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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2023 - X R 21/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36502
BFH, 23.08.2023 - X R 21/22 (https://dejure.org/2023,36502)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2023 - X R 21/22 (https://dejure.org/2023,36502)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2023 - X R 21/22 (https://dejure.org/2023,36502)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst b, SGB 11 § 1 Abs 1, SGB 11 § 1 Abs 3, SGB 11 § 23 Abs 1 S 1, EStG VZ 2017
    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst b EStG 2009, § 1 Abs 1 SGB 11, § 1 Abs 3 SGB 11, § 23 Abs 1 S 1 SGB 11, EStG VZ 2017
    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • IWW

    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG, § 1 Abs. 1, 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XI, § 21a, § 23 Abs. 4a SGB XI, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzug von Beiträgen zur Absicherung des Pflegekostenrisikos als Sonderausgaben durch Leistung an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsportal.de

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit von Beiträgen an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein zur Absicherung des Pflegekostenrisikos

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheits- und Pflegekostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gezahlte Vorsorgeaufwendungen an eingetragene Vereine können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2
    Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Verein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.08.2023 - X R 15/22

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen …

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
    Rn. 4 Wegen der Einzelheiten zu den Satzungen und Ordnungen des V sowie zum Vorbringen der Beteiligten wird auf den Tatbestand des in einem Parallelverfahren ergangenen Senatsurteils vom 23.08.2023 - X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397) verwiesen.

    Die Entscheidungsgründe entsprechen weitestgehend denjenigen des Urteils des Hessischen FG vom 10.03.2022 - 1 K 1029/18 (Vorinstanz zum Senatsurteil vom 23.08.2023 - X R 15/22, BFH/NV 2023, 1397).

    Rn. 6 Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Revisionsverfahren wird ebenfalls auf die Darstellung im Tatbestand des Senatsurteils vom 23.08.2023 - X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397) verwiesen.

    Rn. 10 1. Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 23.08.2023 - X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397), das ein Parallelverfahren zum dortigen Streitjahr 2016 betrifft.

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein …

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
    Die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug sind daher insoweit nicht erfüllt (vgl. bereits Senatsurteil vom 12.08.2020 - X R 12/19, BFHE 270, 409, Rz 44; zu der ab dem 09.06.2021 geltenden Rechtslage in Bezug auf die Absicherung des Pflegerisikos durch Mitglieder von Solidargemeinschaften siehe auch § 21a und § 23 Abs. 4a SGB XI).
  • FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19

    Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Beiträgen an einen …

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.02.2022 - 11 K 820/19 E aufgehoben.
  • FG Hessen, 10.03.2022 - 1 K 1029/18

    Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei einer privat …

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 21/22
    Die Entscheidungsgründe entsprechen weitestgehend denjenigen des Urteils des Hessischen FG vom 10.03.2022 - 1 K 1029/18 (…Vorinstanz zum Senatsurteil vom 23.08.2023 - X R 15/22, BFH/NV 2023, 1397).
  • FG Münster, 01.03.2024 - 11 K 820/19
    Nachdem der BFH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hin durch Beschluss vom 18.10.2022 die Revision zugelassen hatte, hat er durch Gerichtsbescheid vom 23.08.2023 X R 21/22, auf den ebenfalls vollinhaltlich Bezug genommen wird, das vorgenannte finanzgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.
  • FG Münster, 28.08.2024 - 9 K 897/19

    Von einem Mitglied an die Unterstützungskasse gezahlte Beiträge als …

    Rn. 62 a) Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 12.08.2020 X R 12/19 (BFHE 270, 409, HFR 2021, 356) sowie vom 23.08.2023 X R 15/22 (…BFH/NV 2023, 1397), X R 21/22 (…BFH/NV 2024, 170) und X R 10/22 (…BFH/NV 2024, 169) zur identischen Rechtslage müsse der begehrte Sonderausgabenabzug durchgeführt werden (Bl. 124 f., 288 f. FGA).
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