt, daß diese Unterschriftsleistung vom Prozeßbevollmächtigten des Gläubigers vorgenommen wird (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 36).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1998 - 1 K 3318/97
Einkommensteuer; steuerliche Berücksichtigung von Vermögensverlusten
Denn ein diesbezüglicher Abzug erfordert nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut einen unmittelbaren Zusammenhang der Aufwendungen mit einer später tatsächlich hergestellten oder angeschafften und eigenen Wohnzwecken zugeführten Wohnung (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 , BStBl II 1991, 916;… X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 190/90, BFH/NV 1992, 293). - FG München, 24.09.1996 - 2 K 2754/92 Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1991 (X R 120/90) seien die Suchkosten absetzbar, wenn die Immobilie anschließend vermietet werden solle.
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1432/95
Abgabenordnung; nachträgliches Bekanntwerden fehlender Eigennutzung einer Wohnung
Ihrem Anwendungsbereich nach setzt die genannte Vorschrift voraus, daß es tatsächlich zu einer Herstellung (= Fertigstellung) bzw. Anschaffung einer Wohnung im Sinne des § 10 e Abs. 1 EStG durch den Steuerpflichtigen kommt, d. h., das Bauvorhaben verwirklicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 - X R 6/91 , BStBl II 1991, 916, 917 re.Sp.; X R 114/89, BFH/Nv 1992, 27, 28 re.Sp.; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/Nv 1992, 293) und - wenn die vorgenannte Voraussetzung erfüllt ist - die (fertiggestellte bzw. entgeltlich erworbene) Wohnung auch tatsächlich eigenen Wohnzwecken zugeführt wird (Urteile der Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 5. April 1995 - 1 K 2126/93, NWB-Eilnachrichten Nr. 1222/95; Köln vom 22. Juni 1994, EFG 1994, 1096 mit weiteren Nachweisen; des Hessischen Finanzgerichts vom 19. November 1990, EFG 1991, 189 sowie BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, Tz. 87 und 98, Anhang 33 zum amtlichen Einkommensteuerhandbuch 1994).
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