Rechtsprechung
| BFH, 17.11.2004 - X R 41/03 |
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EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 7g Abs. 4; ; EStG § 7g Abs. 5
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7 Abs. 3
Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe - datenbank.nwb.de
Ansparrücklage gemäß § 7g EStG nur bei Realisierbarkeit der Investitionen noch im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bildung einer Ansparrücklage im Fall der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich; Grundlage für die Anerkennung einer Ansparrücklage; Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition bei der Beurteilung einer Ansparrücklage nach dem Einkommenssteuerrecht im Fall der ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
- BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und ggf. wie nachzuweisen ist, dass eine Investition i.S. von § 7g Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 EStG "beabsichtigt" ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).Im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) ist vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 2. der Gründe; vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II. 1. a; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2. a;… vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, unter 1. a).
- BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Ansparrücklage nach § 7g EStG
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) ist vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 2. der Gründe; vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II. 1. a; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2. a; vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, unter 1. a).a) Der erkennende Senat verweist insoweit auf die nach seiner Auffassung zutreffenden Ausführungen im Urteil des IV. Senats des BFH in BFH/NV 2004, 1400.
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Allerdings muss die Investition ausreichend konkretisiert sein (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182).
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) ist vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 2. der Gründe; vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II. 1. a; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2. a;… vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, unter 1. a). - BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition erforderlichen Prognose (näher dazu Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 4. der Gründe) ist vor allem zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II. 2. der Gründe; vgl. ferner BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II. 1. a; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2. a;… vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, unter 1. a). - BFH, 24.01.1990 - I R 152/85
Bilanzierungswahlrecht - Ausweis einer Rücklage - Bilanz - Bilanzierung
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Vielmehr trifft der Steuerpflichtige seine verbindliche Wahl insoweit erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 I R 152-153/85, BFHE 159, 464, BStBl II 1990, 426, unter II. 1. a, betreffend das Bilanzierungswahlrecht nach § 6b Abs. 3 EStG;… Lambrecht in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 7g Rz. D 7, m.w.N.). - FG Schleswig-Holstein, 10.04.2000 - V 358/99
Keine Ansparabschreibung bei im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
Auszug aus BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Mit der damit verbundenen Beendigung der konkreten betrieblichen Betätigung des Steuerpflichtigen steht definitiv fest, dass es nicht mehr zu den vormals ins Auge gefassten ("voraussichtlichen") Investitionen kommen wird und deshalb auch keine künftigen AfA vorgezogen werden können (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061, 1062).
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Danach ist keine Ansparabschreibung anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Steuerpflichtige die Investition wegen einer zwischenzeitlichen Betriebsveräußerung oder -aufgabe objektiv nicht mehr vornehmen kann (…zur Betriebsaufgabe BFH-Urteile vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, und vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848;… zur Betriebsveräußerung BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 43/06, BFH/NV 2008, 554, unter II.4., Rz 17).Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn die Investition wegen einer zwischenzeitlichen Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs objektiv nicht mehr möglich ist oder die Investition durch den Steuerpflichtigen ausgeschlossen erscheint, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe zwar noch nicht vollzogen, aber --z.B. durch Abschluss entsprechender obligatorischer Verträge-- bereits in die Wege geleitet worden ist (…z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 1400; in BFH/NV 2005, 848;… in BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862, und in BFH/NV 2008, 554).
- BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Rn. 23 Es entspricht sowohl den ausdrücklichen Ausführungen in den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 12/4487, 33) als auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, unter II.3.; vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, unter 2.; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, unter II.3.a; vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862, unter II.2., und vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106, unter II.1.), dass die Fördermaßnahme des § 7g EStG 2002 --im Gegensatz zu der in § 6b EStG vorgesehenen Möglichkeit zur Übertragung stiller Reserven-- nicht personen-, sondern betriebsbezogen ausgestaltet ist.Erforderlich sei eine Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.2., 4.; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2., und in BFH/NV 2005, 848, unter II.2.).
Danach ist keine Ansparabschreibung zu gewähren, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass die Investition wegen einer zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsveräußerung oder -aufgabe nicht mehr vorgenommen werden kann (zur Betriebsaufgabe BFH-Urteile vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400, und in BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b;… zur Betriebsveräußerung BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 43/06, BFH/NV 2008, 554, unter II.4.).
Rn. 69 (1) Der vorlegende Senat hat seine Rechtsprechung, wonach die Ansparabschreibung zu versagen sei, wenn bei ihrer Geltendmachung bereits feststehe, dass der Betrieb veräußert oder aufgegeben werde, insbesondere damit begründet, dass sich die Ziele des § 7g EStG 2002 --Verbesserung der Liquidität, Eigenkapitalausstattung, Investitions- und Innovationskraft kleiner und mittlerer Betriebe-- nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe nicht mehr erreichen lassen (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b).
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
Rn. 20 Das Wahlrecht wird nicht schon durch den entsprechenden Ausweis in der Buchführung oder in den sonstigen Unterlagen des Steuerpflichtigen ausgeübt, sondern erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in der Bilanz oder --bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG-- durch den Ansatz einer entsprechenden Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung und deren Einreichung beim Finanzamt (…vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2011 VIII R 28/08, BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, 849).Die Rechtsprechung hat daraus gefolgert, dass der Steuerpflichtige nicht gehalten ist, die Absicht einer Investition nachzuweisen (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 848) oder glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385;… BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541, BFH/NV 2010, 331).
Jedoch setzt die Ansparabschreibung eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (…vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572; in BFH/NV 2005, 848; in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), sodass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wird (BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).
Nach dem Sinn und Zweck der Ansparrücklage, Investitionen für kleine und mittlere Betriebe mithilfe eines Steuerstundungseffekts zu erleichtern, ist zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (vgl. im Einzelnen dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 848, m.w.N.; in BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747).
Das ist zum einen ausgeschlossen, wenn --im Hinblick auf die Betriebsbezogenheit der Rücklage (…BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 35/06, BFH/NV 2007, 1862)-- zum maßgeblichen Zeitpunkt der betreffende Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert ist (s. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 848;… vgl. in BFH/NV 2007, 1862, 1864) oder der Entschluss zur (kurzfristigen) Veräußerung bereits gefasst ist (…vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572), zum anderen aber auch, wenn aus anderen Gründen im Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits feststeht, dass die Investition nicht mehr vorgenommen wird (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1862, 1864) oder wenn es an der gebotenen Plausibilität der Investition fehlt, etwa wenn eine künftige Investition behauptet wird, die der gegenwärtigen Betriebsstruktur entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; in BFH/NV 2005, 848).
- BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
Vielmehr trifft er seine verbindliche Wahl insoweit erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz (BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b der Gründe a.E., unter Bezugnahme auf Lambrecht, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7g Rz D 7, m.w.N.; zustimmend BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2005 XI B 34/04, Zeitschrift für Immobilienrecht --ZfIR-- 2006, 384). - BFH, 20.12.2006 - X R 31/03
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder …
Damit übereinstimmend hat der BFH in seinen Urteilen vom 13. Mai 2004 IV R 11/02 (…BFH/NV 2004, 1400) und vom 17. November 2004 X R 41/03 (BFH/NV 2005, 848) betont, dass der Steuerpflichtige eine Ansparrücklage nicht mehr bilden kann, wenn die Vornahme der vom Steuerpflichtigen am Bilanzstichtag bzw. am Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres (vorgeblich) geplanten Investitionen im Zeitpunkt der Erstellung des entsprechenden Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim FA wegen zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes nicht mehr realisiert werden konnte. - BFH, 11.07.2007 - I R 104/05
Voraussetzungen einer Ansparabschreibung
Denn es ist bei der für eine "voraussichtliche" Investition erforderlichen Prognose der Investitionstätigkeit (BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… in BFH/NV 2006, 2058; vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 430;… BFH-Beschluss vom 5. April 2007 XI B 173/06, BFH/NV 2007, 1308; B. Meyer in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 7g EStG Rz 95 f.) nicht nur zu prüfen, ob die Investition überhaupt möglich ist (insoweit z.B. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten …
Rn. 21 Danach wird der Finanzierungszusammenhang verneint, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung des Abzugs eine Investition nicht mehr durchführbar ist, weil der Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert worden war (…BFH-Urteil vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400) oder der Entschluss zur Betriebsveräußerung oder -aufgabe gefasst war (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 17.06.2010 - III R 43/06
Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines …
Rn. 26 e) Das dem Steuerpflichtigen durch § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. eingeräumte (Bilanz-)Ansatzwahlrecht wird nicht bereits durch den entsprechenden Ausweis in seiner Buchführung oder durch eine Mitteilung an die Steuerverwaltung ausgeübt, sondern durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in der (Handels- und Steuer-)Bilanz (BFH-Urteile vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848, unter II.3.b a.E.;… in BFH/NV 2008, 1130; in BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471). - BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09
Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche …
So hat der BFH beispielsweise eine fehlende Plausibilität für die Bildung einer Ansparrücklage angenommen, wenn eine künftige Investition behauptet wurde, die der gegenwärtigen Betriebsstruktur entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06
Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich
Hat der Steuerpflichtige bereits im Zeitpunkt des Einreichens des entsprechenden Jahresabschlusses, in dem die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet wurde, den Beschluss gefasst, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben, so ist regelmäßig nicht mehr mit der Anschaffung oder Herstellung des jeweiligen Wirtschaftsguts im Rahmen dieses Betriebes zu rechnen (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 X R 42/04, BFH/NV 2007, 883;… vom 13. Mai 2004 IV R 11/02, BFH/NV 2004, 1400; vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848). - BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 3 K 2497/08
Keine Bildung einer Ansparrücklage bei im Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wege …
- BFH, 11.10.2007 - X R 1/06
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - …
- FG Niedersachsen, 18.12.2013 - 4 K 159/13
Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei bereits erfolgter …
- BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage
- FG Niedersachsen, 11.04.2012 - 4 K 210/11
Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen bei Feststehen der …
- FG Niedersachsen, 29.10.2008 - 9 K 92/06
Bildung einer Rücklage für einen unentgeltlich im Ganzen zur Nutzung überlassenen …
- BFH, 20.12.2006 - X R 42/04
Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
- BFH, 11.10.2017 - X R 2/16
Ansparabschreibung im Liebhabereibetrieb
- BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns - …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - 11 K 636/05
Keine Sonderabschreibungen für Mietereinbauten und Erhaltungsaufwendungen
- BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05
Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung
- BFH, 23.05.2007 - X R 35/06
Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der …
- BFH, 14.02.2007 - XI R 24/06
Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen" …
- FG München, 28.05.2008 - 10 K 1426/07
Ansparrücklage nach Fahndungsmehrergebnis
- FG Münster, 25.02.2009 - 7 K 5021/07
Ansparrücklage nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) bei nicht mehr möglicher …
- FG München, 23.05.2007 - 9 K 2354/04
Steuerrechtliche Anerkennung einer kurz vor Betriebsaufgabe gebildeten …
- BFH, 03.12.2007 - VIII B 28/07
NZB: Zum Zeitpunkt der Bildung einer Ansparrücklage
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 15 K 1096/05
Bildung einer Ansparrücklage; Einstellung einer Ansparrücklage in eine …
- BFH, 25.01.2006 - X B 143/05
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Ansparrücklage
- FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08
Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei …
- FG Düsseldorf, 07.08.2007 - 10 K 2800/06
Zulässigkeit der Berücksichtigung einer im Sonderbetriebsvermögen gebildeten …
- FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr
- BFH, 06.12.2005 - XI B 34/04
Voraussetzung für die Anerkennung einer Ansparrücklage
- FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11
Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 K 11227/08
Bildung einer Ansparrücklage - hinreichende Bezeichnung - Auflösung der …
- FG München, 26.09.2006 - 13 K 3004/04
Einzelwertberichtigung einer Forderung; Keine Ansparrücklage für verpachteten …
- FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
Keine gesonderte Feststellung bei Identität von Wohnsitzfinanzamt und …
- KG, 03.12.2012 - 121 Ss 83/12
Steuerhinterziehung: Voraussetzungen der Ansparabschreibung im Altfall
- FG Sachsen, 29.11.2012 - 6 K 1804/11
Finanzierungszusammenhang und verbindliche Bestellung als Voraussetzungen für die …
- FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht von Investitionsabzugsbeträgen bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - 5 K 2193/07
Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG: Konkretisierung der …
- FG München, 22.11.2005 - 13 K 3521/04
Bildung bzw. Auflösung einer Ansparrücklage bei Tod eines Freiberuflers im …
- FG München, 16.12.2008 - 13 K 714/07
Auflösung von Ansparrücklagen - keine Bildung einer Ansparrücklage bei Entschluss …
- FG München, 25.10.2006 - 13 K 3004/04
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