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Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1996 - X R 155/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,914
BFH, 26.06.1996 - X R 155/94 (https://dejure.org/1996,914)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1996 - X R 155/94 (https://dejure.org/1996,914)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - X R 155/94 (https://dejure.org/1996,914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze für Arbeitsverträge bei der Einkommensteuerminderng

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei verspäteter Lohnzahlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 1, EStG § 10 Abs 3
    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten; Fremdvergleich

 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis - …

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - X R 155/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Leistungen aufgrund eines zwischen Ehegatten abgeschlossenen Arbeitsvertrages gemäß § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Betriebsausgaben nur dann abgezogen werden, wenn der Abschluß eines Arbeitsvertrages ernstlich gewollt ist, der Vertrag vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und die Vertragsbedingungen angemessen und üblich sind, also einem Fremdvergleich standhalten (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Nichtauszahlung des Gehalts zum Fälligkeitszeitpunkt unschädlich, beispielsweise wenn ein steuerlich zu beachtender Darlehensvertrag abgeschlossen wurde oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (…z. B. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759; vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, und in BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842, m. w. N.).

    Dabei können gewichtige sonstige Umstände, die für ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis sprechen (z. B. die langjährige beanstandungsfreie Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses; die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben), trotz verspäteter Lohnzahlungen den Ausschlag geben (BFH-Urteile in BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842, …und vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320).

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - X R 155/94
    Dabei können gewichtige sonstige Umstände, die für ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis sprechen (z. B. die langjährige beanstandungsfreie Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses; die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben), trotz verspäteter Lohnzahlungen den Ausschlag geben (BFH-Urteile in BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842, und vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320).

    Die gebotene Würdigung aller Umstände des Einzelfalls obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (BFH/NV 1996, 320 unter 2., m. w. N.).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - X R 155/94
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 unter B.I.2.) bestätigt diese Grundsätze.
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen …

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - X R 155/94
    In Anwendung dieser Grundsätze verlangt die BFH-Rechtsprechung insbesondere, daß das vereinbarte Gehalt auch tatsächlich zeitgerecht ausgezahlt wird (z. B. BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von …

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - X R 155/94
    Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Nichtauszahlung des Gehalts zum Fälligkeitszeitpunkt unschädlich, beispielsweise wenn ein steuerlich zu beachtender Darlehensvertrag abgeschlossen wurde oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (z. B. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759;… vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, und in BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842, m. w. N.).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht - …

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - X R 155/94
    Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Nichtauszahlung des Gehalts zum Fälligkeitszeitpunkt unschädlich, beispielsweise wenn ein steuerlich zu beachtender Darlehensvertrag abgeschlossen wurde oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (…z. B. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759; vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695, und in BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842, m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Die Fortentwicklung entspricht den BFH-Urteilen vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196) und vom 26. Juni 1996 X R 155/94 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 1997, 130, BFH/NV 1997, 182), auch wenn letztere nicht die vGA betreffen.
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und …

    Rn. 58 Die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BFH/NV 1997, 182, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern - …

    Arbeitsverträge seien danach steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden seien und einem Fremdvergleich stand hielten (…Urteile des BFH vom 07. September 1995 - III R 24/91, BFH/NV 1996, 320 und vom 26. Juni 1996 - X R 155/94, BFH/NV 1997, 182).
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