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Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1992 - X R 205/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9842
BFH, 22.01.1992 - X R 205/87 (https://dejure.org/1992,9842)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1992 - X R 205/87 (https://dejure.org/1992,9842)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - X R 205/87 (https://dejure.org/1992,9842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 12 Nr. 2
    Abgrenzung zwischen privater Versorgungsrente und nichtabziehbarer Unterhaltsrente; Bedeutung der Wertverhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Übergabe von Vermögen gegen Versorgungsleistungen - Abziehbarkeit einer dauernden Last als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus BFH, 22.01.1992 - X R 205/87
    Durch Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3.) hat der Große Senat des BFH weiterhin entschieden: In sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Geld- und Sachleistungen sind dauernde Lasten, wenn sie nicht gleichbleibend (abänderbar) sind.

    Wiederkehrende Geldleistungen sind dauernde Lasten, wenn sie nicht gleichbleibend sind (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3.).

    Nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 (unter C. II. 4.) behält auch bei einer Zuordnung von Versorgungsleistungen zum Rechtsinstitut "dauernde Last" § 12 EStG seine Bedeutung für die Abgrenzung zwischen den abziehbaren privaten Versorgungsleistungen und den nicht abziehbaren Unterhaltsleistungen.

    Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung hat der Große Senat der Auffassung zugestimmt, daß in dieser Vergleichsrechnung (s. auch Abschn. 123 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) ein Anhaltspunkt für die Bestimmung der nach § 12 EStG nicht abziehbaren Unterhaltsleistungen zu sehen ist (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 4. c).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …

    Auszug aus BFH, 22.01.1992 - X R 205/87
    In seinem Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, dort unter C. II. 1. a) hat er die zivil- und steuerrechtliche Sonderstellung des Vermögensübergabevertrages hervorgehoben.

    Steuerrechtlich beruht die Zurechnung der in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschluß in BFHE 161, 317, 328 f., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c).

    Der Große Senat hat an der überkommenen Rechtsprechung festgehalten, daß Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten, sondern wiederkehrende Bezüge und Sonderausgaben darstellen (BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847).

  • BFH, 23.01.1964 - IV 8/62 U

    Behandlung von Rentenzahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte im …

    Auszug aus BFH, 22.01.1992 - X R 205/87
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U (BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422) sei grundsätzlich darauf abzustellen, ob der Wert der Gegenleistung (= übernommenes Vermögen) überschlägig mindestens die Hälfte des Wertes der wiederkehrenden Leistungen erreiche; in einem solchen Falle sei der Abzug der wiederkehrenden Leistungen nicht durch § 12 Nr. 2 EStG ausgeschlossen.

    Die Grenze zur nichtabziehbaren Unterhaltsrente ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422 aber dort zu ziehen, wo "unter Berücksichtigung der Gegenleistung der Unterhaltscharakter offensichtlich überwiegt".

  • FG Hessen, 27.11.1996 - 2 K 2677/95

    Anerkennung von Sonderausgaben in Form von dauernden Lasten; Schenkung eines …

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  • FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von wiederkehrenden Leistungen an die Übergeberin im …

    Bislang hat die Rechtsprechung eine die Existenz - wenigstens teilweise begründende - Wirtschaftseinheit nur bei der Übertragung von Mehrfamilienhäusern anerkannt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 1992 X R 205/87, BFH/NV 1992, 513, vom 8. April 1992 X R 48/90, BFH/NV 1993, 10).
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