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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.1992 - X R 23/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6370
BFH, 05.08.1992 - X R 23/92 (https://dejure.org/1992,6370)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1992 - X R 23/92 (https://dejure.org/1992,6370)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1992 - X R 23/92 (https://dejure.org/1992,6370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für einen nicht in die Nutzungswertbesteuerung einbezogenen Anbau eines Zweifamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Steuervergünstigung nach § 10e Abs. 2 EStG für einen Anbau

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.03.1992 - X R 30/90

    Grundförderung bei eigengenutzer Wohnung (§ 10 e Abs. 1 bis 5 EStG )

    Auszug aus BFH, 05.08.1992 - X R 23/92
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Gründe seines Urteils vom 25. März 1992 X R 30/90 (BStBl II 1992, 801) Bezug.
  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 74/81

    Gemischt genutztes Grundstück - Schwimmhalle - Nutzungswert einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 05.08.1992 - X R 23/92
    In die Ermittlung des Nutzungswerts nach § 21 Abs. 2 EStG sind alle Räume einzubeziehen, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der vom Eigentümer genutzten Wohnung stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1982 VIII R 74/81, BFHE 138, 23, BStBl II 1983, 364 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 257/96

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn die im Veranlagungszeitraum und die …

    Sogar eine Erweiterung der Wohnfläche um 42 qm auf 165 qm stehe der Nutzungswertbesteuerung nicht entgegen (BFH-Urteil vom 05.08.1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

    Danach lässt es sich zwar rechtfertigen, Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 05.08.1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

    Rn. 21 Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, weil das Urteil von dem BFH-Urteil vom 05.08.1992 (X R 23/92, BFH/NV 1993, 22) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94

    Keine Einbeziehung wesentlicher Erweiterungen einer selbstgenutzten Wohnung in …

    Wesentliche Erweiterungen einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung sind nicht in die fortgeführte Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG einzubeziehen (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

    Danach läßt es sich zwar rechtfertigen, Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00

    Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten …

    Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung (…vgl. zum Begriff BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 75/00, BFH/NV 2002, 838), deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, sind in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).

    Nach den BFH-Urteilen in BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30, und in BFH/NV 1993, 22 (…vgl. dazu auch Grube in Lexikon des Steuer- und Wirtschaftsrechts, Gruppe 3, S. 4398) reicht dazu eine Erweiterung der selbst genutzten Wohnung um nicht einmal 21 v.H. ihrer bislang genutzten Fläche nicht aus.

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

    Auch Räume, die erst nach dem 31. Dezember 1986 fertig gestellt werden, werden von der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG erfasst, weil sie mit der ursprünglich vorhandenen Wohnung eine wirtschaftliche Einheit bilden, die steuerrechtlich nur einheitlich beurteilt werden kann (BFH-Urteile vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82, BStBl II 1993, 30; vom 5. August 1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).
  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 3462/01

    Vermietung und Verpachtung; Große Übergangsregelung; Nutzungswert; Eigenes Haus; …

    Deshalb lässt es sich zwar rechtfertigen, Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Urteile des BFH vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82 , BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).
  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2004 - 11 K 13/04

    Keine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei wesentlicher Veränderung der …

    Den von ihm zitierten Entscheidungen ist allerdings zu entnehmen, dass dies auch bei einer Wohnflächenvergrößerung von 35 v.H. nicht genügt (so BFH-Urteil vom 5. August 1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).
  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 4232/00

    Steuerbevollmächtigter; Widerruf; Bestellung; Vermögensverfall; Sozietät - …

    Deshalb lässt es sich zwar rechtfertigen, Ausbauten und Erweiterungen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, deren Nutzungswert gemäß § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG über 1986 hinaus besteuert wird, in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen, wenn sie in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Wohnung stehen und die zusätzlich geschaffene Wohnfläche gegenüber der bisherigen Wohnfläche von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Urteile des BFH vom 5. August 1992 X R 8/91, BFHE 169, 82 , BStBl II 1993, 30, und X R 23/92, BFH/NV 1993, 22).
  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2004 - 2 K 67/01

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der großen Übergangslösung bei …

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