Rechtsprechung
| BFH, 29.09.1987 - X R 17/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
BerlinFG § 1 Abs. 6 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Berlin - Überlassung von gewerblichen Verfahren - Überlassung von gewerblichen Erfahrungen - Lösung von betriebsbezogenen Aufgaben - Lösung von technischen Aufgaben - Know-how
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BerlinFG § 1 Abs. 6 Nr. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 151, 282
- BB 1988, 691
- BStBl II 1988, 49
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.11.1973 - V R 164/72
Marktforschungsuntersuchungen für ausländische Automobilproduzenten als …
Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 17/82
Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, daß auch unternehmensbezogenes Wissen vermittelt werden kann (vgl. das zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1967 ergangene BFH-Urteil vom 22. November 1973 V R 164/72, BFHE 111, 375, BStBl II 1974, 259: Überlassung von Marktforschungsuntersuchungen, die die Vorstellungen inländischer PKW- Besitzer über einen PKW betreffen, an einen Automobilproduzenten).a) Unter Überlassen ist das Zur-Verfügung-Stellen des technischen oder wirtschaftlichen Erfahrungswissens zu verstehen, das der überlassende Unternehmer regelmäßig im Rahmen seines eigenen Unternehmens gewonnen hat (ebenso Sönksen/Söffing, Berlinförderungsgesetz, Randnote 67 zu § 1 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 111, 375, BStBl II 1974, 259;… vgl. ferner Eckhard/Weiß, a.a.O.).
Der überlassende Unternehmer kann das Spezialwissen gezielt erworben haben, beispielsweise im Wege einer objektbezogenen Auftragsforschung (…vgl. Eckhard/Weiß, a.a.O., Randnote 17;… Stumpf, a.a.O., S. 45; vgl. auch Urteil in BFHE 111, 375, BStBl II 1974, 259: Marktforschung).
- BFH, 16.12.1970 - I R 44/67
Know-how - Vermittlung von Kenntnissen - Eigene Nutzanwendung - Knowhow-Nehmer - …
Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 17/82
Das FG hat zutreffend dargelegt, daß nicht nur technisches, sondern auch betriebswirtschaftliches Erfahrungswissen, beispielsweise auf dem Gebiet der Betriebsabrechnung, der Betriebsanalyse, der Betriebsrationalisierung und der Betriebsorganisation, steuerbegünstigt überlassen werden kann (vgl. zur Vermittlung von betriebswirtschaftlichen Know-how Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1970 I R 44/67, BFHE 101, 70, BStBl II 1971, 235; Eckhard/Weiß, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Randnote 14 zu § 8;… Knoppe, Die Besteuerung der Lizenz- und know-how-Verträge, 2. Aufl., 1972, S. 23 f.;… Stumpf, Der Know-How-Vertrag, 3. Aufl., 1977, S. 27; Skaupy, Know-how-Vereinbarungen und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - GRUR - 1964, 539).Dem Vertragspartner soll die Möglichkeit eröffnet werden, mit Hilfe der ihm vermittelten gewerblichen oder betriebswirtschaftlichen Erfahrungen die bei ihm anstehenden technischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen selbst zu lösen (vgl. Urteil in BFHE 101, 70, BStBl II 1971, 235;… Roth, Die Besteuerung des Know-how-Exports - Eine ertragsteuerliche Analyse, 1983, S. 42).
- FG München, 27.05.2013 - 7 K 3552/10
Durchführung klinischer Studien durch ausländische Prüfärzte und Überlassung der …
Dem Vertragspartner soll die Möglichkeit eröffnet werden, mithilfe der ihm vermittelten gewerblichen oder betriebswirtschaftlichen Erfahrungen die bei ihm anstehenden technischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen selbst zu lösen (BFH-Urteil vom 29. September 1988 X R 17/82, BStBl II 1988, 49).Überlassung von Know-how liegt deshalb dort nicht vor, wo Erfahrungswissen nicht vermittelt, sondern vom Auftragnehmer selbst angewendet wird und er bei der Erfüllung dieses Auftrags sein Erfahrungs- oder Spezialwissen anwendet (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1970 I R 44/67, BStBl II 1971, 235; vom 29. September 1987 X R 17/82, BStBl II 1988, 49;… Klein in Herrmann/Heuer/Raupach, § 49 EStG Rz. 1053).
Nur dann könnte man von einer Überlassung von Know-how sprechen (BFH in BStBl II 1988, 49;… Amann, a.a.O. S. 71 f.).
- FG Hessen, 20.12.2001 - 6 K 1949/00
Partnervermittlung; Leistungsort; Betriebstätte; Inland; Werbeleistung; …
Im Übrigen ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 29.9.1987 (BStBl II 1988, 49), dass unter "Überlassen" das Zurverfügungstellen des technischen oder wirtschaftlichen Erfahrungswissens zu verstehen sei.Im Übrigen besteht das Wesen der Überlassung darin, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit eröffnet werden soll, mit Hilfe der ihm vermittelten gewerblichen oder betriebswirtschaftlichen Erfahrungen die bei ihm anstehenden technischen oder betriebswirtschaftlichen Fragen selbst zu lösen (BFH-Urteil vom 29.9.1987 X R 17/82, BStBl II 1988, 49f).
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