Rechtsprechung
| BFH, 23.08.2023 - X R 21/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst b, SGB 11 § 1 Abs 1, SGB 11 § 1 Abs 3, SGB 11 § 23 Abs 1 S 1, EStG VZ 2017
Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst b EStG 2009, § 1 Abs 1 SGB 11, § 1 Abs 3 SGB 11, § 23 Abs 1 S 1 SGB 11, EStG VZ 2017
Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden - IWW
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG, § 1 Abs. 1, 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 21a, § 23 Abs. 4a SGB XI, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzug von Beiträgen zur Absicherung des Pflegekostenrisikos als Sonderausgaben durch Leistung an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden
- rechtsportal.de
Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden
- rechtsportal.de
Abzugsfähigkeit von Beiträgen an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein zur Absicherung des Pflegekostenrisikos
- datenbank.nwb.de
Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gezahlte Vorsorgeaufwendungen an eingetragene Vereine können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2
Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Verein
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19
- BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
- FG Münster, 01.03.2024 - 11 K 820/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.08.2023 - X R 15/22
Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen …
Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
Rn. 4 Wegen der Einzelheiten zu den Satzungen und Ordnungen des V sowie zum Vorbringen der Beteiligten wird auf den Tatbestand des in einem Parallelverfahren ergangenen Senatsurteils vom 23.08.2023 - X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397) verwiesen.Die Entscheidungsgründe entsprechen weitestgehend denjenigen des Urteils des Hessischen FG vom 10.03.2022 - 1 K 1029/18 (Vorinstanz zum Senatsurteil vom 23.08.2023 - X R 15/22, BFH/NV 2023, 1397).
Rn. 6 Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Revisionsverfahren wird ebenfalls auf die Darstellung im Tatbestand des Senatsurteils vom 23.08.2023 - X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397) verwiesen.
Rn. 10 1. Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 23.08.2023 - X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397), das ein Parallelverfahren zum dortigen Streitjahr 2016 betrifft.
- BFH, 12.08.2020 - X R 12/19
Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein …
Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
Die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug sind daher insoweit nicht erfüllt (vgl. bereits Senatsurteil vom 12.08.2020 - X R 12/19, BFHE 270, 409, Rz 44; zu der ab dem 09.06.2021 geltenden Rechtslage in Bezug auf die Absicherung des Pflegerisikos durch Mitglieder von Solidargemeinschaften siehe auch § 21a und § 23 Abs. 4a SGB XI). - FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19
Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Beiträgen an einen …
Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.02.2022 - 11 K 820/19 E aufgehoben. - FG Hessen, 10.03.2022 - 1 K 1029/18
Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei einer privat …
- FG Münster, 01.03.2024 - 11 K 820/19 Nachdem der BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hin durch Beschluss vom 18.10.2022 die Revision zugelassen hatte, hat er durch Gerichtsbescheid vom 23.08.2023 X R 21/22, auf den ebenfalls vollinhaltlich Bezug genommen wird, das vorgenannte finanzgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.
- FG Münster, 28.08.2024 - 9 K 897/19
Von einem Mitglied an die Unterstützungskasse gezahlte Beiträge als …
Rn. 62 a) Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 12.08.2020 X R 12/19 (BFHE 270, 409, HFR 2021, 356) sowie vom 23.08.2023 X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397), X R 21/22 (…BFH/NV 2024, 170) und X R 10/22 (…BFH/NV 2024, 169) zur identischen Rechtslage müsse der begehrte Sonderausgabenabzug durchgeführt werden (Bl. 124 f., 288 f. FGA).
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