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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2014 - X R 41/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30489
BFH, 15.07.2014 - X R 41/12 (https://dejure.org/2014,30489)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2014 - X R 41/12 (https://dejure.org/2014,30489)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - X R 41/12 (https://dejure.org/2014,30489)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • openjur.de

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 22 Nr 1 S 2 Halbs 2 Buchst a, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, FGO § 100 Abs 2 S 2, EStG VZ 2005
    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 1 EStG 2002, § 22 Nr 1 S 2 Halbs 2 Buchst a EStG 2002, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002, § 100 Abs 2 S 2 FGO, EStG VZ 2005
    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 22 Nr. 1; FGO § 100 Abs. 2 S. 2
    Einkommensteuer: Besteuerung der auf Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • Betriebs-Berater

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragssteuerliche Behandlung wiederkehrender Bezüge von einer gemeinnützigen Stiftung aufgrund eines Vermächtnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelmäßige Zahlungen einer Familienstiftung - und die Einkommensteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnung der Steuer bei der Abänderungsklage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragssteuerliche Behandlung wiederkehrender Bezüge von einer gemeinnützigen Stiftung aufgrund eines Vermächtnisses; Entscheidung des Finanzgericht bei Übertragung der Steuerberechnung an das Finanzamt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungen einer Stiftung können steuerbar sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einkommensbesteuerung der auf einem Vermächtnis beruhenden Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Leibrenten aus Erträgen von Stiftungsvermögen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Die Besteuerung von Stiftungsleistungen

  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Stiftungsleistungen und Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Auf einem Vermächtnis beruhende Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 2, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 12 Nr 2
    Destinatszahlung; Erblasser; Leibrente; Stiftung; Wiederkehrende Bezüge; Zuwendung

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 442
  • BB 2014, 2646
  • DB 2014, 2448
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der …

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Dies ist bisher entschieden worden für Schadensersatzrenten, die einen schädigungsbedingten Mehrbedarf (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121, und vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410) oder wegfallende Unterhaltsleistungen ausgleichen sollen (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651); ferner für wiederkehrende Leistungen im Gegenzug für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, und vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818) sowie für wiederkehrende Leistungen, bei deren Ermittlung ein Kapitalbetrag --anders als im Regelfall-- nicht verrentet, sondern schlicht durch die Anzahl der voraussichtlichen Zahlungsjahre dividiert worden ist, weil dann in den einzelnen Zahlungen kein Zinsanteil enthalten ist (BFH-Urteil vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).

    Rn. 31 Umgekehrt ist eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge nach § 22 Nr. 1 (Satz 1 oder Satz 3) EStG dann geboten, wenn diese Leistungen wegfallende steuerpflichtige Einkünfte ersetzen sollen oder in ihnen ein Zinsanteil enthalten ist (Senatsurteil in BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.2.a).

    Rn. 34 Soweit das Senatsurteil in BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651 (unter II.2.a) dahingehend verstanden werden könnte, dass eine Besteuerung nach § 22 Nr. 1 EStG überhaupt nur in den dort genannten Fallgruppen (Ersatz von Einnahmen, Fälle der Korrespondenz, Vorhandensein eines Zinsanteils) zulässig sei, hält der Senat an dieser --durch den damaligen Streitfall nicht veranlassten-- Aussage nicht fest.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Rn. 40 b) Das FA weist zwar im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass die Beschränkung der Besteuerung auf den Ertragsanteil der Sonderung des steuerbaren Zinsanteils von der nichtsteuerbaren Kapitalrückzahlung in Fällen der Vermögensumschichtung diene (so BFH-Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.II.2.).
  • BFH, 21.01.1998 - II R 16/95

    Erfüllung einer Rentenverpflichtung durch eine Stiftung

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Der II. Senat des BFH würdigt derartige Gestaltungen dahingehend, dass der Stiftung von vornherein nur ein um die Zahlungsverpflichtung vermindertes Vermögen zugewendet wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 II R 16/95, BFHE 185, 54, BStBl II 1998, 758; Nichtanwendungserlass durch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. November 1998, BStBl I 1998, 1446).
  • BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91

    Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Rn. 45 Will das FG nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt (BFH-Urteil vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Dass die Höchstgrenze nunmehr nicht mehr in Abhängigkeit von den Erträgen, sondern in Abhängigkeit von einem bestimmten Prozentsatz des Vermögens der Stiftung angegeben wurde, lässt sich zwanglos dahingehend verstehen, dass ein solcher Prozentsatz des Vermögens einen "Sollertrag" dieses Vermögens darstellt (vgl. zum Verständnis der früheren Vermögensteuer als Sollertragsteuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, unter C.II.4.).
  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    aa EStG in Zusammenhang mit Altersbezügen der sog. "ersten Schicht" verwendete-- Begriff der "anderen Leistungen" autonom umschrieben wird und nicht voraussetzt, dass es sich auch um "wiederkehrende Bezüge" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG handelt (Urteil vom 23. Oktober 2013 X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 22).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. …

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Dies ist bisher entschieden worden für Schadensersatzrenten, die einen schädigungsbedingten Mehrbedarf (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121, und vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410) oder wegfallende Unterhaltsleistungen ausgleichen sollen (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651); ferner für wiederkehrende Leistungen im Gegenzug für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, und vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818) sowie für wiederkehrende Leistungen, bei deren Ermittlung ein Kapitalbetrag --anders als im Regelfall-- nicht verrentet, sondern schlicht durch die Anzahl der voraussichtlichen Zahlungsjahre dividiert worden ist, weil dann in den einzelnen Zahlungen kein Zinsanteil enthalten ist (BFH-Urteil vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Bei einer solchen Sachlage liegt das Fehlen von Einkunftserzielungsabsicht fern (vgl. zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 49/04, BFHE 217, 150, BStBl II 2009, 289, unter II.1.d, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2010 - VIII R 43/06

    Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind …

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Dies ist bisher entschieden worden für Schadensersatzrenten, die einen schädigungsbedingten Mehrbedarf (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121, und vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410) oder wegfallende Unterhaltsleistungen ausgleichen sollen (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651); ferner für wiederkehrende Leistungen im Gegenzug für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, und vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818) sowie für wiederkehrende Leistungen, bei deren Ermittlung ein Kapitalbetrag --anders als im Regelfall-- nicht verrentet, sondern schlicht durch die Anzahl der voraussichtlichen Zahlungsjahre dividiert worden ist, weil dann in den einzelnen Zahlungen kein Zinsanteil enthalten ist (BFH-Urteil vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).
  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 57/10

    Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder …

    Auszug aus BFH, 15.07.2014 - X R 41/12
    Dies ist bisher entschieden worden für Schadensersatzrenten, die einen schädigungsbedingten Mehrbedarf (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BFHE 175, 439, BStBl II 1995, 121, und vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BFHE 176, 402, BStBl II 1995, 410) oder wegfallende Unterhaltsleistungen ausgleichen sollen (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651); ferner für wiederkehrende Leistungen im Gegenzug für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl II 2000, 82, und vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818) sowie für wiederkehrende Leistungen, bei deren Ermittlung ein Kapitalbetrag --anders als im Regelfall-- nicht verrentet, sondern schlicht durch die Anzahl der voraussichtlichen Zahlungsjahre dividiert worden ist, weil dann in den einzelnen Zahlungen kein Zinsanteil enthalten ist (BFH-Urteil vom 20. November 2012 VIII R 57/10, BFHE 239, 422, BStBl II 2014, 56).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 62/08

    Besteuerung von Destinatszahlungen - Einfluss der Anwendungsvorschriften auf das …

  • BFH, 20.10.1999 - X R 132/95

    Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

  • BFH, 14.12.1994 - X R 106/92

    Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten …

  • FG Köln, 27.09.2012 - 6 K 2039/09

    Leibrente aus Erträgen eines Stiftungsvermögens

  • BFH, 25.06.2021 - II R 31/19

    Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

    Es handelte sich um eine Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, derzufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 13/19

    Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

    Es handelte sich um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH, derzufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).
  • BFH, 08.07.2020 - X R 6/19

    Steuerbarkeit und -pflicht eines Gastarztstipendiums

    Gleiches gilt z.B. für Destinatärsleistungen, die eine natürliche Person von einer Stiftung bezieht (Senatsurteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 40/18

    Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

    Es handelte sich um eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH, der zufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).
  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

    Rn. 8 Im Urteil vom 15. Juli 2014 X R 41/12 (BFHE 246, 442) hat sich der BFH hinsichtlich der steuerlichen Belastung von wiederkehrenden Bezügen, die ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Vermächtnisses von einer gemeinnützigen, vom Erblasser mit Vermögen ausgestatteten Stiftung erhält, für eine Auslegung der maßgebenden Vorschriften des Einkommensteuerrechts entschieden, die zu einer Harmonisierung von Erbschaftsteuer- und Einkommensteuerbelastung führt, in den betroffenen Fällen zuverlässig vermeidet, dass ein- und derselbe Zufluss sowohl mit Erbschaftsteuer als auch mit Einkommensteuer belastet wird, und zugleich eine Einmalbelastung sicherstellt.
  • FG Nürnberg, 21.02.2019 - 6 K 719/18

    Unterliegen der Versorgungsleistungen an die Stifter dem …

    Überdies folge auch aus dem BFH-Urteil vom 15.07.2014 X R 41/12, BFH/NV 2014, 1945, dass die vorbehaltenen Versorgungsleistungen als sonstige Einkünfte zu qualifizieren und mit dem Ertragsanteil zu versteuern seien.

    Auch aus dem BFH-Urteil vom 15.07.2014, a.a.O., folge kein anderes Ergebnis.

    Aus dem BFH-Urteil vom 15.07.2014, a.a.O., folgt nicht, dass in den vorbehaltenen Versorgungsleistungen keine Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, sondern mit dem Ertragsanteil zu versteuernde sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 EStG zu sehen sind.

  • FG Hessen, 21.10.2019 - 11 K 1534/18

    Besteuerung von Bezügen aus einer Stiftung als Leibrenten lediglich mit dem …

    Sie berief sich insbesondere auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFH/NV 2014, 1945, in welchem dieser entschieden habe, dass wiederkehrende Bezüge, die ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Vermächtnisses von einer gemeinnützigen, vom Erblasser mit Vermögen ausgestatteten Stiftung erhielt, dem Grunde nach gemäß § 22 Nr. 1 S. 2, 2. HS.

    Der steuerrechtliche Begriff der Leibrente setzt gleichmäßige Leistungen voraus (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 78; Urteil des BFH vom 11. März 1992 X R 141/88 BStBl II 1992, 499; Urteil des BFH vom 18. Oktober 1994 IX R 46/88, BStBl II 1995, 169; Urteil des BFH vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFH/NV 2014, 1945;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, § 22 Rz. 23).

    Eine andere Würdigung ergibt sich auch nicht aus dem seitens der Kläger angeführten Urteil des BFH vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFH/NV 2014, 1945.

  • BFH, 25.06.2021 - II R 32/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb …

    Es handelte sich um eine Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, derzufolge die bloße Errichtung sog. Testamentstrusts, die nicht auf alsbaldige Verteilung des Trustvermögens gerichtet waren, grundsätzlich weder beim Trustverwalter noch beim Begünstigten zu einem steuerbaren Erwerb führte, während die grundsätzlich mögliche Besteuerung der (kapitalisierten) zukünftigen Erträge unter Vollzugsdefiziten litt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 - II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84, Rz 13, 24, m.w.N. zur früheren Rechtsprechung; s.a. BFH-Urteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 42).
  • BFH, 15.05.2018 - X R 42/17

    Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils

    Rn. 22 Will das FG nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung dem FA übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem FA nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt (BFH-Urteile vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BFHE 173, 480, BStBl II 1994, 469, unter II.1.b, und vom 15. Juli 2014 X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 45).
  • BFH, 16.06.2020 - X B 153/19

    Besteuerung einer Destinatärsvergütung

    Rn. 9 aa) Es entspricht gefestigten Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die steuerrechtliche Qualifizierung wiederkehrender Bezüge als Leibrenten gleichmäßige Leistungen an den Berechtigten voraussetzt (u.a. Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 15.07.1991 - GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.I.4.a, m.w.N.; BFH-Entscheidung vom 18.10.1994 - IX R 46/88, BFHE 175, 572, BStBl II 1995, 169, unter 1., m.w.N.; ebenso Senatsurteil vom 15.07.2014 - X R 41/12, BFHE 246, 442, Rz 43).
  • FG München, 03.07.2024 - 4 K 2033/16

    Ausschüttungen eines US-Trusts als Schenkung

  • OLG Köln, 26.03.2015 - 8 U 27/07

    Pflichten und Haftung des Steuerberaters

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 1 K 1190/18

    Ansehen von erhaltenen Zahlungen aufgrund des Vermächtnisses als sonstige …

  • FG München, 03.07.2024 - 4 K 2034/16

    Schenkungssteuer auf Ausschüttungen eines US-Trusts

  • BFH, 31.03.2023 - VIII B 93/21

    Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils

  • FG Köln, 24.02.2021 - 4 K 1184/18

    Einordnung der Rechtsvorgängerin als Destinatärin einer Familienstiftung oder als …

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