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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1995 - X R 58/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21201
BFH, 08.09.1995 - X R 58/94 (https://dejure.org/1995,21201)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1995 - X R 58/94 (https://dejure.org/1995,21201)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1995 - X R 58/94 (https://dejure.org/1995,21201)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 08.09.1995 - X R 58/94
    Ein Urteil ist nicht bereits dann nicht mit Gründen versehen, wenn seine Begründung lückenhaft, unzulänglich oder nicht überzeugend ist (z. B. BFH-Beschluß vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499).
  • BFH, 27.04.1993 - III R 4/93

    Anforderungen an eine erfolgreiche Revision

    Auszug aus BFH, 08.09.1995 - X R 58/94
    Die nicht auf einer Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil beruhende und deshalb nicht substantiierte Behauptung, das Urteil sei nicht hinreichend mit Gründen versehen, führt nicht zur Statthaftigkeit der Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 27. April 1993 III R 4/93, BFH/NV 1993, 748).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.03.1994 - II 1139/93
    Auszug aus BFH, 08.09.1995 - X R 58/94
    Das Urteil ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 748, abgedruckt.
  • BFH, 30.12.1996 - X R 67/95

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Zur Sachprüfung hätte es hier nur kommen können, wenn die Kläger einen der in § 116 Abs. 1 FGO aufgezählten Gründe in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO genügenden Weise dargetan, d. h. Tatsachen vorgetragen hätten, die -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ergeben hätten (s. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1995 X R 58/94, BFH/NV 1996, 329 f.;… vom 14. Dezember 1995 VIII R 27/95, BFH/NV 1996, 556, …und vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914 f., sowie Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 116 Rz. 3, jeweils m. w. N.).
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