Rechtsprechung
| BFH, 18.01.1993 - X R 5/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.04.1991 - III R 181/90
Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter …
Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 5/92
Die Kläger rügen weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 5 FGO) überhaupt fehle, noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin die Begründung über einen wesentlichen Streitpunkt fehle (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638). - BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …
Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 5/92
Die Kläger rügen weder, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 5 FGO) überhaupt fehle, noch daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe, mithin die Begründung über einen wesentlichen Streitpunkt fehle (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638). - BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89
Ersetzung der Entscheidungsgründe durch Bezugnahme auf andere bei Beginn der …
Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 5/92
Ein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt nach ständiger Rechtsprechung allerdings vor, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes durch Bezugnahme auf eine andere von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1 [BFH 31.07.1990 - VII R 60/89], BStBl II 1990, 1071 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- BFH, 27.01.2000 - VII R 10/99
Grundstücksveräußerungen - Veräußerungsmitteilungen - …
Nach der Rechtsprechung des BFH fehlt es an Gründen, wenn die getroffene Entscheidung den Beteiligten nicht die Möglichkeit gibt, ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1995 I R 36/94, BFH/NV 1995, 904; vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610).Ein Verfahrensmangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO ist aber nur gegeben, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, und in BFH/NV 1993, 610;… BFH-Urteil vom 26. Juli 1994 VII R 78/93, BFH/NV 1995, 403, 405) Zum einen ist für die Darstellung des Tatbestandes die Bezugnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 105 Abs. 3 Satz 2 FGO), zum anderen sind den Beteiligten --über den Austausch-- der Klageschriftsatz und die übrigen jeweils von ihnen eingereichten Schriftsätze grundsätzlich bekannt bzw. nach § 78 FGO jederzeit im Wege der Akteneinsicht zugänglich.
- BFH, 26.07.1994 - VII R 87/93
Revision wegen befangenem Richter - Zulässigkeit der Erstellung des Urteilstenors …
Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH- Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.). - BFH, 26.07.1994 - VII R 78/93
Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Rüge des Fehlens von …
Ein solcher liegt nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698 m. w. N.).
- FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00
Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines …
1.) Die von den Klägern im Einspruchsverfahren beim Finanzamt ausdrücklich zitierten verfassungsgerichtlichen oder bundesgerichtlichen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen waren allesamt im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 23.08.2000 bereits abgeschlossen (BVerfG Beschlüsse vom 20.08.1997, 1 BvR 1300/89 …und vom 27.02.1997, 1 BvR 1220/88 bzw. BFH Urteile vom 14.05.1998, X R 38/93, BFH/NV 1999, 163 , vom 20.08.1997, X R 159/94, BFH/NV 1998, 442 , vom 1.04.1998, X R 154/94, BFH/NV 1998, 1349 , vom 19.05.1999, XI R 99/96 - früheres Az.: X R 8/96 -, BFH/NV 2000, 22 …und vom 4.03.1998, X R 109/95, BFH/NV 98, 1466 sowie BFH Beschlüsse vom 20.11.1997, X R 67/91 und vom 18.01.1993, X R 5/92, BFH/NV 1993, 610). - BFH, 24.10.1996 - IV R 38/95
Voraussetzung der Rüge des Fehlens der Urteilsbegründung
Ein solcher Verfahrensmangel liegt im übrigen nur vor, wenn eine hinreichende rechtliche Begründung fehlt, nicht jedoch schon dann, wenn Darstellungen im Tatbestand fehlen oder unzureichend sind (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 29. April 1991 IV R 22/90, BFH/NV 1991, 698, m. w. N.). - BFH, 16.02.1995 - I R 36/94
Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision
An Gründen fehlt es, wenn die getroffene Entscheidung den Beteiligten nicht die Möglichkeit gibt, ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1993 X R 5/92, BFH/NV 1993, 610;… vom 15. April 1992 III R 31/91, BFH/NV 1993, 367; BFH-Urteil vom 3. Februar 1988 I R 134/84, BFHE 153, 14, BStBl II 1988, 588).
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