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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.1992 - X R 165/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1793
BFH, 05.08.1992 - X R 165/88 (https://dejure.org/1992,1793)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1992 - X R 165/88 (https://dejure.org/1992,1793)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1992 - X R 165/88 (https://dejure.org/1992,1793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Gemeinnützigkeit eines Motorsportclubs - Anerkennung eines Rechtsgebildes - Gemeinnützigkeit - Satzungsbestimmungen - Satzungszwecke - Formelle Satzungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) §§ 51 ff.; UStG (1980) § 12 Abs. 2 Nr. 8
    Gemeinnützigkeit eines Motorsportclub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 51 ff. AO
    Abgabenordnung; Gemeinnützigkeit eines Motorsportclubs

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 3
  • BB 1992, 2208
  • DB 1992, 2377
  • DB 1992, 2377-
  • BStBl II 1992, 1048
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 05.08.1992 - X R 165/88
    Die Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen über die Bedeutung einer Vorschrift müssen jedoch für die Auslegung nicht entscheidend sein (so schon Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 21. Mai 1952 BvH 2/52, BVerfGE 1, 299, 312).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 05.08.1992 - X R 165/88
    Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bezeichnet sein, daß aufgrund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung geprüft werden können (§ 60 Abs. 1 AO 1977; sog. formelle Satzungsmäßigkeit; vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter 3;… vom 9. Juli 1986 I R 14/82, BFH/NV 1987, 632).
  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus BFH, 05.08.1992 - X R 165/88
    Grundsätzlich ist das FA bei der Veranlagung an eine Rechtsauffassung, die es bei vorhergehenden Veranlagungen vertreten hat, nicht gebunden, und zwar selbst dann nicht, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (z. B. BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 X R 17/85, BFHE 157, 516, 519, BStBl II 1989, 879, m. w. N.).
  • BFH, 09.07.1986 - I R 14/82

    Befreiung eines Vereins von der Körperschaftssteuer

    Auszug aus BFH, 05.08.1992 - X R 165/88
    Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bezeichnet sein, daß aufgrund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung geprüft werden können (§ 60 Abs. 1 AO 1977; sog. formelle Satzungsmäßigkeit; vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter 3; vom 9. Juli 1986 I R 14/82, BFH/NV 1987, 632).
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