Rechtsprechung
| BFH, 03.03.2004 - X R 43/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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WährungsG § 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur ertragsteuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen - Besteuerung von Versorgungsverträgen zwischen Angehörigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- datenbank.nwb.de
Stl. Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel wegen stagnierender Ertragskraft des übergebenen Betriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 4938/00
- BFH, 03.03.2004 - X R 43/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01
Kaufvertrag zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 43/01
Dabei wird das FG zu beachten haben, dass Abweichungen, die in ihrer Summe nicht so gewichtig sind, als dass sie den Gesamteindruck der Ernsthaftigkeit der vertraglichen Vereinbarung und ihrer Durchführung erschüttern könnten, der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen unter nahen Angehörigen nicht entgegenstehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Oktober 2002 IX R 46/01, BFHE 200, 372, BStBl II 2003, 243, unter II. 2. c). - BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auszug aus BFH, 03.03.2004 - X R 43/01
Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze zur ertragsteuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen sowie der Bedeutung der Nichtbeachtung einer in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein zur amtlichen Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom heutigen Tage X R 14/01, unter II. 4. bis 6.
- BFH, 13.12.2005 - X R 61/01
(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
e) Soweit nach den vorstehenden Grundsätzen ein Abzug der vom Kläger in den Streitjahren 1996 und 1997 an S geleisteten Zahlungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG in Betracht zu ziehen ist, wird das FG allerdings prüfen müssen, ob der tatsächliche Vollzug des Vermögensübergabevertrages vom 13. Juni 1984 den Anforderungen entspricht, welche an die steuerrechtliche Anerkennung von (Versorgungs-)Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu stellen sind (aus jüngerer Zeit vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826;… X R 17/02, BFH/NV 2004, 1238;… in BFH/NV 2004, 1095; X R 43/01, BFH/NV 2004, 1097;… X R 3/02, BFH/NV 2004, 1098; X R 12/02, BFHE 205, 451, BStBl II 2004, 722).
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