Rechtsprechung
| BFH, 25.07.1996 - X R 25/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80
Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …
- BFH, 15.03.1991 - III R 112/89
Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei …
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen, die solche Zweifel ausräumt (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726). - BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673;… vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist.
- BFH, 10.08.1988 - III R 220/84
Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, …und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen. - BFH, 29.07.1993 - X B 210/92
Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung …
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Die unter § 116 Abs. 1 Nr. 3 (§ 119 Nr. 4) FGO fallenden Sachverhalte sind dadurch gekennzeichnet, daß der Beteiligte überhaupt nicht vertreten gewesen ist (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, m. w. N.). - BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93
1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen …
- BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92
Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens wegen der von den Klägern bezeich neten, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerden kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG die Beschwerde 2 BvR 1127/92 mit Beschluß vom 12. Juni 1995 nicht zur Entscheidung angenommen hat und die Beschwerden 2 BvR 1136- 1138/92 nach Auskunft der Geschäftsstelle des BVerfG am 21. Juli 1995 zurückgenommen worden sind. - BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86
Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, …und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen. - BFH, 08.02.1991 - III R 190/86
Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen. - BFH, 27.08.1993 - X B 36/93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673;… vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist. - BFH, 17.01.1989 - IV R 65/87
Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Sachaufklärung und Verletzung des …
- BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
- FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 834/01
Organschaft; finanzielle Eingliederung; mittelbare Beteiligung; gesondertes …
Werden aber Anteile zweier Kapitalgesellschaften ausschließlich von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten, so fehlt es an der Eingliederung in ein übergeordnetes Unternehmen (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996 X R 25/94, BStBl II 1997, 441 ff.). - BFH, 02.07.1998 - III B 12/98
Ausschlussfristen; Terminsverlegung; Prozessvollmacht
Derartige Zweifel können sich im Einzelfall auch daraus ergeben, daß eine allgemeingehaltene, undatierte Blankovollmacht zur Erhebung einer Klage benutzt wird (…vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1996 III R 21/95, BFH/NV 1997, 119; vom 25. Juli 1996 X R 25/94, BFH/NV 1997, 129;… vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713; BFH-Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726). - BFH, 03.03.1997 - X B 260/94
Beeinträchtigung der bestehenden Vertretung bei Erfolgen einer zusätzlichen …
Eine solche Handhabung dient vielmehr der Sicherung effizienter Interessenwahrnehmung, wenn in Verfahren wie dem vorliegenden, in dem aufgrund einer undatierten Blankovollmacht -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine unzulässige Klage erhoben worden ist und trotz einschlägiger Rechtsprechungsgrundsätze aufrecht erhalten wird (vgl. auch Senats beschluß vom 25. Juli 1996 X R 25/94, BFH/NV 1997, 129).
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