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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2011 - X R 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11279
BFH, 23.08.2011 - X R 2/11 (https://dejure.org/2011,11279)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2011 - X R 2/11 (https://dejure.org/2011,11279)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2011 - X R 2/11 (https://dejure.org/2011,11279)
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  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf …

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (…BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.).

    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 17.02.2010 - I R 38/09

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Rn. 18 Ohne Kenntnis der Person, die für die Überwachung der Fristen verantwortlich war, kann der Senat nicht beurteilen, ob es sich um eine zuverlässige Mitarbeiterin handelte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).
  • BFH, 26.04.2005 - I B 248/04

    Wiedereinsetzung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591;… Senatsurteil vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611, m.w.N.).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Auszug aus BFH, 23.08.2011 - X R 2/11
    Rn. 12 In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (z.B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93, BFH/NV 1995, 989, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise …

    In formeller Hinsicht setzt die Wiedereinsetzung voraus, dass innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung nachgeholt wird (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) und diejenigen Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (§ 56 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten …

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

    Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15

    Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer …

    Rn. 17 bb) Jedoch enthält das Vorbringen des Beschwerdeführers keinerlei Ausführungen dazu, warum ihm die Einlegung der Beschwerde nicht früher möglich war (zu den Anforderungen vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913;… vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen …

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen …

    Handelt es sich bei der Wohnung ... um einen Neubau, schließt dies die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG aus (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. November 2010 2 K 3060/06 B, DStRE 2011, 990, die hiergegen eingelegte Revision wurde als unzulässig verworfen, BFH-Beschluss vom 23. August 2011 X R 2/11, juris).
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Höhere Gewalt im Sinne des § 56 Abs. 3 FGO - Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben ergänzt oder vervollständigt werden (…BFH-Urteil vom 21. Februar 1995 VIII R 76/93 BFH/NV 1995, 989, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 26. April 2005 I B 248/04, BFH/NV 2005, 1591; vom 23. August 2011 X R 2/11, BFH/NV 2011, 1913;… vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60).
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